Albero VII. von Puchheim: Unterschied zwischen den Versionen

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1417 forderte Albero (VII.) von Puchheim von [[Reinprecht II. von Wallsee|Reinprecht (II.) von Wallsee]] Schadensersatz für übernommenen Sold- und Schadenskosten<ref group="A">[[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]] geht davon aus, dass sich diese Forderungen auf jene Kämpfe im Sommer 1408 beziehen, welche der Hinrichtung des Wiener Bürgermeister [[Konrad Vorlauf]] gefolgt waren. Die naheliegendere Möglichkeit, dass sich die Forderung von Albero (VII.) von Puchheim mit Blick auf den Zeitpunkt, als sie gestellt wurde, auf die "Wallseer Fehde" bezogen hat, die [[Reinprecht III. von Wallsee|Reinprecht (III.) von Wallsee]] zwischen 1411 und 1117 gegen [[Ernst der Eiserne|Erzherzog Ernst (I.) "''den Eisernen''"]] führte, wird von Christoph Tepperberg in einer Fußnote diskutiert. Der Umstand, dass Albero (VII.) jedoch um diese Zeit seinem Bruder als Hofmeister von Erzherzog Ernst nachfolgte, sieht er allerdings als ein gewichtiges Gegenargument gegen eine Beteiligung des Puchheimers an dieser Fehde auf Seite von Reinprecht. Vgl. [[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]]: ''Die Herren von Puchheim im Mittelalter'', 1978, S. 134ff., Fußnote 484</ref>, für die er allerdings keine Belege oder Zeugen erbringen konnte. Als Reinprecht von Wallsee behauptete, dass er diese Kosten selbst beglichen habe und dafür auch Quittungen vorlegte, entschied Herzog Albrecht (V.) von Österreich den Streitfall zu Gunsten des Wallseers.<ref>vgl. [[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]]: ''Die Herren von Puchheim im Mittelalter'', 1978, S. 65f.</ref>
1417 forderte Albero (VII.) von Puchheim von [[Reinprecht II. von Wallsee|Reinprecht (II.) von Wallsee]] Schadensersatz für übernommenen Sold- und Schadenskosten<ref group="A">[[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]] geht davon aus, dass sich diese Forderungen auf jene Kämpfe im Sommer 1408 beziehen, welche der Hinrichtung des Wiener Bürgermeister [[Konrad Vorlauf]] gefolgt waren. Die naheliegendere Möglichkeit, dass sich die Forderung von Albero (VII.) von Puchheim mit Blick auf den Zeitpunkt, als sie gestellt wurde, auf die "Wallseer Fehde" bezogen hat, die [[Reinprecht III. von Wallsee|Reinprecht (III.) von Wallsee]] zwischen 1411 und 1117 gegen [[Ernst der Eiserne|Erzherzog Ernst (I.) "''den Eisernen''"]] führte, wird von Christoph Tepperberg in einer Fußnote diskutiert. Der Umstand, dass Albero (VII.) jedoch um diese Zeit seinem Bruder als Hofmeister von Erzherzog Ernst nachfolgte, sieht er allerdings als ein gewichtiges Gegenargument gegen eine Beteiligung des Puchheimers an dieser Fehde auf Seite von Reinprecht. Vgl. [[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]]: ''Die Herren von Puchheim im Mittelalter'', 1978, S. 134ff., Fußnote 484</ref>, für die er allerdings keine Belege oder Zeugen erbringen konnte. Als Reinprecht von Wallsee behauptete, dass er diese Kosten selbst beglichen habe und dafür auch Quittungen vorlegte, entschied Herzog Albrecht (V.) von Österreich den Streitfall zu Gunsten des Wallseers.<ref>vgl. [[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]]: ''Die Herren von Puchheim im Mittelalter'', 1978, S. 65f.</ref>


Nach dem Tod seines Bruders Georgs wurde Albero (VII.) Hofmeister von Erzherzog Ernst "dem Eisernen". Letztmals wird er am 11. Dezember 1430 urkundlich genannt. Er dürfte im folgenden Jahr verstorben sein.<ref name ="Tepperberg66">vgl. [[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]]: ''Die Herren von Puchheim im Mittelalter'', 1978, S. 66</ref>
Nach dem Tod seines Bruders Georgs dürfte Albero (VII.) diesem als Hofmeister von Erzherzog Ernst "dem Eisernen" nachgefolgt sein. Letztmals wird er am 11. Dezember 1430 urkundlich genannt. Er dürfte im folgenden Jahr verstorben sein.<ref name ="Tepperberg66">vgl. [[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]]: ''Die Herren von Puchheim im Mittelalter'', 1978, S. 66</ref>


== Literatur ==
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