Grafen von Ortenburg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
== Geschichte ==
Die Familie führte seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts den Grafentitel und verwendete bis ca. 1200 die Formel "Dei gratias Comes" in ihren Urkundensiegeln, was ein Indiz dafür ist, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt reichsunmittelbar<ref group="A"> Als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar" galten seit dem 11. Jahrhundert im Reich die Territorien der [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]]. Diese bildeten im Mittelalter innerhalb des Adels einen eigenen landrechtlichen Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, hatten rechtlich sie eine Zwischenstellung zwischen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten "Gaugrafschaften" und "Stammesherzogtümer" waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten die Edelfreien und Hochfreien ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Gewöhnlich führten sie den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> waren.<ref name ="lackner217">vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"''. Zum Gebrauch der Gottesgnadenformel bei den Grafen von Görz, von Ortenburg und von Cilli und den Burggrafen von Maidburg. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): ''Päpste, Privilegien und Provinzen''. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für [[w:Werner Maleczek|Werner Maleczek]] zum 65. Geburtstag (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4. S. 217</ref>
Die Familie führte seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts den Grafentitel und verwendete bis ca. 1200 die Formel "Dei gratias Comes" in ihren Urkundensiegeln, was ein Indiz dafür ist, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt reichsunmittelbar<ref group="A"> Als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar" galten seit dem 11. Jahrhundert im Reich die Territorien der [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]]. Diese bildeten im Mittelalter innerhalb des Adels einen eigenen landrechtlichen Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, hatten rechtlich sie eine Zwischenstellung zwischen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten "Gaugrafschaften" und "Stammesherzogtümer" waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten die Edelfreien und Hochfreien ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Gewöhnlich führten sie den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> war und ihre Territorien als "freies Eigen" besaß.<ref name ="lackner217">vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"''. Zum Gebrauch der Gottesgnadenformel bei den Grafen von Görz, von Ortenburg und von Cilli und den Burggrafen von Maidburg. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): ''Päpste, Privilegien und Provinzen''. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für [[w:Werner Maleczek|Werner Maleczek]] zum 65. Geburtstag (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4. S. 217</ref>


== Bekannte Mitglieder der Grafenfamilie ==
== Bekannte Mitglieder der Grafenfamilie ==
48.827

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