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== Herkunft und Familie == | == Herkunft und Familie == | ||
Graf Friedrich von Ortenburg stammte aus einer [[Grafen von Ortenburg|Adelsfamilie]], die in den Herzogtümern [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Krain|Krain]] reich begütert war. Als Ahnherr gilt ein Adalbertus de Hortenpurc.<ref>vgl. Therese Meyer - Kurt Karpf: ''Herrschaftsausbau im Südostalpenraum'', 2000, S. 501</ref> Benannt nach der [[w:Ruine Ortenburg|Ortenburg]] (heute Teil der Gemeinde [[Baldramsdorf]])<ref>vgl. [http://www.wehrbauten.at/ktn/kaernten.html?/ktn/ortenburg/ortenburg.html Ortenburg], Wehrbauten.AT, eingesehen am 18. März 2018</ref>, führten seine Vorfahren seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts den Grafentitel und verwendete bis ca. 1200 die Formel "Dei gratias Comes" in ihren Urkundensiegeln, was ein Hinweis dafür ist, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt reichsunmittelbar waren.<ref group="A"> Als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar" galten seit dem 11. Jahrhundert im Reich die Territorien der [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]]. Diese bildeten im Mittelalter innerhalb des Adels einen eigenen landrechtlichen Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, hatten rechtlich sie eine Zwischenstellung zwischen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten "Gaugrafschaften" und "Stammesherzogtümer" waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten die Edelfreien und Hochfreien ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Gewöhnlich führten sie den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> waren.<ref>vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', S. 217</ref> Graf Friedrich von Ortenburg war mit der Schwester des Grafen Eberhard von Nellenburg verheiratet.<ref name ="Tangl216">vgl. [[w:Karlmann Tangl|Karlmann Tangl]]: ''Die Grafen von Ortenburg in Kärnten''. Erste Abtheilung von 1058 bis 1256. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 30/1, 1863, S. 216</ref> | Graf Friedrich von Ortenburg stammte aus einer [[Grafen von Ortenburg|Adelsfamilie]], die in den Herzogtümern [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Krain|Krain]] reich begütert war. Als Ahnherr gilt ein Adalbertus de Hortenpurc.<ref>vgl. Therese Meyer - Kurt Karpf: ''Herrschaftsausbau im Südostalpenraum'', 2000, S. 501</ref> Benannt nach der [[w:Ruine Ortenburg|Ortenburg]] (heute Teil der Gemeinde [[Baldramsdorf]])<ref>vgl. [http://www.wehrbauten.at/ktn/kaernten.html?/ktn/ortenburg/ortenburg.html Ortenburg], Wehrbauten.AT, eingesehen am 18. März 2018</ref>, führten seine Vorfahren seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts den Grafentitel und verwendete bis ca. 1200 die Formel "Dei gratias Comes" in ihren Urkundensiegeln, was ein Hinweis dafür ist, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt reichsunmittelbar waren.<ref group="A"> Als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar" galten seit dem 11. Jahrhundert im Reich die Territorien der [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]]. Diese bildeten im Mittelalter innerhalb des Adels einen eigenen landrechtlichen Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, hatten rechtlich sie eine Zwischenstellung zwischen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten "Gaugrafschaften" und "Stammesherzogtümer" waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten die Edelfreien und Hochfreien ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Gewöhnlich führten sie den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> waren.<ref>vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', S. 217</ref> Graf Friedrich von Ortenburg war mit der Schwester des Grafen Eberhard von Nellenburg verheiratet.<ref name ="Tangl216">vgl. [[w:Karlmann Tangl|Karlmann Tangl]]: ''Die Grafen von Ortenburg in Kärnten''. Erste Abtheilung von 1058 bis 1256. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 30/1, 1863, S. 216</ref> Ob er aus eheliche Kinder hatte, ist nicht eindeutig geklärt. | ||
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