COVID-19-Maßnahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Auswirkung auf Betriebe ===
=== Auswirkung auf Betriebe ===
Im Gegensatz zum Epidemiegesetz ist im ''Covid-19-Maßnahmengesetz'' für Betriebsschließungen kein Rechtsanspruch auf Entschädigung vorgesehen. Die [[w:SPÖ|SPÖ]], die [[w:FPÖ|FPÖ]] und die [[w:NEOS|NEOS]] hatten im Nationalrat dies noch vor der Beschlussfassung gefordert. Dies wurde jedoch von den Regierungsparteien ([[w:ÖVP|ÖVP]] und [[w:Die Grünen – Die Grüne Alternative|GRÜNE]]) abgelehnt. Auch eine Minimalvariante, dass Entschädigung für den Verdienstentgang zumindest für Betriebe bis zu 25 Mitarbeitern gelten sollen, wurde von den Regierungsparteien zuerst abgelehnt. Wenige Tage später wurden dann doch ein [[Härtefallfonds]] (Härtefallfondsgesetz) geschaffen, durch welchen Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freie Dienstnehmer nach §4 Abs 4 ASVG, Non-Profit-Organisationen (NPO) nach §§ 34–47 Bundesabgabenordnung (BAO) sowie Kleinstunternehmen laut Empfehlung 2003/361/EG sowie Landwirte untertsützt werden sollen.
Im Gegensatz zum Epidemiegesetz ist im ''Covid-19-Maßnahmengesetz'' für Betriebsschließungen kein Rechtsanspruch auf Entschädigung vorgesehen. Die [[w:SPÖ|SPÖ]], die [[w:FPÖ|FPÖ]] und die [[w:NEOS|NEOS]] hatten im Nationalrat dies noch vor der Beschlussfassung gefordert. Dies wurde jedoch von den Regierungsparteien ([[w:ÖVP|ÖVP]] und [[w:Die Grünen – Die Grüne Alternative|GRÜNE]]) abgelehnt. Auch eine Minimalvariante, dass Entschädigung für den Verdienstentgang zumindest für Betriebe bis zu 25 Mitarbeitern gelten sollen, wurde von den Regierungsparteien zuerst abgelehnt. Wenige Tage später wurden dann doch ein [[Härtefallfonds]] (Härtefallfondsgesetz) geschaffen, durch welchen Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freie Dienstnehmer nach §4 Abs 4 ASVG, Non-Profit-Organisationen (NPO) nach §§ 34–47 Bundesabgabenordnung (BAO) sowie Kleinstunternehmen laut Empfehlung 2003/361/EG sowie Landwirte untertsützt werden sollen.
Am 8. Juni 2020 wird bekannt, dass zehntausende Entschädigungsanträge von Betrieben, die vor dem 16. März 2020 durch eine Verordnung nach dem Epidemiegesetz zusperren mussten oder Verdienstentgang hatten, bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften eingebracht worden seien. In Tirol haben rund 15.000 Unternehmer um Entschädigung angesucht. In Vorarlberg sind 3500 Anträge eingereicht worden, die Forderungen gehen über einen dreistelligen Millionenbetrag hinaus. Allein mit den Anträge der 800 Beherbergungsbetriebe sollen rund 45 Millionen Euro geltend gemacht worden sein.<ref>[https://uvsvereinigung.wordpress.com/2020/06/08/corona-krise-tausende-entschaedigungsverfahren-bei-bezirksverwaltungsbehoerden-anhaengig/ Corona-Krise: Tausende Entschädigungsverfahren bei Bezirksverwaltungsbehörden anhängig], Webseite: Verwaltungsrichter-Vereinigung.at vom 8. Juni 2020.</ref>


=== Auswirkung auf Arbeitnehmer ===
=== Auswirkung auf Arbeitnehmer ===
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