Amtmann (Vorarlberg): Unterschied zwischen den Versionen

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1806 bis 1814 gehörte Vorarlberg zu [[w:Bayern|Bayern]] und gelangte danach wieder zu Österreich. Die Gerichte Hohenegg, Altenburg, Simmerberg, Grünenbach und Kellhöf blieben jedoch bei Bayern.<ref>Georg Keckeis: ''Röthis und Viktorsberg'', Bregenz 1908, S. 13.</ref>
1806 bis 1814 gehörte Vorarlberg zu [[w:Bayern|Bayern]] und gelangte danach wieder zu Österreich. Die Gerichte Hohenegg, Altenburg, Simmerberg, Grünenbach und Kellhöf blieben jedoch bei Bayern.<ref>Georg Keckeis: ''Röthis und Viktorsberg'', Bregenz 1908, S. 13.</ref>


Jedes der 24 Gerichte (Stände) entsendete bei den Landtagen einen Abgeordneten. Je nachdem, ob der Amtmann aus einer Gemeinde oder einer Stadt entsendet wurde, wurde dieser als Landammann (Landtammann) oder Stadtammann bezeichnet. Die Stände versammelten sich zumindest einmal jährlich in Feldkirch oder in Bregenz. Der Adel und die Geistlichkeit waren von diesen Landtagen grundsätzlich ausgeschlossen, wie auch die Herrschaft Hohenems, die Reichsherrschaft Blumenegg, die St. Gerold und der Reichshof Lustenau.
Jedes der 24 Gerichte (Stände) entsendete bei den Landtagen einen Abgeordneten. Je nachdem, ob der Amtmann aus einer Gemeinde oder einer Stadt entsendet wurde, wurde dieser als Landammann (Landtammann) oder Stadtammann bezeichnet. Die Stände versammelten sich zumindest einmal jährlich in Feldkirch oder in Bregenz. Der Adel und die Geistlichkeit waren von diesen Landtagen grundsätzlich ausgeschlossen, wie auch die Herrschaft Hohenems, die Reichsherrschaft Blumenegg, St. Gerold und der Reichshof Lustenau.


== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
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