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Die Adelsfamilie der Dachsberger ist erstmals um 1200 genannt. Es handelte sich um eine Nebenlinie der hochfreien<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> Herrn von Prambach, die ihren Besitz ebenfalls als "freies Eigen" besaß. Nach dem Aussterben der Hauptlinie der Prambacher stellte sich die Familie der Dachsberger unter den Schutz der [[Heinrich VII. von Schaunberg|Familie der Schaunberger]] und wurden deren Ministeriale<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref>. | Die Adelsfamilie der Dachsberger ist erstmals um 1200 genannt. Es handelte sich um eine Nebenlinie der hochfreien<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> Herrn von Prambach, die ihren Besitz ebenfalls als "freies Eigen" besaß. Nach dem Aussterben der Hauptlinie der Prambacher stellte sich die Familie der Dachsberger unter den Schutz der [[Heinrich VII. von Schaunberg|Familie der Schaunberger]] und wurden deren Ministeriale<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref>. | ||
1218 wird Ulrich von Dachsberg ("Ulricus de Dahsperch") als Lehensmann der Grafenfamilie von Schaunberg genannt. Trotzdem erwarb die Familie der Dachsberger im 14. Jahrhundert große Besitzungen in jenem Teil des Herzogtums Österreich, das heute zum Bundesland Niederösterreich gehört, darunter die Burg und Herrschaft [[Rappottenstein]].<ref name ="ATF"/> Obwohl nunmehr Ministeriale ließen sie ihren Besitz von Burggrafen verwalten. Die Familie starb mit Jörg von Dachsberg († 1423, in Wien), der Wilburg, die Erbtochter des letzten Herren von Kapellen geheiratet hatte, in "männlicher Linie" aus. Seine Tochter Anna von Dachsberg war mit dem Grafen Rüdiger (III.) von Starhemberg verheiratet. Noch zu seinen Lebzeiten (1407) vererbte Jörg von Dachsberg seine Besitzungen, darunter auch die Stammburg, seinen Enkeln Kaspar und Gundacker von Starhemberg<ref name ="burgenkundeachsberg">vgl. [http://www.burgenkunde.at/oberoesterreich/schl_dachsberg/dachsberg.htm Dachsberg], Burgenkunde.AT, abgerufen am 8. Jänner 2021<ref | 1218 wird Ulrich von Dachsberg ("Ulricus de Dahsperch") als Lehensmann der Grafenfamilie von Schaunberg genannt. Trotzdem erwarb die Familie der Dachsberger im 14. Jahrhundert große Besitzungen in jenem Teil des Herzogtums Österreich, das heute zum Bundesland Niederösterreich gehört, darunter die Burg und Herrschaft [[Rappottenstein]].<ref name ="ATF"/> Obwohl nunmehr Ministeriale ließen sie ihren Besitz von Burggrafen verwalten. Die Familie starb mit Jörg von Dachsberg († 1423, in Wien), der Wilburg, die Erbtochter des letzten Herren von Kapellen geheiratet hatte, in "männlicher Linie" aus. Seine Tochter Anna von Dachsberg war mit dem Grafen Rüdiger (III.) von Starhemberg verheiratet. Noch zu seinen Lebzeiten (1407) vererbte Jörg von Dachsberg seine Besitzungen, darunter auch die Stammburg, seinen Enkeln Kaspar und Gundacker von Starhemberg<ref name ="burgenkundeachsberg">vgl. [http://www.burgenkunde.at/oberoesterreich/schl_dachsberg/dachsberg.htm Dachsberg], Burgenkunde.AT, abgerufen am 8. Jänner 2021</ref> | ||
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