Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Ortschaft''' bezeichnet in [[Deutschland]] sowohl einen organisatorischen als auch den rechtlichen Status einer [[Siedlung]]. | '''Ortschaft''' bezeichnet in [[Deutschland]] sowohl einen organisatorischen als auch den rechtlichen Status einer [[Siedlung]]. | ||
In [[Österreich]] ist die Ortschaft die Grundeinheit des Systems der Siedlungsgliederung.<ref>Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs | In [[Österreich]] ist die Ortschaft die Grundeinheit des Systems der Siedlungsgliederung.<ref>Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs'' (= ''Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs.'' Band 2). Linz 1989, S. 53.</ref> | ||
In der [[Schweiz]] versteht man unter Ortschaft ein abgegrenztes Siedlungsgebiet innerhalb der [[Postleitzahl (Schweiz)|Postleit]]-Struktur. | In der [[Schweiz]] versteht man unter Ortschaft ein abgegrenztes Siedlungsgebiet innerhalb der [[Postleitzahl (Schweiz)|Postleit]]-Struktur. | ||
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Die Vergabe der [[Hausnummer#Österreich|Orientierungsnummern]] (wie Konskriptionsnummer, Hausnummer) und die Zuteilung jedes bewohnbaren Gebäudes zu einer Ortschaft ist Aufgabe der politischen Gemeinden. Damit ist das sich daraus ergebende System der zentralamtlichen Siedlungsgliederung nach Ortschaften so in das System der österreichischen Verwaltungsgliederung eingehängt, dass es eine Unterteilung der Gemeinden darstellt.<ref name="TerrGrundlage" /> | Die Vergabe der [[Hausnummer#Österreich|Orientierungsnummern]] (wie Konskriptionsnummer, Hausnummer) und die Zuteilung jedes bewohnbaren Gebäudes zu einer Ortschaft ist Aufgabe der politischen Gemeinden. Damit ist das sich daraus ergebende System der zentralamtlichen Siedlungsgliederung nach Ortschaften so in das System der österreichischen Verwaltungsgliederung eingehängt, dass es eine Unterteilung der Gemeinden darstellt.<ref name="TerrGrundlage" /> | ||
{{Zitat |Text=Eine Gemeinde kann aus mehreren Ortschaften bestehen oder ist mit einer Ortschaft ident. |Quelle=Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien 1987, S. 14.}} | {{Zitat |Text=Eine Gemeinde kann aus mehreren Ortschaften bestehen oder ist mit einer Ortschaft ident. |Quelle=Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien 1987, S. 14.}} | ||
Die Ortschaft in diesem statistischen und verwaltungstechnischen Sinn ist somit eine innerhalb der politischen Gemeindegrenzen vorgenommene Unterteilung des besiedelten Gebiets,<ref name="Rausch54" /> wobei jede Gemeinde zumindest eine Ortschaft umfasst.<ref name="Mischler">Ernst Mischler: ''Volkszählung.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch. Vierter Band.'' Alfred Hölder, Wien 1909 (2. Aufl.). S. 849f.</ref> Falls eine ursprüngliche Konskriptionsortschaft des 18. Jahrhunderts durch die ab Mitte des 19. Jahrhunderts geschaffenen Grenzen politischer Gemeinden zerschnitten wurde, was besonders in Oberösterreich und Kärnten geschah,<ref name="ÖVZ65X" /> werden für diesen Ort deshalb seither, getrennt nach Gemeinden, mehrere Ortschaften geführt, meist gleichen Namens (aber mit eigener [[#Ortschaftskennziffer|Ortschaftskennziffer]]), unter Umständen auch unter je nach Gemeinde unterschiedlicher exakter Schreibweise. Obwohl solche Ortschaften also getrennt gezählt wurden und werden, wurden sie in den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt herausgegebenen ''[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnissen]]'' bis 1971 mit dem Vermerk „Ortschafts''anteil''“ versehen.<ref name="Rausch54">Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs | Die Ortschaft in diesem statistischen und verwaltungstechnischen Sinn ist somit eine innerhalb der politischen Gemeindegrenzen vorgenommene Unterteilung des besiedelten Gebiets,<ref name="Rausch54" /> wobei jede Gemeinde zumindest eine Ortschaft umfasst.