Corona-Hilfsfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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* Umsatzausfälle von mindestens 30% (Beispiel: fallen 60 % vom Umsatz aus, so werden 60 % der Fixkosten ersetzt),
* Umsatzausfälle von mindestens 30% (Beispiel: fallen 60 % vom Umsatz aus, so werden 60 % der Fixkosten ersetzt),
* Die Fixkosten müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein,
* Die Fixkosten müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein,
* wurde ein  Lockdown-Umsatzersatz im November oder Dezember beantragt, muss dieser Antrag vor einem Antrag auf Fixkostenzuschuss 800.000 oder Verlustersatz eingehen,
* Antragstellung ausschließlich über [[w:FinanzOnline|FinanzOnline]].
* Antragstellung ausschließlich über [[w:FinanzOnline|FinanzOnline]].


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