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* Publikation der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden ([[3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] – 3. COVID-19-SchuMaV).<ref>{{BGBl|II Nr. 566/2020}}.</ref> Die Verordnung tritt bereits am nächsten Tag, am 17. Dezember 2020, in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt die [[2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] vorzeitig außer Kraft.<ref>§ 20 Abs. 1 der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.</ref> | * Publikation der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden ([[3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] – 3. COVID-19-SchuMaV).<ref>{{BGBl|II Nr. 566/2020}}.</ref> Die Verordnung tritt bereits am nächsten Tag, am 17. Dezember 2020, in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt die [[2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] vorzeitig außer Kraft.<ref>§ 20 Abs. 1 der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.</ref> | ||
* Bemerkenswert in der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist, dass nunmehr erstmals die Pflicht zur Testung nicht mehr für Personen gilt, die in den letzten drei Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren (§ 16 Abs. 7). | * Bemerkenswert in der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist, dass nunmehr erstmals die Pflicht zur Testung nicht mehr für Personen gilt, die in den letzten drei Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren (§ 16 Abs. 7). | ||
=== Freitag, 18. Dezember 2020 === | |||
* In den Medien werden am frühen Morgen Details zu einem dritten Lockdown ab dem 26. Dezember 2020 bis 18. Jänner 2021 kolportiert, noch lange bevor es eine Veröffentlichung durch die österreichische Bundesregierung gibt. Danach soll das Betreten von Handelsgeschäften ab dem 18. Jänner 2021 nur mehr möglich sein, wenn jemand sich zuvor auf COVID-19 hat testen lassen. Dieser dritte geplante Lockdown wird vom Handel stark kritisiert. Dieser würde laut Handelsverband die Betriebe in Österreich bis zu 3 Milliarden Euro Umsatz kosten. Auch in den beiden anderen Lockdowns hätte der Umsatzausfall rund 900 Millionen Euro pro Woche betragen, sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zur APA.<ref>[https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/2085869-3.-Lockdown-kostet-3-Milliarden-Umsatz.html Dritter Lockdown kostet 3 Milliarden Umsatz ], Webseite: wienerzeitung.at vom 18. Dezember 2020.</ref> | |||
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