<ref name="Mischler">Ernst Mischler: ''Volkszählung.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch. Vierter Band.'' Alfred Hölder, Wien 1909 (2. Aufl.). S. 849f.</ref> Falls eine ursprüngliche Konskriptionsortschaft des 18. Jahrhunderts durch die ab Mitte des 19. Jahrhunderts geschaffenen Grenzen politischer Gemeinden zerschnitten wurde, was besonders in Oberösterreich und Kärnten geschah,<ref name="ÖVZ65X" /> werden für diesen Ort deshalb seither, getrennt nach Gemeinden, mehrere Ortschaften geführt, meist gleichen Namens (aber mit eigener [[#Ortschaftskennziffer|Ortschaftskennziffer]]), unter Umständen auch unter je nach Gemeinde unterschiedlicher exakter Schreibweise. Obwohl solche Ortschaften also getrennt gezählt wurden und werden, wurden sie in den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt herausgegebenen ''[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnissen]]'' bis 1971 mit dem Vermerk „Ortschafts''anteil''“ versehen.<ref name="Rausch54">Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs (= ''Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs.'' Band 2). Linz 1989, S. 54.</ref> | ||
Bei der auf die Anlage der Konskriptionsortschaften folgenden Anlage von Steuer- bzw. [[Katastralgemeinde]]n ging man vielfach von der Ortschaftseinteilung aus.<ref name="Rausch56">Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs | Bei der auf die Anlage der Konskriptionsortschaften folgenden Anlage von Steuer- bzw. [[Katastralgemeinde]]n ging man vielfach von der Ortschaftseinteilung aus.<ref name="Rausch56">Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs (= ''Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs.'' Band 2). Linz 1989, S. 56.</ref> Vor allem in Teilen Niederösterreichs und im Burgenland<ref>[https://www.burgenland.at/verwaltung/land-burgenland/bezirke-gemeinden Land Burgenland, Überblick Bezirke und Gemeinden:] Im Burgenland gibt es (Stand 2019) 328 Katastralgemeinden und 328 Ortschaften.</ref> besteht heute noch weitgehend ein 1:1-Verhältnis zwischen Ortschaften und Katastralgemeinden, so dass umgangssprachlich oft nicht zwischen den Begriffen ''Ortschaft'' und ''Katastralgemeinde'' unterschieden wird.<ref name="Rausch56" /> Doch besteht rechtlich keine Identität zwischen diesen Einheiten. Die Ortschaften als in die politische Gliederung nach Gemeinden eingebundene Gliederungseinheit des Siedlungswesens und die Katastralgemeinden als in die Territorialeinheiten des Gerichtswesens eingebundene Gliederungseinheit des Vermessungswesens<ref name="Rausch44">Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs (= ''Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs.'' Band 2). Linz 1989, S. 44.</ref> entwickeln sich unabhängig voneinander weiter.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG">{{"|Ein Zusammenhang zwischen Katastralgemeinden, Siedlungsgliederung und Zählsprengeln besteht nicht.}} {{Literatur |Titel=Ortsverzeichnis 2001 |Kapitel=''Textteil'' 1. ''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer 13. ''Flächenangaben und Katastralgemeinden'' |Seiten=16}}</ref> Ortschaften können die Grenzen von Katastralgemeinden (soweit diese nicht identisch mit den Grenzen politischer Gemeinden sind) schneiden, und in vielen Teilen Österreichs ist das auch häufig der Fall. | ||
Der Begriff Ortschaft als statistische und administrative Einheit sagt nichts über die Struktur der Siedlung aus,<ref name="TerrGrundlage" /> insbesondere setzt er nicht eine geschlossene Siedlung voraus. Nicht selten umfasst eine Ortschaft sowohl eine geschlossene Siedlung als auch umgebenden Streusiedlungsraum.<ref name="ÖVZ65X">Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 21. März 1961.'' Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1965, S. X.</ref> Bei der Anlage von Ortschaften wurden keine einheitlichen objektiven Maßstäbe angewandt.