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Barbara Hufeysen wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> Bei den Verhören wurde sie verschiedener Zaubereien beschuldigt, mit denen sie Schaden verursacht hatte. Außerdem wurde sie beschuldigt, dass sie Zauber praktiziert hätte, um ihren Ehemann aus dem Gefängnis freizubekommen. Belastet wurde sie vor allem von Margaretha Grünepachin, die eine Zeitlang in ihrem Haus gewohnt hatte, und der Ludwigin Wagenstallin, die einige Zeit für sie gearbeitet hatte.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 44ff.</ref> | Barbara Hufeysen wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> Bei den Verhören wurde sie verschiedener Zaubereien beschuldigt, mit denen sie Schaden verursacht hatte. Außerdem wurde sie beschuldigt, dass sie Zauber praktiziert hätte, um ihren Ehemann aus dem Gefängnis freizubekommen. Belastet wurde sie vor allem von Margaretha Grünepachin, die eine Zeitlang in ihrem Haus gewohnt hatte, und der Ludwigin Wagenstallin, die einige Zeit für sie gearbeitet hatte.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 44ff.</ref> Nach Hinweisen in den Verhörprotokollen hatte Barbara Hufeysen zu [[Barbara Pflieglin]] und [[Helena Scheuberin]], die beide ebenfalls angeklagt waren, persönliche Kontakte.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 41 und S. 45</ref> | ||
Nach | Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Hufeysen wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte. Außerdem musste sie Bürgen stellen. Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Tiroler Landesfürsten]] beglichen.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71 und S. 72</ref> | ||
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