Corona-Hilfsfonds: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Änderung der Größe ,  17. April 2020
K
Zeile 37: Zeile 37:
* Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) für Klein- und Mittelbetriebe (KMU),  
* Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) für Klein- und Mittelbetriebe (KMU),  
* Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) für Tourismusbetriebe oder  
* Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) für Tourismusbetriebe oder  
* Österreichische Kontrollbank (OeKB) für Großunternehmen weiter, welche die erste Prüfung durchführen. Sodann wird der Antrag an die [[COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH]] (COFAG) zur Genehmigung weitergeleitet.
* Österreichische Kontrollbank (OeKB) für Großunternehmen  
Vollständige Anträge sollen von der Einreichung bis zur Genehmigung binnen 7 Werktagen abgewickelt werden.  
weiter, welche die erste Prüfung durchführen. Sodann wird der Antrag an die [[COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH]] (COFAG) zur Genehmigung weitergeleitet. Vollständige Anträge sollen von der Einreichung bis zur Genehmigung binnen 7 Werktagen abgewickelt werden. Der Antrag ist auf einen Fixkostenzuschuss muss Online bei der AWS gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Hausbank des Unternehmers in Abstimmung mit der AWS. Die Registrierung eines Antrags ist bis längstens 31. Dezember 2020 möglich. Die Abgabe des vollständigen Antrags bis 31. August 2021.
Der Antrag ist auf einen Fixkostenzuschuss muss Online bei der AWS gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Hausbank des Unternehmers in Abstimmung mit der AWS.
Die Registrierung eines Antrags ist bis längstens 31. Dezember 2020 möglich. Die Abgabe des vollständigen Antrags bis 31. August 2021.


== Europäisches Beihilfenrecht ==
== Europäisches Beihilfenrecht ==
10.239

Bearbeitungen

Navigationsmenü