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* Nachdem das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic den Einsatz von COVID-19-Impfstoff des britischen Pharmaunternehmens Astrazeneca auf Personen ab 50 Jahren habe beschränken wollen, zieht das Pharmaunternehmen den Antrag auf Zulassung in der Schweiz zurück.<ref>[https://www.wort.lu/de/politik/168-positive-tests-uebers-wochenende-60a4a82dde135b923613723d Astrazeneca zieht Antrag für Corona-Impfstoff in der Schweiz zurück], Webseite: wort.lu vom 4. November 2021.</ref> | * Nachdem das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic den Einsatz von COVID-19-Impfstoff des britischen Pharmaunternehmens Astrazeneca auf Personen ab 50 Jahren habe beschränken wollen, zieht das Pharmaunternehmen den Antrag auf Zulassung in der Schweiz zurück.<ref>[https://www.wort.lu/de/politik/168-positive-tests-uebers-wochenende-60a4a82dde135b923613723d Astrazeneca zieht Antrag für Corona-Impfstoff in der Schweiz zurück], Webseite: wort.lu vom 4. November 2021.</ref> | ||
* Großbritannien genehmigt als erstes Land weltweit eine von den US-Konzernen Merck und Ridgeback Therapeutics entwickelte COVID-19-Pille für den Einsatz als Medikament gegen Covid-19-Infektionen.<ref>[https://orf.at/stories/3235304/ GB genehmigt als erstes Land Merck-Pille], Webseite: orf.at vom 4. November 2021.</ref> | * Großbritannien genehmigt als erstes Land weltweit eine von den US-Konzernen Merck und Ridgeback Therapeutics entwickelte COVID-19-Pille für den Einsatz als Medikament gegen Covid-19-Infektionen.<ref>[https://orf.at/stories/3235304/ GB genehmigt als erstes Land Merck-Pille], Webseite: orf.at vom 4. November 2021.</ref> | ||
* Experten rechneten in Afrika mit einer rasanten Ausbreitung von COVID-19-Infektionen, hohen Todeszahlen, sprachen von einer tickender Zeitbombe. Recht behielten sie lediglich bezüglich der Durchseuchung. Die Durchseuchung ist z. B. in [[w:Nairobi|Nairobi]] bei etwa 50 bis 70 % bei einer äußerst geringen Fallsterblichkeit (etwa 20-mal niedriger als in anderen Ländern in Europa oder den USA). Eine Übersterblichkeit wurde in [[w:Kenia|Kenia]] statistisch nicht festgestellt. Die Impfquote liegt bei etwa 6 %.<ref>Heiner Hoffmann: [https://www.spiegel.de/ausland/hohe-durchseuchung-und-niedrige-sterblichkeit-in-afrika-a-5b16ecd0-1803-4659-8405-3696c0ef55cb Das afrikanische Corona-Wunder], Webseite: spiegel.de vom 4. November 2021.</ref> | |||
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* Die Aufklärungsrate bei COVID-19-Infektionsquellen ist gemäß Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) dramatisch gesunken. Nur noch bei 39,6 % der Fälle ist eine eindeutige Zuordnung möglich, wo die COVID-19-Ansteckung erfolgte. Bei 70,9 % - und damit beim Großteil der zuletzt geklärten COVID-19-Infektionsfällen kam es in Haushalten zur Übertragung des Virus. Im Bereich der Freizeit- und der Bildungseinrichtungen waren es nur je rund 9 %. Lediglich 3,5 % der COVID-19-Infektionen wurden an einer Arbeitsstelle übertragen, 2,2 % der COVID-19-Infektinen im Bereich Gesundheit / Soziales und lediglich 1,9 % waren reiseassoziiert. Auch im Bereich der Hotellerie und Gastronomie sind lediglich 1,9 % der COVID-19-Infektionen zuordenbar. So gut wie gar nicht nachweisbar sind COVID-19-Infktionen in den Bereichen Sport, Handel und Kultur (jeweils nur etwa 0,2 % der Fälle).<ref>[https://orf.at/stories/3235538/ Nur mehr bei knapp 40 Prozent Infektionsquelle geklärt], Webseite: orf.at vom 6. November 2021.