Innsbrucker Hexenprozess: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Dominikanerpriester und Inquisitor [[Heinrich Kramer]] hatte zu Beginn der 1480er-Jahre im Südwesten des [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]] zahlreiche Hexenverfolgungen initiiert und war dabei auf starken Widerstand gestoßen. Deshalb bemühte er sich für seine weiteren Verfolgungen um die Unterstützung und Förderung höherer Stellen. Am 5. Dezember 1484 veröffentlichte [[w:Innozenz VIII.|Papst Innozenz VIII.]] (Giovanni Battista Cibo) († 1492) die päpstliche Bulle "[[w:Summis desiderantes affectibus|Summis desiderantes affectibus]]", die als sogenannte "Hexenbulle" bekannt wurde und als Grundlage für Hexenprozesse Verwendung fand. Heinrich Kramer gilt als Verfasser ihres Textes. Er nutzte sie in den nächsten Jahren bei seinen Aktivitäten als Hexenverfolger zur Legalisierung und verwendete sie auch für sein berüchtigstes Buch, den Hexenhammer.<ref name ="TschaiknerTH195">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 195</ref> Auf Heinrich Kramers "demütige Bitte" hin ließ [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Erzherzog Siegmund "''der Münzreiche''"]] für ihn am 8. Dezember 1484 ein Dokument ausstellen, worin er ihm in allen seinen Ländern für ein ganzes Jahr lang Sicherheit und freies Geleit gewährte, um dort dem päpstlichen Auftrag nachkommen zu können und so Hexen, Unholde, Zauberer und andere "Mängel des heiligen christlichen Glaubens" ausfindig zu machen und nach dem geistlichen Recht abzustrafen. Der Erzherzog beauftragte in diesem Schreiben seine  weltlichen Amtsträgern und seine Untertanen mit Nachdruck, Heinrich Kramer beständig zu schützen, ihn bei seiner Tätigkeit nicht zu behindern, niemandem das zu erlauben und auch niemanden dabei zu unterstützen.<ref name ="TschaiknerTH196">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 196</ref>  
Der Dominikanerpriester und Inquisitor [[Heinrich Kramer]] hatte zu Beginn der 1480er-Jahre im Südwesten des [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]] zahlreiche Hexenverfolgungen initiiert und war dabei auf starken Widerstand gestoßen. Deshalb bemühte er sich für seine weiteren Verfolgungen um die Unterstützung und Förderung höherer Stellen. Am 5. Dezember 1484 veröffentlichte [[w:Innozenz VIII.|Papst Innozenz VIII.]] (Giovanni Battista Cibo) († 1492) die päpstliche Bulle "[[w:Summis desiderantes affectibus|Summis desiderantes affectibus]]", die als sogenannte "Hexenbulle" bekannt wurde und als Grundlage für Hexenprozesse Verwendung fand. Heinrich Kramer gilt als Verfasser ihres Textes. Er nutzte sie in den nächsten Jahren bei seinen Aktivitäten als Hexenverfolger zur Legalisierung und verwendete sie auch für sein berüchtigstes Buch, den Hexenhammer.<ref name ="TschaiknerTH195">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 195</ref> Auf Heinrich Kramers "demütige Bitte" hin ließ [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Erzherzog Siegmund "''der Münzreiche''"]] für ihn am 8. Dezember 1484 ein Dokument ausstellen, worin er ihm in allen seinen Ländern für ein ganzes Jahr lang Sicherheit und freies Geleit gewährte, um dort dem päpstlichen Auftrag nachkommen zu können und so Hexen, Unholde, Zauberer und andere "Mängel des heiligen christlichen Glaubens" ausfindig zu machen und nach dem geistlichen Recht abzustrafen. Der Erzherzog beauftragte in diesem Schreiben seine  weltlichen Amtsträgern und seine Untertanen mit Nachdruck, Heinrich Kramer beständig zu schützen, ihn bei seiner Tätigkeit nicht zu behindern, niemandem das zu erlauben und auch niemanden dabei zu unterstützen.<ref name ="TschaiknerTH196">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 196</ref>  


== Das Verfahren ==
== Das Vorbereitung des eigentlichen Prozesses ==
Im Juli 1485 suchte Heinrich Kramer [[w:Georg Golser|Bischof Georg (II.) von Brixen]] auf. Dieser förderte seine Unternehmung nicht nur dadurch, dass er die päpstliche "Hexenbulle" ordnungsgemäß in seiner Diözese publizieren ließ, sondern er gewährte Personen, die an den Hexenverfolgungen mitwirken wollten einen vierzigtägigen Ablass.<ref name ="TschaiknerTH198">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 198</ref> Ende Juli reiste Heinrich Kramer nach Innsbruck weiter, wo er Predigten hielt und erste Befragungen und Untersuchungen durchführen ließ. Bis Ende August 1485 waren bereits ca. 50 Personen der Hexerei verdächtigt.<ref name ="prezi">vgl. [https://prezi.com/eq-lgjtipft-/der-innsbrucker-hexenprozess/ Der Innsbrucker Hexenprozess], Prezi.COM, abgerufen am 25. Dezember 2020</ref> Bei der Zeugenbefragung, die Heinrich Kramer im August und September 1485 vornahm, fällt auf, dass die Befragten sich bei ihren belastenden Aussagen auf den Schaden bezogen, der ihnen durch Hexerei angeblich zugefügt war. Beschuldigung wie der Teufelspakt, Hexenritte und Ähnliches finden sich nicht.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 26f.</ref> Auffällig ist außerdem, dass die meisten der Befragten nicht bereit waren, ihre Aussagen zu beeiden.<ref name ="amman25">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 25</ref>  
Im Juli 1485 suchte Heinrich Kramer [[w:Georg Golser|Bischof Georg (II.) von Brixen]] auf. Dieser förderte seine Unternehmung nicht nur dadurch, dass er die päpstliche "Hexenbulle" ordnungsgemäß in seiner Diözese publizieren ließ, sondern er gewährte Personen, die an den Hexenverfolgungen mitwirken wollten einen vierzigtägigen Ablass.<ref name ="TschaiknerTH198">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 198</ref> Ende Juli reiste Heinrich Kramer nach Innsbruck weiter, wo er Predigten hielt und erste Befragungen und Untersuchungen durchführen ließ. Bis Ende August 1485 waren bereits ca. 50 Personen der Hexerei verdächtigt.<ref name ="prezi">vgl. [https://prezi.com/eq-lgjtipft-/der-innsbrucker-hexenprozess/ Der Innsbrucker Hexenprozess], Prezi.COM, abgerufen am 25. Dezember 2020</ref> Bei der Zeugenbefragung, die Heinrich Kramer im August und September 1485 vornahm, fällt auf, dass die Befragten sich bei ihren belastenden Aussagen auf den Schaden bezogen, der ihnen durch Hexerei angeblich zugefügt war. Beschuldigung wie der Teufelspakt, Hexenritte und Ähnliches finden sich nicht.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 26f.</ref> Auffällig ist außerdem, dass die meisten der Befragten nicht bereit waren, ihre Aussagen zu beeiden.<ref name ="amman25">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 25</ref>  


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