Maria Elisabetha Hügelin: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Witwe des Vaters Catharina Ferrethin, ihre Stiefmutter, hätte als Witwe leben und durch den Verkauf des Handwerks reich werden können, es gab keine Kinder zu versorgen. Sie bestimmte mit 56 Jahren den 25-jährigen Eggenburger Gesellen aus einer Steinmetzfamilie, [[Johann Georg Haresleben]], am 18. November 1696 zu ihrem Ehemann.
Die Witwe des Vaters Catharina Ferrethin, ihre Stiefmutter, hätte als Witwe leben und durch den Verkauf des Handwerks reich werden können, es gab keine Kinder zu versorgen. Sie bestimmte mit 56 Jahren den 25-jährigen Eggenburger Gesellen aus einer Steinmetzfamilie, [[Johann Georg Haresleben]], am 18. November 1696 zu ihrem Ehemann.


;Die Zunft bestimmte den Witwen-Vertrag von 1682
;Witwen-Vertrag von 1682
Es war der Witwe anheimgestellt, das Gewerbe weiterzuführen, oder es aufzugeben. ''Mit dem Tag, an dem sie einen berufsfremden Mann heiratete, verlor sie das Recht zur Gewerbeausübung.'' Nach [[Jahr und Tag]] musste die Witwe im Falle, dass eine Verehelichung mit einem Steinmetzmeister, oder wenigstens mit einem tauglichen Gesellen ausblieb, die Ausübung des Gewerbes einstellen.
Es war der Witwe anheimgestellt, das Gewerbe weiterzuführen, oder es aufzugeben. ''Mit dem Tag, an dem sie einen berufsfremden Mann heiratete, verlor sie das Recht zur Gewerbeausübung.'' Nach [[Jahr und Tag]] musste die Witwe im Falle, dass eine Verehelichung mit einem Steinmetzmeister, oder wenigstens mit einem tauglichen Gesellen ausblieb, die Ausübung des Gewerbes einstellen.


Den Meistertitel bezog sie nicht durch ihre eigene zünftische Ausbildung, die war Frauen verwehrt, sondern durch ihre Heirat. Sie hatte neben ihren häuslichen Pflichten, die Lehrjungen und Gesellen die im Haus lebten, zu versorgen. Sie organisierte deren Mahlzeiten, Unterkunft und Gewand, dafür erwiesen ihr Lehrjungen und Gesellen die Hochachtung. Die erhaltenen Grabplatten der [[Pfarrkirche Kaisersteinbruch|Kaisersteinbrucher Kirche]] dokumentieren das.
Den Meistertitel bezog sie nicht durch ihre eigene zünftische Ausbildung, die war Frauen verwehrt, sondern durch ihre Heirat. Sie hatte neben ihren häuslichen Pflichten, die Lehrjungen und Gesellen die im Haus lebten, zu versorgen. Sie organisierte deren Mahlzeiten, Unterkunft und Gewand, dafür erwiesen ihr Lehrjungen und Gesellen die Hochachtung. Die erhaltenen Grabplatten der [[Pfarrkirche Kaisersteinbruch|Kaisersteinbrucher Kirche]] dokumentieren das.
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