</ref> | * Die Aufklärungsrate bei COVID-19-Infektionsquellen ist gemäß Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) dramatisch gesunken. Nur noch bei 39,6 % der Fälle ist eine eindeutige Zuordnung möglich, wo die COVID-19-Ansteckung erfolgte. Bei 70,9 % - und damit beim Großteil der zuletzt geklärten COVID-19-Infektionsfällen kam es in Haushalten zur Übertragung des Virus. Im Bereich der Freizeit- und der Bildungseinrichtungen waren es nur je rund 9 %. Lediglich 3,5 % der COVID-19-Infektionen wurden an einer Arbeitsstelle übertragen, 2,2 % der COVID-19-Infektinen im Bereich Gesundheit / Soziales und lediglich 1,9 % waren reiseassoziiert. Auch im Bereich der Hotellerie und Gastronomie sind lediglich 1,9 % der COVID-19-Infektionen zuordenbar. So gut wie gar nicht nachweisbar sind COVID-19-Infktionen in den Bereichen Sport, Handel und Kultur (jeweils nur etwa 0,2 % der Fälle).<ref>[https://orf.at/stories/3235538/ Nur mehr bei knapp 40 Prozent Infektionsquelle geklärt], Webseite: orf.at vom 6. November 2021.</ref> | ||
* Obwohl die Zahl der Belegung von Spitalsbetten durch COVID-19-Patienten in Österreich weiterhin auf niedrigstem Niveau ist (Belegung Intensivbetten mit COVID-19-Patienten: 17%, seit Wochen nicht belegte Spitalsbetten: etwa 34 % bis 38 %<ref>[https://covid19-dashboard.ages.at/dashboard_Hosp.html Hospitalisierungen], Webseite: covid19-dashboard.ages.at vom 05. November 2021.</ref>), werden bundesweit die COVID-19-Regelungen wieder verschärft.<ref name=orf2021110502>[https://orf.at/stories/3235464/ 2-G-Regel wird in Österreich breit ausgerollt], Webseite: orf.at vom 5. November 2021.</ref> Gemäß dem COVID-19-Maßnahmengesetz <ref>{{BGBl|I Nr. 12/2020}}, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 4a Abs. 1 und 5 Abs. 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes.</ref> können von der Bundesregierung schärfere Maßnahmen im Verordnungsweg festgelegt werden, wenn dies die COVID-19-Situation in Österreich erfordert. Dazu wurde vor Wochen ein „Stufenplan“<ref>https://news.wko.at/news/oesterreich/Bundesregierung-kuendigt-neuen-Corona-Stufenplan-an.html Corona-Stufenplan: Stufe 2 ab 8. November in Kraft], Webseite: news.wko.at vom 2. November 2021.</ref> von der Bundesregierung bekannt gegeben. Am 5. November 2021 teilte die Bundesregierung mit, dass ab 8. November 2021, obwohl die dritte Stufe (20% Auslastung der Intensivbetten = 400 Betten) und vierte Stufen (25% Auslastung der Intensivbetten = 500 Betten) noch gar nicht erreicht wurde, dennoch bereits die vierte Stufe in Kraft tritt. Ab 8. November 2021 gelten somit - mit Ausnahmen - die 2-G-Regeln (geimpft oder genesen) überall dort, wo bisher 3-G gegolten hat (Gastronomie, Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen sowie Besuchen in Spitälern und Pflegeheimen oder bei Veranstaltungen ab 25 Personen).<ref name=orf2021110502 /> Dadurch kommt es zu der kuriosen (und unter Umständen Bundesverfassung widersprechenden) Situation, dass am Arbeitsplatz (z. B. Restaurant, Hotel, Friseur etc.) der Arbeitnehmer (z. B. Kellner) „nur“ COVID-19-freigetestet sein muss, während der Kunde im selben Raum geimpft oder genesen sein muss, um bedient zu werden.<ref>[https://orf.at/corona/stories/3235631 Die aktuellen Maßnahmen im Überblick], Webseite: orf.at vom 7. November 2021.</ref> Die ursprünglich für heute geplanten Verschärfungen in der Steiermark (Nachtgastronomie „2-G“, und die FFP2-Maskenpflicht<ref>[https://steiermark.orf.at/stories/3127499/ Steiermark verschärft CoV-Maßnahmen deutlich], Webseite: orf.at vom 27. Oktober 2021.</ref>, denen die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten, Salzburg und in Tirol, folgen wollten)<ref>Christian Willim: [https://kurier.at/chronik/oesterreich/nun-verschaerft-auch-tirol-die-corona-massnahmen/401788100 Nun verschärft auch Tirol die Corona-Maßnahmen], Webseite: kurier.at vom 29. Oktober 2021.</ref> , werden nun daher nicht regional umgesetzt. | * Obwohl die Zahl der Belegung von Spitalsbetten durch COVID-19-Patienten in Österreich weiterhin auf niedrigstem Niveau ist (Belegung Intensivbetten mit COVID-19-Patienten: 17%, seit Wochen nicht belegte Spitalsbetten: etwa 34 % bis 38 %<ref>[https://covid19-dashboard.ages.at/dashboard_Hosp.html Hospitalisierungen], Webseite: covid19-dashboard.ages.at vom 05. November 2021.