Schneider, Tuchmacher und Leinenweber in Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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[[w:LeopoldI. (HRR)|Kaiser Leopold I.]] bestätigt 1688 die 40 Artikel der Handwerksordnung der Schneidermeister und Gesellen für [[Neusiedl am See]] und den ''fürnehmsten Märkten als'' [[Rust (Burgenland)|Rust]], [[Winden am See|Winden]], [[Kaisersteinbruch|kayserl. Steinbruch]], [[Jois]], [[Parndorf]], [[Weiden am See|Weiden]], [[Gols]] und [[Podersdorf]].<ref>Hinweis von [[w:Sepp Gmasz|Sepp Gmasz]], Archiv der Stadt Neusiedl am See.</ref>
[[w:LeopoldI. (HRR)|Kaiser Leopold I.]] bestätigt 1688 die 40 Artikel der Handwerksordnung der Schneidermeister und Gesellen für [[Neusiedl am See]] und den ''fürnehmsten Märkten als'' [[Rust (Burgenland)|Rust]], [[Winden am See|Winden]], [[Kaisersteinbruch|kayserl. Steinbruch]], [[Jois]], [[Parndorf]], [[Weiden am See|Weiden]], [[Gols]] und [[Podersdorf]].<ref>Hinweis von [[w:Sepp Gmasz|Sepp Gmasz]], Archiv der Stadt Neusiedl am See.</ref>
==== Von den Anfängen des Zunftwesens in Wien im Mittelalter ====
==== Von den Anfängen des Zunftwesens in Wien im Mittelalter ====
Die älteste Urkunde, die vom Verhältnis zur Stadt und der Obrigkeit aber auch den inneren Zunftgesetzen berichtet, ist die „Handfeste“ des Habsburger Herzogs [[w:Albrecht II. (Österreich)|Albrecht von Österreich (1298–1358)]] für die Schneiderzunft 1340 in Wien.<ref>Hermann Alexander Perlepsch, ''Chronik vom ehrbaren und uralten Schneidergewerk'', S. 224–229.</ref>Auszugsweise:
Die älteste Urkunde, die vom Verhältnis zur Stadt und der Obrigkeit aber auch den inneren Zunftgesetzen berichtet, ist '''die [[w:Handfeste|„Handfeste“]] des Habsburger Herzogs [[w:Albrecht II. (Österreich)|Albrecht von Österreich (1298–1358)]] für die Schneiderzunft 1340 in Wien'''.<ref>Hermann Alexander Perlepsch, ''Chronik vom ehrbaren und uralten Schneidergewerk'', S. 224–229.</ref>Auszugsweise:
* Zu Uns sind gekommen die Meister und die Gemeinde Unserer Schneider zu Wien und baten Uns ... Niemand darf in Wien schneidern, der nicht zur Innung gehört. Die Schneider zu Wien waren zugleich Tuchhändler. Man war nicht gebunden, das Gewand bei dem Schneider machen zu lassen, bei dem man das Tuch gekauft hatte.
* Zu Uns sind gekommen die Meister und die Gemeinde Unserer Schneider zu Wien und baten Uns ... Niemand darf in Wien schneidern, der nicht zur Innung gehört. Die Schneider zu Wien waren zugleich Tuchhändler. Man war nicht gebunden, das Gewand bei dem Schneider machen zu lassen, bei dem man das Tuch gekauft hatte.


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