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Nach dem Tod seines Vaters Ulrich (II.) folgte ihm Eberhard (VI.) von Wallsee als "Hauptmann von Steier" nach.<ref name ="Doblinger129/> Bereits 1361 wurde er in diesem Amt von [[Albero von Puchheim|Albero von Puchheim]] abgelöst.<ref>vgl. [[w:Karl Gutkas|Karl Gutkas]]: ''Ein österreichischer Staatsmann des 14. Jahrhunderts''. In: ''Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich'' 32, 1957, S. 62–73 [https://www.zobodat.at/pdf/Jb-Landeskde-Niederoesterreich_32_0062-0073.pdf digital]</ref> Außerdem erbte er dessen gesamten Besitz.<ref name ="Doblinger129/> Bereits 1345 hatte Herzog Albrecht (II.) "''der Lahme''" seinem Vater Ulrich (II.) und seinem Onkel Friedrich (III.) erlaubt, ihre herzoglichen Lehen sowohl an ihre Söhne als auch an ihre Töchter vererben zu dürfen.<ref name ="Doblinger132>vgl. [[w:Max Doblinger|Max Doblinger]]: ''Die Herren von Walsee'', 1906, S. 132</ref> Diese herzogliche Erlaubnis wurde 1357 noch einmal bestätigt, zudem hatten die Brüder vom [[w:Lupold von Bebenburg|Bischof vom Bamberg]] für die Feste Weißeneck und weitere im [[Herzogtum Kärnten]] gelegene Lehen des [[w:Hochstift Bamberg|Hochstiftes Bamberg]] dieselbe Erlaubnis erhalten. Eberhard (VI.) vermachte jedoch den größten Teil seiner Besitzungen den [[Friedrich von Cilli#Herkunft und Familie|Grafen von Cilli]] und [[w:Pettau (Adelsgeschlecht)|Pettau]], die Nachfahren seiner Tante [[Diemut von Wallsee|Diemut von Wallsee zu Graz]] († um 1357) waren. Die restlichen Besitzungen wurden zwischen den anderen Familienzweigen der Wallseer geteilt, wobei der Linzer Familienzweig der Wallseer relativ wenig erbte.<ref name ="Doblinger134/> Der Familienzweig der Ennser Wallseer erbte die bedeutende [[Riegersburg (Burg)|Herrschaft Riegersburg]] (heute Teil der Gemeinde [[Riegersburg (Steiermark)|Riegersburg]]), der Familienzweig der Drosendorfer Wallseer die Burgen und Herrschaften [[w:Burg Neu-Gleichenberg|Gleichenberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Bad Gleichenberg]]), [[w:Schloss Weinburg am Saßbach|Weinburg]] (heute Teil der Gemeinde [[Sankt Veit in der Südsteiermark]]) und [[w:Schloss Kapfenstein|Kapfenstein]] (heute Teil der Gemeinde [[Kapfenstein]]) sowie die [[w:Burgruine Waxenegg|Pfandschaft Waxenegg]] (heute Teil der Gemeinde [[Anger (Steiermark)|Anger]]).<ref name ="Doblinger135>vgl. [[w:Max Doblinger|Max Doblinger]]: ''Die Herren von Walsee'', 1906, S. 135</ref> | Nach dem Tod seines Vaters Ulrich (II.) folgte ihm Eberhard (VI.) von Wallsee als "Hauptmann von Steier" nach.<ref name ="Doblinger129/> Bereits 1361 wurde er in diesem Amt von [[Albero von Puchheim|Albero von Puchheim]] abgelöst.<ref>vgl. [[w:Karl Gutkas|Karl Gutkas]]: ''Ein österreichischer Staatsmann des 14. Jahrhunderts''. In: ''Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich'' 32, 1957, S. 62–73 [https://www.zobodat.at/pdf/Jb-Landeskde-Niederoesterreich_32_0062-0073.pdf digital]</ref> Außerdem erbte er dessen gesamten Besitz.<ref name ="Doblinger129/> Bereits 1345 hatte Herzog Albrecht (II.) "''der Lahme''" seinem Vater Ulrich (II.) und seinem Onkel Friedrich (III.) erlaubt, ihre herzoglichen Lehen sowohl an ihre Söhne als auch an ihre Töchter vererben zu dürfen.<ref name ="Doblinger132>vgl. [[w:Max Doblinger|Max Doblinger]]: ''Die Herren von Walsee'', 1906, S. 132</ref> Diese herzogliche Erlaubnis wurde 1357 noch einmal bestätigt, zudem hatten die Brüder vom [[w:Lupold von Bebenburg|Bischof vom Bamberg]] für die Feste Weißeneck und weitere im [[Herzogtum Kärnten]] gelegene Lehen des [[w:Hochstift Bamberg|Hochstiftes Bamberg]] dieselbe Erlaubnis erhalten. Eberhard (VI.) vermachte jedoch den größten Teil seiner Besitzungen den [[Friedrich von Cilli#Herkunft und Familie|Grafen von Cilli]] und [[w:Pettau (Adelsgeschlecht)|Pettau]], die Nachfahren seiner Tante [[Diemut von Wallsee|Diemut von Wallsee zu Graz]] († um 1357) waren. Die restlichen Besitzungen wurden zwischen den anderen Familienzweigen der Wallseer geteilt, wobei der Linzer Familienzweig der Wallseer relativ wenig erbte.