Meinhard VI. (Görz): Unterschied zwischen den Versionen

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Meinhard führte später den Titel eines Pfalzgrafen von Kärnten und war einige Male für die [[w:Habsburg|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] Landeshauptmann von Kärnten.<ref name ="baum195">vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 195</ref>
Meinhard führte später den Titel eines Pfalzgrafen von Kärnten und war einige Male für die [[w:Habsburg|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] Landeshauptmann von Kärnten.<ref name ="baum195">vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 195</ref>


Meinhard, der zunächst auf Schloss Görz residierte, verlegte als Alleinherrscher den Sitz nach Schloss [[Schloss Bruck (Lienz)|Bruck]] bei [[Lienz]]. Nach dem Tod des [[w:Meinhard III.|Grafen Meinhard (III.) von Tirol]] (als Herzog von [[w:Wittelsbach|Baiern]]: Meinhard I.) (1363) versuchte er vergebens Ansprüche auf die [[w:Gefürstete Grafschaft|Grafschaft Tirol]] durchzusetzen. Zwar gelang es ihm die Machtposition des [[w:Patriarchat von Aquileja|Patriarchen von Aquileia]] zu schwächen, davon profitierte jedoch die [[w:Republik Venedig|Republik Venedig]], die sich zu einem Hauptgegner der Grafen von Görz entwickelt hatte.<ref name ="baum195"/>  
Meinhard, der zunächst auf Schloss Görz residierte, verlegte als Alleinherrscher den Sitz nach Schloss [[Schloss Bruck (Lienz)|Bruck]] bei [[Lienz]]. Nach dem Tod des [[w:Meinhard III.|Grafen Meinhard (III.) von Tirol]] (als Herzog von [[w:Wittelsbach|Baiern]]: Meinhard I.) (1363) versuchte er vergebens Ansprüche auf die [[Grafschaft Tirol]] durchzusetzen. Zwar gelang es ihm die Machtposition des [[w:Patriarchat von Aquileja|Patriarchen von Aquileia]] zu schwächen, davon profitierte jedoch die [[w:Republik Venedig|Republik Venedig]], die sich zu einem Hauptgegner der Grafen von Görz entwickelt hatte.<ref name ="baum195"/>  


Politisch war er zunächst häufig im Umfeld von [[Rudolf IV. (Österreich)|Erzherzog Rudolf (IV.) "''dem Stifter''"]] zu finden, zwischen 1360 und 1362 hielt er sich mehrere Monate in [[Wien]] auf.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 209f.</ref> Um 1361 schloss Meinhard mit Erzherzog Rudolf einen Erbvertrag, in dem er diesen beziehungsweise die (Erz-)Herzöge von Österreich zu seinen Erben einsetzte, für den Fall, dass er ohne legitime männliche Nachkommen sterben sollte. Im Gegenzug verpflichtete sich Herzog Rudolf, bei Eintreten dieses Erbfalls die Versorgung seiner Töchter zu übernehmen. Um ca. 1363 dürfte es zum Bruch mit dem Erzherzog gekommen sein oder die Beziehung zu diesem eher abgekühlt sein, was möglicherweise damit zu tun hatte, dass Erzherzog Rudolf mit Meinhards Bruder Albert (III.) ebenfalls wegen einer Erbschaftsvereinbarung verhandelte. Am 6. Juni 1364 schlossen beide in den Verträgen von Wien tatsächlich einen Erbschaftsvertrag, der allerdings einen Bruch des Teilungsvertrages von 1342 bedeutete, den Albert damals mit seinen Brüdern geschlossen hatte.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 210 und 212</ref> Wenige Monate nach den Verträgen von Wien schloss Meinhard mit Albert am 15. September 1364 in [[w:Pazin|Mitterburg]] einen Vergleich über das Erbe nach seinem anderen Bruder Heinrich, nach dem er die die Morgengabe seiner verstorbenen Mutter und die Festen [[w:Metlika|Neuhaus (Möttling)]] und [[w:Uttenheim (Gais)|Uttenheim]] im Pustertal sowie die Herrschaft "pey der Geyl" (über das [[w:Gailtal|Gailtal]]) erhielt.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 212</ref>
Politisch war er zunächst häufig im Umfeld von [[Rudolf IV. (Österreich)|Erzherzog Rudolf (IV.) "''dem Stifter''"]] zu finden, zwischen 1360 und 1362 hielt er sich mehrere Monate in [[Wien]] auf.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 209f.</ref> Um 1361 schloss Meinhard mit Erzherzog Rudolf einen Erbvertrag, in dem er diesen beziehungsweise die (Erz-)Herzöge von Österreich zu seinen Erben einsetzte, für den Fall, dass er ohne legitime männliche Nachkommen sterben sollte. Im Gegenzug verpflichtete sich Herzog Rudolf, bei Eintreten dieses Erbfalls die Versorgung seiner Töchter zu übernehmen. Um ca. 1363 dürfte es zum Bruch mit dem Erzherzog gekommen sein oder die Beziehung zu diesem eher abgekühlt sein, was möglicherweise damit zu tun hatte, dass Erzherzog Rudolf mit Meinhards Bruder Albert (III.) ebenfalls wegen einer Erbschaftsvereinbarung verhandelte. Am 6. Juni 1364 schlossen beide in den Verträgen von Wien tatsächlich einen Erbschaftsvertrag, der allerdings einen Bruch des Teilungsvertrages von 1342 bedeutete, den Albert damals mit seinen Brüdern geschlossen hatte.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 210 und 212</ref> Wenige Monate nach den Verträgen von Wien schloss Meinhard mit Albert am 15. September 1364 in [[w:Pazin|Mitterburg]] einen Vergleich über das Erbe nach seinem anderen Bruder Heinrich, nach dem er die die Morgengabe seiner verstorbenen Mutter und die Festen [[w:Metlika|Neuhaus (Möttling)]] und [[w:Uttenheim (Gais)|Uttenheim]] im Pustertal sowie die Herrschaft "pey der Geyl" (über das [[w:Gailtal|Gailtal]]) erhielt.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 212</ref>
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