Maria Elisabetha Hügelin: Unterschied zwischen den Versionen
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Maria Elisabetha Hügelin (Quelltext anzeigen)
Version vom 18. April 2022, 11:30 Uhr
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(→Erste Ehe: Sie hatte keinen Meistertitel sondern wurde lediglich als Gattin von solchen so angeredet) |
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Es war der Witwe anheimgestellt, das Gewerbe weiterzuführen, oder es aufzugeben. ''Mit dem Tag, an dem sie einen berufsfremden Mann heiratete, verlor sie das Recht zur Gewerbeausübung.'' Nach [[Jahr und Tag]] musste die Witwe im Falle, dass eine Verehelichung mit einem Steinmetzmeister, oder wenigstens mit einem tauglichen Gesellen ausblieb, die Ausübung des Gewerbes einstellen. | Es war der Witwe anheimgestellt, das Gewerbe weiterzuführen, oder es aufzugeben. ''Mit dem Tag, an dem sie einen berufsfremden Mann heiratete, verlor sie das Recht zur Gewerbeausübung.'' Nach [[Jahr und Tag]] musste die Witwe im Falle, dass eine Verehelichung mit einem Steinmetzmeister, oder wenigstens mit einem tauglichen Gesellen ausblieb, die Ausübung des Gewerbes einstellen. | ||
Sie verfügte über keine zünftische Ausbildung, die war Frauen verwehrt, sondern wurde nach damaliger Gepflogenheit als Gattin eines Meisters als Meisterin bezeichnet. Sie hatte neben ihren häuslichen Pflichten, die Lehrjungen und Gesellen die im Haus lebten, zu versorgen. Sie organisierte deren Mahlzeiten, Unterkunft und Gewand, dafür erwiesen ihr Lehrjungen und Gesellen die Hochachtung. Die erhaltenen Grabplatten der [[Pfarrkirche Kaisersteinbruch|Kaisersteinbrucher Kirche]] dokumentieren das. Auswahl: [[Ambrosius Regondi | Sie verfügte über keine zünftische Ausbildung, die war Frauen verwehrt, sondern wurde nach damaliger Gepflogenheit als Gattin eines Meisters als Meisterin bezeichnet. Sie hatte neben ihren häuslichen Pflichten, die Lehrjungen und Gesellen die im Haus lebten, zu versorgen. Sie organisierte deren Mahlzeiten, Unterkunft und Gewand, dafür erwiesen ihr Lehrjungen und Gesellen die Hochachtung. Die erhaltenen Grabplatten der [[Pfarrkirche Kaisersteinbruch|Kaisersteinbrucher Kirche]] dokumentieren das. Auswahl: Auch die Ehefrauen von [[Ambrosius Regondi]] 1699, [[Joseph Winkler (Steinmetz)|Josef Winkler]] 1742 werden als Steinmetzmeisterin und Richterin bezeichnet. | ||
<!--EXKURS: 1699 starb Fux, das Richteramt war erneut zu besetzen. Immer noch waren Trumler und Passerini die logischen Kandidaten. Haresleben war am Großauftrag für Schloss Schönbrunn beteiligt und noch zu jung. Passerini wurde neuer Richter im kaiserlichen Steinbruch. Der Grund lag im privaten Umfeld. Die Trumlerin hatte in diesen Jahren drei Kinder geboren, mit zwei Söhnen war die Nachfolge gesichert und die Passerinin hatte keine Kinder, als Ausgleich die Würde des Amtes. Passerini kam von auswärts und hatte sein Kaisersteinbrucher Gut selbst erworben, er war frei und unabhängig.--> | <!--EXKURS: 1699 starb Fux, das Richteramt war erneut zu besetzen. Immer noch waren Trumler und Passerini die logischen Kandidaten. Haresleben war am Großauftrag für Schloss Schönbrunn beteiligt und noch zu jung. Passerini wurde neuer Richter im kaiserlichen Steinbruch. Der Grund lag im privaten Umfeld. Die Trumlerin hatte in diesen Jahren drei Kinder geboren, mit zwei Söhnen war die Nachfolge gesichert und die Passerinin hatte keine Kinder, als Ausgleich die Würde des Amtes. Passerini kam von auswärts und hatte sein Kaisersteinbrucher Gut selbst erworben, er war frei und unabhängig.--> | ||
[[Bild:Maria-Hügel.JPG|mini|Marienstatue aus Kaiserstein, von Elias Hügel, Modell Ehefrau Maria Elisabetha, 1718]] | [[Bild:Maria-Hügel.JPG|mini|Marienstatue aus Kaiserstein, von Elias Hügel, Modell Ehefrau Maria Elisabetha, 1718]] |