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Obwohl eine sogenannte "Corona-Ampel" Anfang September 2020 eingeführt wurde, mit der partiell Maßnahmen getroffen werden sollten, wenn eine Region verstärkt von COVID-19-Infektionen betroffen sein sollte, wurden durch die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (10. COVID-19-LV-Novelle, {{BGBl|II Nr. 398/2020}}) und den Novellen vom 22. Oktober 2020 zur COVID-19-Maßnahmenverordnung (COVID-19-MV)<ref>{{BGBl|II Nr. 455/2020}} und {{BGBl|II Nr. 456/2020}}</ref> wieder generell für ganz Österreich geltende Regelungen eingeführt, welche das öffentliche Leben und die Wirtschaft maßgeblich einschränkten. | Obwohl eine sogenannte "Corona-Ampel" Anfang September 2020 eingeführt wurde, mit der partiell Maßnahmen getroffen werden sollten, wenn eine Region verstärkt von COVID-19-Infektionen betroffen sein sollte, wurden durch die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (10. COVID-19-LV-Novelle, {{BGBl|II Nr. 398/2020}}) und den Novellen vom 22. Oktober 2020 zur COVID-19-Maßnahmenverordnung (COVID-19-MV)<ref>{{BGBl|II Nr. 455/2020}} und {{BGBl|II Nr. 456/2020}}</ref> wieder generell für ganz Österreich geltende Regelungen eingeführt, welche das öffentliche Leben und die Wirtschaft maßgeblich einschränkten. | ||
Die ''COVID-19-Maßnahmenverordnung'' wurde dann zum 17. November 2020 aufgehoben. Geplant war ursprünglich im November nur eine temporäre Aussetzung und eine Weitergeltung nach dem 6. Dezember 2020, jedoch wurde diese COVID-19-Maßnahmenverordnung durch § 19 Abs. 3 [[COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]]<ref>{{BGBl|II Nr. 479/2020}}.</ref> ersatzlos aufgehoben und am 4. Dezember 2020 die [[2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] zum 7. Dezember 2020 in Kraft gesetzt. | |||
=== Die Maßnahmen der COVID-19-Maßnahmenverordnung im Speziellen === | === Die Maßnahmen der COVID-19-Maßnahmenverordnung im Speziellen === |
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