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== Freiheiten und Privilegien der Schuhmachermeister 1688 == | == Freiheiten und Privilegien der Schuhmachermeister 1688 == | ||
=== Handwerksordnung für Neusiedl am See, Weiden, Jois, Winden und Kaisersteinbruch === | === Handwerksordnung für Neusiedl am See, Weiden, Jois, Winden und Kaisersteinbruch === | ||
Kaiser Leopold I. bestätigt 1688 die 12 Artikel der Handwerksordnung der Schuhmachermeister im Bereich [[Neusiedl am See]], [[Weiden]], [[Jois]], [[Winden]] und [[Kaisersteinbruch|Kayserl. Steinbruch]]. Als Steinbrucher Meister wird Johann Georg Kölbl genannt.<ref>Hinweis von [[w:Sepp Gmasz|Sepp Gmasz]], Archiv der Stadt Neusiedl am See.</ref> | [[w:LeopoldI. (HRR)|Kaiser Leopold I.]] bestätigt 1688 die 12 Artikel der Handwerksordnung der Schuhmachermeister im Bereich [[Neusiedl am See]], [[Weiden]], [[Jois]], [[Winden]] und [[Kaisersteinbruch|Kayserl. Steinbruch]]. Als Steinbrucher Meister wird Johann Georg Kölbl genannt.<ref>Hinweis von [[w:Sepp Gmasz|Sepp Gmasz]], Archiv der Stadt Neusiedl am See.</ref> | ||
==== Der schwierige Weg zum Meister ==== | ==== Der schwierige Weg zum Meister ==== | ||
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[[w:Fingerhut (Nähwerkzeug)#Geschichte|Nikolaus von Beschvoten]] in Amsterdam.<ref>Heinrich Möller, ''Geschichte der Schuhmacher Österreichs'', Wien 1931.</ref> | [[w:Fingerhut (Nähwerkzeug)#Geschichte|Nikolaus von Beschvoten]] in Amsterdam.<ref>Heinrich Möller, ''Geschichte der Schuhmacher Österreichs'', Wien 1931.</ref> | ||
== Erste Tumulte der | == Erste Tumulte der Schuhmachergesellen, der erste „Schuhmacherstreik“ in Wien == | ||
Mit der Zeit wurde die Erreichung der Meisterwürde immer schwieriger, immer härtere Bedingungen wurden daran geknüpft und so kam es, dass immer mehr Gesellen gezwungen waren, zeitlebens Gesellen zu bleiben. Die Bruderschaften bekamen einen anderen Charakter, sie bauten die Unterstützungseinrichtungen aus, schufen Kassen für kranke, zureisende und arbeitslose Kollegen.<ref>Heinrich Möller, ''Geschichte der Schuhmacher Österreichs'', Wien 1931.</ref> | Mit der Zeit wurde die Erreichung der Meisterwürde immer schwieriger, immer härtere Bedingungen wurden daran geknüpft und so kam es, dass immer mehr Gesellen gezwungen waren, zeitlebens Gesellen zu bleiben. Die Bruderschaften bekamen einen anderen Charakter, sie bauten die Unterstützungseinrichtungen aus, schufen Kassen für kranke, zureisende und arbeitslose Kollegen.<ref>Heinrich Möller, ''Geschichte der Schuhmacher Österreichs'', Wien 1931.</ref> | ||
*Die steigende Unzufriedenheit der Gesellen erklärte sich auch aus der kaiserlichen Verordnung von Joseph I. im Dezember 1707 (nur auszugsweise): | *Die steigende Unzufriedenheit der Gesellen erklärte sich auch aus der kaiserlichen Verordnung von [[w:Joseph I. (HRR)|Joseph I.]] im Dezember 1707 (nur auszugsweise): | ||
— Gewerbestörern soll Ware und Werkzeug konfisziert werden. | — Gewerbestörern soll Ware und Werkzeug konfisziert werden. | ||
—Wer das Meisterstück nicht machen kann oder will, wird nicht aufgenommen. | —Wer das Meisterstück nicht machen kann oder will, wird nicht aufgenommen. | ||
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==== 1722 Standrecht über die Wiener Schuhknechte ==== | ==== 1722 Standrecht über die Wiener Schuhknechte ==== | ||
Die Situation mit den Schuhknechten, den Gesellen, die sich gegen die bestehende „Ordnung“ auflehnten, verschärfte sich. Die Regierung (Kaiser Karl VI.) verhängte das Standrecht über die Schuhknechte. | Die Situation mit den Schuhknechten, den Gesellen, die sich gegen die bestehende „Ordnung“ auflehnten, verschärfte sich. Die Regierung ([[w:Karl VI. (HRR)|Kaiser Karl VI.]]) verhängte das Standrecht über die Schuhknechte. | ||
{{Zitat|'''Jeder Steinmetzgeselle, der mit seinesgleichen heimlicherweise zur Beratung zusammenkommt, verfällt der standesrechtlichen TODESSTRAFE, jeder Wirt, der eine etwaige Zusammenkunft der Schuhmacher in seinem Lokal nicht unverzüglich der Behörde anzeigt, kommt auf die Galeere, jeder Grundrichter, der nicht fleißig auf die Gesellen Jagd macht, soll zur Schanzarbeit gezwungen werden.'''|Regierung von Kaiser Karl VI. am 27. Oktober 1722}} | {{Zitat|'''Jeder Steinmetzgeselle, der mit seinesgleichen heimlicherweise zur Beratung zusammenkommt, verfällt der standesrechtlichen TODESSTRAFE, jeder Wirt, der eine etwaige Zusammenkunft der Schuhmacher in seinem Lokal nicht unverzüglich der Behörde anzeigt, kommt auf die Galeere, jeder Grundrichter, der nicht fleißig auf die Gesellen Jagd macht, soll zur Schanzarbeit gezwungen werden.'''|Regierung von Kaiser Karl VI. am 27. Oktober 1722}} | ||
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Schuhe, Leder- und Riemenzeug aller Art, Sensen, Sicheln, Dengelzeug, Holzrechen, Taschen, Körbe und Flechtmaterial, Bürsten, Kämme, Kleider und Textilwaren, und dergl. mehr. | Schuhe, Leder- und Riemenzeug aller Art, Sensen, Sicheln, Dengelzeug, Holzrechen, Taschen, Körbe und Flechtmaterial, Bürsten, Kämme, Kleider und Textilwaren, und dergl. mehr. | ||
Sie waren mit ihren Einkäufen derart zufrieden, sodass sie immer wieder hierher kamen. Aber auch die große Zahl der Verkäufer (Marktfieranten) war mit dem erzielten Absatz ihrer Waren so zufrieden, dass sie die Märkte in Kaisersteinbruch mit ihren, zum Verkauf bestimmten Waren, immer wieder gerne aufsuchten und sich oft schon Monate vorher bei der Gemeinde um einen Standplatz bewarben. | Sie waren mit ihren Einkäufen derart zufrieden, sodass sie immer wieder hierher kamen. Aber auch die große Zahl der Verkäufer (Marktfieranten) war mit dem erzielten Absatz ihrer Waren so zufrieden, dass sie die Märkte in [[w:Kaisersteinbruch|Kaisersteinbruch]] mit ihren, zum Verkauf bestimmten Waren, immer wieder gerne aufsuchten und sich oft schon Monate vorher bei der Gemeinde um einen Standplatz bewarben. | ||
== Liste von Kaisersteinbrucher Schuhmachermeistern, Gesellen und Lehrjungen == | == Liste von Kaisersteinbrucher Schuhmachermeistern, Gesellen und Lehrjungen == |
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