</ref>), werden bundesweit die COVID-19-Regelungen wieder verschärft.<ref name=orf2021110502>[https://orf.at/stories/3235464/ 2-G-Regel wird in Österreich breit ausgerollt], Webseite: orf.at vom 5. November 2021.</ref> Gemäß dem COVID-19-Maßnahmengesetz <ref>{{BGBl|I Nr. 12/2020}}, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 4a Abs. 1 und 5 Abs. 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes.</ref> können von der Bundesregierung schärfere Maßnahmen im Verordnungsweg festgelegt werden, wenn dies die COVID-19-Situation in Österreich erfordert. Dazu wurde vor Wochen ein „Stufenplan“<ref>https://news.wko.at/news/oesterreich/Bundesregierung-kuendigt-neuen-Corona-Stufenplan-an.html Corona-Stufenplan: Stufe 2 ab 8. November in Kraft], Webseite: news.wko.at vom 2. November 2021.</ref> von der Bundesregierung bekannt gegeben. Am 5. November 2021 teilte die Bundesregierung mit, dass ab 8. November 2021, obwohl die dritte Stufe (20% Auslastung der Intensivbetten = 400 Betten) und vierte Stufen (25% Auslastung der Intensivbetten = 500 Betten) noch gar nicht erreicht wurde, dennoch bereits die vierte Stufe in Kraft tritt. Ab 8. November 2021 gelten somit - mit Ausnahmen - die 2-G-Regeln (geimpft oder genesen) überall dort, wo bisher 3-G gegolten hat (Gastronomie, Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen sowie Besuchen in Spitälern und Pflegeheimen oder bei Veranstaltungen ab 25 Personen).<ref name=orf2021110502 /> Dadurch kommt es zu der kuriosen (und unter Umständen Bundesverfassung widersprechenden) Situation, dass am Arbeitsplatz (z. B. Restaurant, Hotel, Friseur etc.) der Arbeitnehmer (z. B. Kellner) „nur“ COVID-19-freigetestet sein muss, während der Kunde im selben Raum geimpft oder genesen sein muss, um bedient zu werden.<ref>[https://orf.at/corona/stories/3235631 Die aktuellen Maßnahmen im Überblick], Webseite: orf.at vom 7. November 2021.</ref> Die ursprünglich für heute geplanten Verschärfungen in der Steiermark (Nachtgastronomie „2-G“, und die FFP2-Maskenpflicht<ref>[https://steiermark.orf.at/stories/3127499/ Steiermark verschärft CoV-Maßnahmen deutlich], Webseite: orf.at vom 27. Oktober 2021.</ref>, denen die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten, Salzburg und in Tirol, folgen wollten)<ref>Christian Willim: [https://kurier.at/chronik/oesterreich/nun-verschaerft-auch-tirol-die-corona-massnahmen/401788100 Nun verschärft auch Tirol die Corona-Maßnahmen], Webseite: kurier.at vom 29. Oktober 2021.</ref> , werden nun daher nicht regional umgesetzt. | ||
* Im gesamten Handel muss wieder eine FFP2-Masken getragen werden.<ref>[https://www.wienerzeitung.at/themen/sars-cov-2/2126787-Regierung-beschliesst-2G-Gruener-Pass-wird-eingeschraenkt.html Regierung beschließt 2G, "Grüner Pass" wird eingeschränkt], Webseite: Wiener Zeitung vom 5 November 2021.</ref> | * Im gesamten Handel muss wieder eine FFP2-Masken getragen werden.<ref>[https://www.wienerzeitung.at/themen/sars-cov-2/2126787-Regierung-beschliesst-2G-Gruener-Pass-wird-eingeschraenkt.html Regierung beschließt 2G, "Grüner Pass" wird eingeschränkt], Webseite: Wiener Zeitung vom 5. November 2021.</ref> | ||
* ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher auch für das Arbeitsmarktservice (AMS) Richtlinien über die Anwendung von 3-G erlassen. Wer sich zukünftig weigert, wegen 3-G einen neuen Job zu suchen, dem wird das Arbeitslosengeld gestrichen. Kocher: „Beim AMS gelten dieselben Regelungen wie am Arbeitsplatz. Arbeitssuchende, die sich weigern einen 3G-Nachweis zu erbringen, können nicht vermittelt werden und können daher auch kein Arbeitslosengeld erhalten“,<ref>[https://orf.at/stories/3235765/ Kocher gibt 3-G-Regel für AMS vor], Webseite: orf.at vom 8. November 2021.</ref> | |||
=== Mittwoch, 10. November 2021 === | === Mittwoch, 10. November 2021 === |
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