Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen
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→Eigenständige Viertellade, incorporiert Winden und Sommerein
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Am 13. Juni 1576, beim Bau von [[Schloss Neugebäude]], wurde ''der neue Steinbruch am Leythaberg'' erstmals urkundlich erwähnt. 1617 erhielt die [[Steinmetzbruderschaft|Bruderschaft]] der Kaisersteinbrucher Meister den Status einer [[Zunftlade|Viertellade]], die der [[Dom von Wiener Neustadt|Hauptlade]] in [[Wiener Neustadt]] zugeordnet war. Zur Viertellade gehörte das Steinmetzhandwerk zu [[Sommerein]] (bis 1783, dann zu [[Bruck an der Leitha]]) und [[Winden am See]] (bis zuletzt). Das kaiserliche Privileg der [[Handwerksordnung]] regelte das Zusammenleben. Vor allem die regelmäßig stattfindenden [[Zunfttruhe|Zusammenkünfte]] waren ein Ärgernis für die [[Grundherrschaft|Herrschaft]], das Stift Heiligenkreuz. Denn diese [[Magistri Comacini|italienischen Meister]] waren einzig dem [[Römisch-deutscher Kaiser|Römischen Kaiser]] untertan. Sie stellten sich unter den Schutz des obersten Landesherrn als Vertreter Gottes auf Erden, keinesfalls einer anderen Instanz wie dem Abt des Stift Heiligenkreuz. | Am 13. Juni 1576, beim Bau von [[Schloss Neugebäude]], wurde ''der neue Steinbruch am Leythaberg'' erstmals urkundlich erwähnt. 1617 erhielt die [[Steinmetzbruderschaft|Bruderschaft]] der Kaisersteinbrucher Meister den Status einer [[Zunftlade|Viertellade]], die der [[Dom von Wiener Neustadt|Hauptlade]] in [[Wiener Neustadt]] zugeordnet war. Zur Viertellade gehörte das Steinmetzhandwerk zu [[Sommerein]] (bis 1783, dann zu [[Bruck an der Leitha]]) und [[Winden am See]] (bis zuletzt). Das kaiserliche Privileg der [[Handwerksordnung]] regelte das Zusammenleben. Vor allem die regelmäßig stattfindenden [[Zunfttruhe|Zusammenkünfte]] waren ein Ärgernis für die [[Grundherrschaft|Herrschaft]], das Stift Heiligenkreuz. Denn diese [[Magistri Comacini|italienischen Meister]] waren einzig dem [[Römisch-deutscher Kaiser|Römischen Kaiser]] untertan. Sie stellten sich unter den Schutz des obersten Landesherrn als Vertreter Gottes auf Erden, keinesfalls einer anderen Instanz wie dem Abt des Stift Heiligenkreuz. | ||
Als Vertreter des Abtes amtiert ein Verwalter in Königshof | |||
Am 8. Juni 1634, Gerichtstag im Steinbruch, legte Abt Michael Schnabel das erste [[Weistum|Bannbüchel]] vor. Es regelte die Form des Zusammenlebens. Ein Punkt daraus, sie sollen einen [[Richter]] und vier [[Geschworener|Geschworene]] haben, die nach [[Billigkeit]] handeln sollen, dem Armen wie dem Reichen. Erster Richter wurde Meister [[Andre Ruffini]]. | Am 8. Juni 1634, Gerichtstag im Steinbruch, legte Abt Michael Schnabel das erste [[Weistum|Bannbüchel]] vor. Es regelte die Form des Zusammenlebens. Ein Punkt daraus, sie sollen einen [[Richter]] und vier [[Geschworener|Geschworene]] haben, die nach [[Billigkeit]] handeln sollen, dem Armen wie dem Reichen. Erster Richter wurde Meister [[Andre Ruffini]]. |