Johann Joseph Gaßner: Unterschied zwischen den Versionen

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== Überprüfung der „Heilungen“ und Verbot ==
== Überprüfung der „Heilungen“ und Verbot ==
Der Arzt [[w:Franz Anton Mesmer|Franz Anton Mesmer]] (1734-1815), bekannt durch den von ihm vertretenen [[w:Animalischer Magnetismus|Animalischer Magnetismus]] (auch: Mesmerismus), wurde im Sommer 1775 dazu berufen, die Methoden von Johann Joseph Gaßner zu überprüfen. Mesmer kam – wie viele andere - zum Ergebnis, dass Johann Joseph Gaßner redlich handle, durch die „Behandlungen“ jedoch kein dauerhafter Erfolg vorliege, und Johann Joseph Gaßner ohne es zu wissen im Grunde die vom Mesmer entdeckten und entwickelten Grundsätze des Animalischen Magnetismus anwende.
Der Arzt [[w:Franz Anton Mesmer|Franz Anton Mesmer]] (1734-1815), bekannt durch den von ihm vertretenen [[w:Animalischer Magnetismus|Animalischen Magnetismus]] (auch: Mesmerismus), wurde im Sommer 1775 dazu berufen, die Methoden von Johann Joseph Gaßner zu überprüfen. Mesmer kam – wie viele andere - zum Ergebnis, dass Johann Joseph Gaßner redlich handle, durch die „Behandlungen“ jedoch kein dauerhafter Erfolg vorliege, und Johann Joseph Gaßner ohne es zu wissen im Grunde die vom Mesmer entdeckten und entwickelten Grundsätze des Animalischen Magnetismus anwende.


Auch durch weitere Fürsten sowie dem [[w:Kaiser|kaiserlichen]] Hof in Wien wurden Untersuchungen durchgeführt, welche in der Regel zum Ergebnis kamen, dass die „Behandlungen“ von Johann Joseph Gaßner grundsätzlich natürliche Ursachen hätten. Am 2. Dezember 1775 wurde Johann Joseph Gaßner von [[Joseph II.]] durch Veröffentlichung in der [[w:Wiener Zeitung|Wiener Zeitung]] und in der ''Freytägigen Münchner Zeitung'' angewiesen, sich dem Exorzismus im ganzen [[w:HRRDN|römischen Reich]] zu enthalten.
Auch durch weitere Fürsten sowie dem [[w:Kaiser|kaiserlichen]] Hof in Wien wurden Untersuchungen angeordnet, welche in der Regel zum Ergebnis kamen, dass die „Behandlungen“ von Johann Joseph Gaßner grundsätzlich natürliche Ursachen hätten. Am 2. Dezember 1775 wurde Johann Joseph Gaßner von [[Joseph II.]] durch Veröffentlichung in der [[w:Wiener Zeitung|Wiener Zeitung]] und in der ''Freytägigen Münchner Zeitung'' angewiesen, sich dem Exorzismus im ganzen [[w:HRRDN|Heilig Römischen Reich]] zu enthalten.


Auch durch die katholische Kirche kam es zu mehreren Überprüfungen der Tätigkeiten von Johann Joseph Gaßner als Exorzist. Solange Johann Joseph Gaßner dem Bistum Chur unterstand, wurde er vom Bischof geschützt, der an seine Methoden glaubte. Als er der Aufsicht des Bischof von Regensburg unterstellt wurde, wurden die Untersuchungen genauer und es kamen immer mehr Zweifel an seinen Behandlungsmethoden und Erfolgen auf. Mit dem Erlass von [[w:Papst|Papst]] [[w:Pius VI.|Pius VI.]] vom 20. April 1776 wurde Johann Joseph Gaßner die Anwendung der von ihm durchgeführten Art des Exorzismus untersagt. Gaßner hätte nunmehr Behandlungen nur noch nach Bewilligung durch die kirchliche Oberbehörde vornehmen dürfen. Er verstieß jedoch gegen diese Auflage und wurde am 11. August 1776 streng verwiesen.
Auch durch die katholische Kirche kam es zu mehreren Überprüfungen der Tätigkeiten von Johann Joseph Gaßner als Exorzist. Solange Johann Joseph Gaßner dem Bistum Chur unterstand, wurde er vom Bischof geschützt, der an seine Methoden glaubte. Als er der Aufsicht des Bischof von Regensburg unterstellt wurde, wurden die Untersuchungen genauer und es kamen immer mehr Zweifel an seinen Behandlungsmethoden und Erfolgen auf. Mit dem Erlass von [[w:Papst|Papst]] [[w:Pius VI.|Pius VI.]] vom 20. April 1776 wurde Johann Joseph Gaßner die Anwendung der von ihm durchgeführten Art des Exorzismus untersagt. Gaßner hätte nunmehr Behandlungen nur noch nach Bewilligung durch die kirchliche Oberbehörde vornehmen dürfen. Er verstieß jedoch gegen diese Auflage und wurde am 11. August 1776 streng verwiesen.
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