Friedrich II. (Österreich): Unterschied zwischen den Versionen

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Friedrich ''der Streitbare'' herrschte 1230-1246 über die Herzogtümer [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]].<ref name ="krenn134">vgl. Walther Krenn: ''Allgemeine Geschichte Europas und des nahen Ostens'', 1955, S. 134</ref>. Trotz mehrmaliger Gefährdung seiner Herrschaft, zunächst durch den sogenannten "Aufstand" der [[Azzo von Kuenring#Nachfahren|Kuenringer]] und dann durch die Gegnerschaft von [[w:Friedrich II. (HRR)|Kaiser Friedrich II.]], die ihm vorübergehend um 1237 die Herrschaft über die Stadt [[Wien]] und Teile seiner Herzogtümer kostete, konnte er sich als Herrscher letztlich in beiden Herzogtümern bis zu seinem Tod behaupten. Ca. 1230-1236 herrschte er als "Dominus Carniole" über Teile der [[w:Krain|Mark Krain]].<ref>vgl. Andrej Komac: ''Krain zwischen Kaiser, Fürsten und lokalen Gruppen von Ministerialen''. (Beiträge zur politischen Geschichte Krains in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts und zu den Anfängen der Landesherrschaft und -Adel). Prüfungsarbeit am Institut für österreichische Geschichtsforschung, Universität Wien, 2001, S. 23ff. und S.37</ref> Dieser Titel ist für ihn erstmals mit 3. März 1232 belegt. Die auf der Krain gelegenen Besitzungen, die bereits sein Vater von [[w:Heinrich (Istrien)|Markgraf Heinrich von Istrien]] erworben hatte, konnte er durch die "Weichselburger-Andechser Besitzungen", welche durch seine Ehefrau Agnes an ihn gekommen, wesentlich vergrößern.<ref name ="Lohrmann24">vgl. [[w:Klaus Lohrmann|Klaus Lohrmann]]: "''Die Babenberger und ihre Nachbarn''", 2020, S. 24</ref>
Friedrich ''der Streitbare'' herrschte 1230-1246 über die Herzogtümer [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]].<ref name ="krenn134">vgl. Walther Krenn: ''Allgemeine Geschichte Europas und des nahen Ostens'', 1955, S. 134</ref>. Trotz mehrmaliger Gefährdung seiner Herrschaft, zunächst durch den sogenannten "Aufstand" der [[Azzo von Kuenring#Nachfahren|Kuenringer]] und dann durch die Gegnerschaft von [[w:Friedrich II. (HRR)|Kaiser Friedrich II.]], die ihm vorübergehend um 1237 die Herrschaft über die Stadt [[Wien]] und Teile seiner Herzogtümer kostete, konnte er sich als Herrscher letztlich in beiden Herzogtümern bis zu seinem Tod behaupten. Ca. 1230-1236 herrschte er als "Dominus Carniole" über Teile der [[w:Krain|Mark Krain]].<ref>vgl. Andrej Komac: ''Krain zwischen Kaiser, Fürsten und lokalen Gruppen von Ministerialen''. (Beiträge zur politischen Geschichte Krains in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts und zu den Anfängen der Landesherrschaft und -Adel). Prüfungsarbeit am Institut für österreichische Geschichtsforschung, Universität Wien, 2001, S. 23ff. und S.37</ref> Dieser Titel ist für ihn erstmals mit 3. März 1232 belegt. Die auf der Krain gelegenen Besitzungen, die bereits sein Vater von [[w:Heinrich (Istrien)|Markgraf Heinrich von Istrien]] erworben hatte, konnte er durch die "Weichselburger-Andechser Besitzungen", welche durch seine Ehefrau Agnes an ihn gekommen, wesentlich vergrößern.<ref name ="Lohrmann24">vgl. [[w:Klaus Lohrmann|Klaus Lohrmann]]: "''Die Babenberger und ihre Nachbarn''", 2020, S. 24</ref>