<ref name="Rausch56" /> Das Maß der Untergliederung in Ortschaften variiert sowohl nach den bundesweiten oder in den Gemeindeordnungen festgelegten Formulierungen als auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine eigenständige Ortschaft; eine Ortschaft kann nur aus einem einzigen Haus und ohne Einwohner bestehen, mitunter besteht sogar nach der Aufgabe des letzten Hauses eines Ortes die Ortschaft rechtlich vorerst noch weiter. In anderen Gegenden umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen mit eigenen [[Siedlungsname]]n. | Der Begriff Ortschaft als statistische und administrative Einheit sagt nichts über die Struktur der Siedlung aus,<ref name="TerrGrundlage" /> insbesondere setzt er nicht eine geschlossene Siedlung voraus. Nicht selten umfasst eine Ortschaft sowohl eine geschlossene Siedlung als auch umgebenden Streusiedlungsraum.<ref name="ÖVZ65X">Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 21. März 1961.'' Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1965, S. X.</ref> Bei der Anlage von Ortschaften wurden keine einheitlichen objektiven Maßstäbe angewandt.<ref name="Rausch56" /> Das Maß der Untergliederung in Ortschaften variiert sowohl nach den bundesweiten oder in den Gemeindeordnungen festgelegten Formulierungen als auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine eigenständige Ortschaft; eine Ortschaft kann nur aus einem einzigen Haus und ohne Einwohner bestehen, mitunter besteht sogar nach der Aufgabe des letzten Hauses eines Ortes die Ortschaft rechtlich vorerst noch weiter. In anderen Gegenden umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen mit eigenen [[Siedlungsname]]n. | ||
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==== Unterschiede zwischen statistischen Ortschaften und der von Gemeinden beschlossenen Ortschaftsgliederung ==== | ==== Unterschiede zwischen statistischen Ortschaften und der von Gemeinden beschlossenen Ortschaftsgliederung ==== | ||
Vereinzelt stimmt die statistisch vorgenommene Aufteilung nach Ortschaften nicht mit den von den einzelnen Gemeinden festgelegten Ortschaften überein. So wurde schon im Gesetz zur [[Volkszählung in Österreich-Ungarn 1869]] festgehalten, dass Stadtteile und Vorstädte, falls sie einen eigenen [[Siedlungsname]]n führten, im Zuge der Volkszählung unabhängig von der Existenz als Konksriptionsortschaft als separate Ortschaften ausgewiesen werden konnten, was dann nicht nur in Verbindung mit Städten, sondern in Einzelfällen sogar auch mit Marktteilen geschah.<ref name="Rausch55">Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs | Vereinzelt stimmt die statistisch vorgenommene Aufteilung nach Ortschaften nicht mit den von den einzelnen Gemeinden festgelegten Ortschaften überein. So wurde schon im Gesetz zur [[Volkszählung in Österreich-Ungarn 1869]] festgehalten, dass Stadtteile und Vorstädte, falls sie einen eigenen [[Siedlungsname]]n führten, im Zuge der Volkszählung unabhängig von der Existenz als Konksriptionsortschaft als separate Ortschaften ausgewiesen werden konnten, was dann nicht nur in Verbindung mit Städten, sondern in Einzelfällen sogar auch mit Marktteilen geschah.<ref name="Rausch55">Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs (= ''Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs.'' Band 2). Linz 1989, S. 55.</ref> Umgekehrt fasste das Statistische Zentralamt beispielsweise für [[Linz]] über viele Jahrzehnte hinweg mehrere seitens der Gemeinde geführten Konskriptionsortschaften zu einer Ortschaft im statistischen Sinn zusammen.<ref name="Rausch55" /> [[Wien]] wiederum wurde vom Statistischen Zentralamt lange Zeit<!--zumindest bis Ortsverzeichnis 1961--> als eine Ortschaft geführt; mittlerweile<!--zumindest seit Ortsverzeichnis 1981--> führt die Statistik Austria – anders als die Gemeinde Wien – jedoch für Wien 23 Ortschaften, entsprechend den 23 [[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirken]]. | ||
==== Ortschaftskennziffer ==== | ==== Ortschaftskennziffer ==== |