Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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(→‎Begriff im deutschen Verwaltungsrecht: siehe Troisdorf-West, gab es so nie als Gemeinde, aber jetzt als Ortschaft)
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{{Dieser Artikel|erläutert den geographischen Begriff, zu Wohnplatz im allgemien Sinne siehe [[Siedlung]].}}
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Eine '''Ortschaft''', [[Umgangssprache|umgangssprachlich]] meist einfach ''Ort'', ist allgemein eine [[Siedlung]]. In der deutschen Rechtssprache ist ''Ortschaft'' ein wohldefinierter Begriff, und bezeichnet einen rechtlichen Status einer Siedlung. In Österreich stehen die Ausdrücke ''Ort'' und ''Ortschaft'' auch rechtlich synonym, bezeichnen aber keine Siedlung, sondern eine statistische und Verwaltungsgliederung unterhalb der Gemeindeebene. In der Schweiz bedeutet es ein abgrenzbares Siedlungsgebiet innerhalb der Gemeinde- und Postleitstruktur.
'''Ortschaft''' bezeichnet in Deutschland einen organisatorischen oder rechtlichen Status einer Siedlung. In Österreich stehen die Ausdrücke ''Ort'' und ''Ortschaft'' auch rechtlich synonym, bezeichnen aber keine Siedlung, sondern eine statistische, postalische und adminidtrative Gliederung unterhalb der Gemeindeebene. In der Schweiz bedeutet es ebenfalls ein abgrenzbares Siedlungsgebiet innerhalb der Gemeinde- und Postleitstruktur.
 
== Wohnsiedlung bzw. Wohnplatz im weiteren Sinne ==
Dabei unterscheidet man nach Größe und Bedeutung zwischen
* [[Weiler]]n
* [[Dorf|Dörfern]]
* [[Stadt|Städten]]
 
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine selbstständige [[Gemeinde]] oder um einen Teil einer (größeren) Gemeinde handelt. Orte, die ''keine'' selbstständigen Gemeinden sind, werden je nach Zugehörigkeit manchmal mit [[Ortsteil]] (Teil einer Gemeinde ohne [[Stadtrecht]]) bzw. [[Stadtteil]] (Teil einer Gemeinde, die das Stadtrecht besitzt) bezeichnet. Richtigerweise müsste man sie als "Gemeindeteil" bezeichnen. In der Schweiz ist bei ländlichen Gemeinden immer von Ortschaften die Rede, nie von Ortsteilen.
 
Zu kleinen Städten mit eingeschränkten bzw. historischen Stadtrechten siehe auch [[Minderstadt]].
 
Aufgegebene Siedlungen oder nur durch Dokumente belegbare Siedlungen werden als ''aufgelassen'' bezeichnet.


== Deutschland ==
== Deutschland ==
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