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Am 3. Juli 1647 wurde ein Vertrag zwischen Abt Michael und den Meistern beschlossen.<ref>Archiv Stift Heiligenkreuz Rubr. 51/II/2</ref>Daraus zwei Punkte: | Am 3. Juli 1647 wurde ein Vertrag zwischen Abt Michael und den Meistern beschlossen.<ref>Archiv Stift Heiligenkreuz Rubr. 51/II/2</ref>Daraus zwei Punkte: | ||
.. weil Sie viel Vieh halten und keine eigene Weide haben (!) dadurch dann großer Schaden geschieht, will Ihnen Ihre Gnaden eine Viehweide im Traxlgraben | .. weil Sie viel Vieh halten und keine eigene Weide haben (!) dadurch dann großer Schaden geschieht, will Ihnen Ihre Gnaden eine Viehweide im Traxlgraben | ||
außwiegen lassen ... als Anerkennung sollen Sie jährlich deswegen am St. Bernhardts-Fest ein gutes Kalb nach Heiligen Kreuz liefern. | außwiegen lassen ... als Anerkennung sollen Sie jährlich deswegen am [[w:Bernhard von Clairvaux|St. Bernhardts-Fest]] ein gutes Kalb nach Heiligen Kreuz liefern. | ||
Weil für die Fleischbank die Kirche zuständig ist, soll künftig jeder Fleischhacker der Kirche 10 fl Zins jährlich zugeben schuldig sein. | Weil für die Fleischbank die Kirche zuständig ist, soll künftig jeder Fleischhacker der Kirche 10 fl Zins jährlich zugeben schuldig sein. |
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