<ref name ="Doblinger134>vgl. [[w:Max Doblinger|Max Doblinger]]: ''Die Herren von Walsee'', 1906, S. 134</ref> Der Familienzweig der Ennser Wallseer erbte die bedeutende [[Riegersburg (Burg)|Herrschaft Riegersburg]] (heute Teil der Gemeinde [[Riegersburg (Steiermark)|Riegersburg]]), der Familienzweig der Drosendorfer Wallseer die Burgen und Herrschaften [[w:Burg Neu-Gleichenberg|Gleichenberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Bad Gleichenberg]]), [[w:Schloss Weinburg am Saßbach|Weinburg]] (heute Teil der Gemeinde [[Sankt Veit in der Südsteiermark]]) und [[w:Schloss Kapfenstein|Kapfenstein]] (heute Teil der Gemeinde [[Kapfenstein]]) sowie die [[w:Burgruine Waxenegg|Pfandschaft Waxenegg]] (heute Teil der Gemeinde [[Anger (Steiermark)|Anger]]).<ref name ="Doblinger135>vgl. [[w:Max Doblinger|Max Doblinger]]: ''Die Herren von Walsee'', 1906, S. 135</ref> | ||
Nachdem Tod seines Schwiegervaters Leutold (II.) von Kuenring und dem Tod von dessen Neffen Leutold (III.) von Kuenring († 1355), der die Besitzungen des Dürnsteiner Familienzweiges der Kuenringer wieder in seiner Hand vereinigt hatte, gelang es Eberhard (VI.) und seiner Ehefrau Elsbeth, einer Cousine von Leutold (III.), Anteile an den Festen von [[Spitz an der Donau|Spitz]], die bairische<ref group="A">Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem [[w:Wiener Kongress|Wiener Kongress]] im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.</ref> Lehen waren, an sich zu bringen. 1356 wurde er schließlich von den bairischen Herzögen [[Ludwig V. (Bayern|Herzog Ludwig (V.)]] und [[w:Stephan II. (Bayern)|Herzog Stephan (II.)]] mit den gesamten Festen belehnt. Erbschaftsansprüche auf diese Festen stellten aber auch die [[Maissauer]], die in den letzten beiden Generationen mehrmals Ehen mit den Kuenringern geschlossen hatten, aber auch Adelheid von Wallsee zu Drosendorf, die Witwe des Erblassers. Obwohl es sich um bairische Lehen handelte, konnte Herzog Albrecht (II.) von Österreich diese Lage nutzen, um seine Kompetenz für diese Lehen zu dokumentieren, indem er sie Eberhard von Wallsee zusprach.<ref name ="Rigele266">vgl. [[Brigitte Rigele]]: ''Die Maissauer''. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990. S. 266</ref> | Nachdem Tod seines Schwiegervaters Leutold (II.) von Kuenring und dem Tod von dessen Neffen Leutold (III.) von Kuenring († 1355), der die Besitzungen des Dürnsteiner Familienzweiges der Kuenringer wieder in seiner Hand vereinigt hatte, gelang es Eberhard (VI.) und seiner Ehefrau Elsbeth, einer Cousine von Leutold (III.), Anteile an den Festen von [[Spitz an der Donau|Spitz]], die bairische<ref group="A">Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem [[w:Wiener Kongress|Wiener Kongress]] im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.</ref> Lehen waren, an sich zu bringen. 1356 wurde er schließlich von den bairischen Herzögen [[Ludwig V. (Bayern|Herzog Ludwig (V.)]] und [[w:Stephan II. (Bayern)|Herzog Stephan (II.)]] mit den gesamten Festen belehnt. Erbschaftsansprüche auf diese Festen stellten aber auch die [[Maissauer]], die in den letzten beiden Generationen mehrmals Ehen mit den Kuenringern geschlossen hatten, aber auch Adelheid von Wallsee zu Drosendorf, die Witwe des Erblassers. Obwohl es sich um bairische Lehen handelte, konnte Herzog Albrecht (II.) von Österreich diese Lage nutzen, um seine Kompetenz für diese Lehen zu dokumentieren, indem er sie Eberhard von Wallsee zusprach.<ref name ="Rigele266">vgl. [[Brigitte Rigele]]: ''Die Maissauer''. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990. S. 266</ref> |
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