COVID-19-Krisenbewältigungsfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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== Mittelaufbringung und Mittelverwendung ==
== Mittelaufbringung und Mittelverwendung ==
Die Mittel des Fonds werden aus Kreditoperationen des Bundes aufgebracht (§ 2 COVID-19-FondsG).
Die Mittel des Fonds werden aus Kreditoperationen des Bundes aufgebracht (§ 2 COVID-19-FondsG).  
* 15 Mrd. Euro entfallen auf den [[Corona Hilfs-Fonds]]
* für (weitere) Garantien und Haftungen sind im Corona Hilfs-Fonds 9 Mrd. Euro vorgesehen,
* auf die ersten "Soforthilfepaket" entfallen 4 Mrd. Euro (davon 2 Mrd. Euro für den Härtefallfonds,
* zudem sollen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds weitere von den Bundesministerien benötigte Mittel zur Bewältigung der COVID-19-Krise finanziert werden.<ref>Siehe: [https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2020/BD_-_Update_COVID-19-Massnahmenpakete_und_Budgetentwurf_2020.pdf COVID-19-Maßnahmenpakete und Budgetentwurf 2020], Information des Budgetdienstes der Republik Österreich, Parlamentsdienst vom 7. April 2020, S. 16/54.</ref>


Die Mittelverwendung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ist gemäß den Richtlinien des Finanzministers<ref>{{BGBl|II Nr. 100/2020}}. Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 16. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft.</ref> insbesondere für folgende Maßnahmen vorgesehen (§ 3 COVID-19-FondsG):
Die Mittelverwendung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ist gemäß den Richtlinien des Finanzministers<ref>{{BGBl|II Nr. 100/2020}}. Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 16. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft.</ref> insbesondere für folgende Maßnahmen vorgesehen (§ 3 COVID-19-FondsG):
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