Friedrich der Streitbare war, wie bereits seine Vorgänger, mehrmals in kriegerische Auseinandersetzungen mit dem [[w:Königreich Ungarn|ungarischen Königreich]] verwickelt. Die geplante Erhebung seiner Herzogtümer Österreich und Steier zu einem Königreich scheiterte.<ref name ="czeike415">vgl. {{Czeike|2||415|Friedrich II.}} [https://www.digital.wienbibliothek.at/wbrobv/content/pageview/1113857]</ref> Der Pläne von 1245 wurden nach einem Treffen zwischen dem Herzog und dem Kaiser in Verona auf künftige Zeiten verschoben und in der Folge nicht mehr weitergeführt.<ref>vgl. [[w:Klaus Lohrmann|Klaus Lohrmann]]: "''Die Babenberger und ihre Nachbarn''", 2020, S. 25f.</ref>. Sie hätten Herzog Friedrich außerdem die Umwandlung der Mark Krain in ein Herzogtum erlaubt.<ref name ="Lohrmann24"/>
Friedrich der Streitbare war, wie bereits seine Vorgänger, mehrmals in kriegerische Auseinandersetzungen mit dem [[w:Königreich Ungarn|ungarischen Königreich]] verwickelt. Die geplante Erhebung seiner Herzogtümer Österreich und Steier zu einem Königreich scheiterte.<ref name ="czeike415">vgl. {{Czeike|2||415|Friedrich II.}} [https://www.digital.wienbibliothek.at/wbrobv/content/pageview/1113857]</ref> Der Pläne von 1245 wurden nach einem Treffen zwischen dem Herzog und dem Kaiser in Verona auf künftige Zeiten verschoben und in der Folge nicht mehr weitergeführt.<ref>vgl. [[w:Klaus Lohrmann|Klaus Lohrmann]]: "''Die Babenberger und ihre Nachbarn''", 2020, S. 25f.</ref>. Sie hätten Herzog Friedrich außerdem die Umwandlung der Mark Krain in ein Herzogtum erlaubt.<ref name ="Lohrmann24"/> Allerdings wurde dem Herzog vom Kaiser das [[w:Privilegium minus|Privilegium minus]] aus dem Jahr 1156 bestätigt.<ref name ="Lohrmann26">vgl. [[w:Klaus Lohrmann|Klaus Lohrmann]]: "''Die Babenberger und ihre Nachbarn''", 2020, S. 26</ref>


Unter Friedrich dem Streitbaren wurde das Landrecht des Herzogtums Österreich erstmals schriftlich aufgezeichnet. Am 1. Juli 1244 erließ er außerdem ein Judenprivileg<ref name ="czeike415"/>. Dieses regelte die Pfandgeschäfte neu. Verbrechen gegen die jüdische Bevölkerung wurden mit hohen Strafen belegt, das gerichtliche Vorgehen gegen sie musste vor den Synagogen stattfinden und nur unter Einbezug von jüdischen Zeuginnen und Zeugen.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 34f.</ref> Insgesamt enthielt das Judenprivileg des Herzogs für diese Bevölkerungsgruppe in seinen Herrschaftsgebieten<ref group="A">In der Literatur wird das Judenprivileg stets auf Österreich bezogen. Es galt also für das Herzogtum Österreich. Da in der Literatur meistens die Steiermark und weitere Gebiete, über die Friedrich "''der Streitbare''" herrschte, unter dem Österreichbegriff automatisch miteinbezogen sind, obwohl das eigentlich unrichtig ist, ist naheliegend, dass das Privileg auch für das Herzogtum Steier und vielleicht noch für weitere von Friedrich beherrschte Gebiete gegolten haben dürfte. Ob es aber tatsächlich für das Herzogtum Steier galt, ist nach den Angaben in der Literatur unklar.</ref> sehr günstige Bestimmungen. Es hatte Vorbildwirkung und wurde auch von einigen benachbarten Herrschaften und Ländern übernommen wurde.
Unter Friedrich dem Streitbaren wurde das Landrecht des Herzogtums Österreich erstmals schriftlich aufgezeichnet. Am 1. Juli 1244 erließ er außerdem ein Judenprivileg<ref name ="czeike415"/>. Dieses regelte die Pfandgeschäfte neu. Verbrechen gegen die jüdische Bevölkerung wurden mit hohen Strafen belegt, das gerichtliche Vorgehen gegen sie musste vor den Synagogen stattfinden und nur unter Einbezug von jüdischen Zeuginnen und Zeugen.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 34f.</ref> Insgesamt enthielt das Judenprivileg des Herzogs für diese Bevölkerungsgruppe in seinen Herrschaftsgebieten<ref group="A">In der Literatur wird das Judenprivileg stets auf Österreich bezogen. Es galt also für das Herzogtum Österreich. Da in der Literatur meistens die Steiermark und weitere Gebiete, über die Friedrich "''der Streitbare''" herrschte, unter dem Österreichbegriff automatisch miteinbezogen sind, obwohl das eigentlich unrichtig ist, ist naheliegend, dass das Privileg auch für das Herzogtum Steier und vielleicht noch für weitere von Friedrich beherrschte Gebiete gegolten haben dürfte. Ob es aber tatsächlich für das Herzogtum Steier galt, ist nach den Angaben in der Literatur unklar.</ref> sehr günstige Bestimmungen. Es hatte Vorbildwirkung und wurde auch von einigen benachbarten Herrschaften und Ländern übernommen wurde.
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