COVID-19-Maßnahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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# Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten ({{BGBl|II Nr. 10/2021}}). Damit will der Innenminister die COVID-19-Situation in Österreich positiv beeinflussen, wobei alle Grenzpendler und alle im Güterverkehr beschäftigten Personen von den getroffenen Maßnahmen ausgenommen sind.
# Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten ({{BGBl|II Nr. 10/2021}}). Damit will der Innenminister die COVID-19-Situation in Österreich positiv beeinflussen, wobei alle Grenzpendler und alle im Güterverkehr beschäftigten Personen von den getroffenen Maßnahmen ausgenommen sind.
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika geändert wird ({{BGBl|II Nr. 12/2021}}). Das Landeverbot wird vom 10. Jänner auf den 24. Jänner verlängert.
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika geändert wird ({{BGBl|II Nr. 12/2021}}). Das Landeverbot wird vom 10. Jänner auf den 24. Jänner verlängert.
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung geändert wird ({{BGBl|II Nr. 15/2021}}).


=== Erlässe ===
=== Erlässe ===
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