Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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(→Begriff im deutschen Verwaltungsrecht: siehe Troisdorf-West, gab es so nie als Gemeinde, aber jetzt als Ortschaft) |
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'''Ortschaft''' bezeichnet in Deutschland einen organisatorischen oder rechtlichen Status einer Siedlung. In Österreich stehen die Ausdrücke ''Ort'' und ''Ortschaft'' auch rechtlich synonym, bezeichnen aber keine Siedlung, sondern eine statistische, postalische und adminidtrative Gliederung unterhalb der Gemeindeebene. In der Schweiz bedeutet es ebenfalls ein abgrenzbares Siedlungsgebiet innerhalb der Gemeinde- und Postleitstruktur. | |||
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