Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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→‎Stiftsverwaltung im Schloss Königshof: viele Zusammenhänge im Text schwer zu verstehen. Herrschaft und Untertan war damals normal.
(→‎Stiftsverwaltung im Schloss Königshof: viele Zusammenhänge im Text schwer zu verstehen. Herrschaft und Untertan war damals normal.)
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== Stiftsverwaltung im Schloss Königshof ==
== Stiftsverwaltung im Schloss Königshof ==
Vom 1. Jänner 1601 bis 1912 befand sich im Schloss Königshof die herrschaftliche Verwaltung für umliegende Besitzungen des Stiftes Heiligenkreuz, höchste Instanz war der Verwalter als Vertreter des Abtes. Hier wurde allumfassend das Leben der Untertanen bestimmt, die Steinmetzen wollten ihre [[Handwerk]]s-[[Freiheit]]en leben, das Stift forderte [[Gehorsam]] ein. Bis zuletzt der Grund für schwere Konflikte.
Vom 1. Jänner 1601 bis 1912 befand sich im Schloss Königshof die herrschaftliche Verwaltung für umliegende Besitzungen des Stiftes Heiligenkreuz; höchste Instanz war der Verwalter als Vertreter des Abtes. Konflikte entstanden, als die Steinmetzen ihre [[Handwerk]]s-[[Freiheit]]en ausüben wollten, auch wenn sie nun Untertanen der Stiftsverwaltung geworden waren.


Am 8. Juni 1634, Gerichtstag im Steinbruch, legte Abt Michael Schnabel das erste [[Weistum|Bannbüchel]] vor. Es regelte das Zusammenleben. Ein Punkt daraus, sie sollen einen [[Richter]] und vier [[Geschworener|Geschworene]] haben, die nach [[Billigkeit]] handeln sollen, dem Armen wie dem Reichen. Erster Richter wurde [[Andre Ruffini]].
Am 8. Juni 1634, Gerichtstag im Steinbruch, legte Abt Michael Schnabel das erste [[Weistum|Bannbüchel]] vor. Erster Richter wurde [[Andre Ruffini]].


''„Die Bewohner des Ortes Steinbruch in Ungarn verweigerten dem Stifte seit dem Jahre 1608 die Unterthänigkeit; aber der Abt Michael wußte sie im Jahre 1653 durch kluge Handlungsweise zur Pflicht des Gehorsams zurückzuführen“''<ref>P. [[Malachias Koll]]: Das Stift Heiligenkreuz. Wien, 1834. S. 118.</ref> Der so genannte ''Adlerstreit'' um die Anbringung des Kaiseradlers im Ort und auf dem Kirchturm gipfelte 1652 bei der Kirchweihe. Eine vom Abt eingesetzte Kommission tagte daraufhin – ohne Kenntnis und Mitwirkung der Kaisersteinbrucher Meister – um sämtliche Forderungen des Abtes zu erfüllen. Die Bewohner, nun Untertanen des Stiftes Heiligenkreuz, und zum Gehorsam verpflichtet, hatten für Steinbrüche, Haus- und Gartengrundstücke Pacht zu zahlen.
''„Die Bewohner des Ortes Steinbruch in Ungarn verweigerten dem Stifte seit dem Jahre 1608 die Unterthänigkeit; aber der Abt Michael wußte sie im Jahre 1653 durch kluge Handlungsweise zur Pflicht des Gehorsams zurückzuführen“''<ref>P. [[Malachias Koll]]: Das Stift Heiligenkreuz. Wien, 1834. S. 118.</ref> Der so genannte ''Adlerstreit'' um die Anbringung des Kaiseradlers im Ort und auf dem Kirchturm gipfelte 1652 bei der Kirchweihe. Kaiser [[Ferdinand III. (HRR)|Ferdinand&nbsp;III.]] bestätigte am 13.&nbsp;Dezember 1650 die [[Handwerksordnung]] mit dem Bild der großen Zunftfahne für die Kaisersteinbrucher Bruderschaft.
 
Kaiser [[Ferdinand III. (HRR)|Ferdinand&nbsp;III.]] bestätigte am 13.&nbsp;Dezember 1650 die [[Handwerksordnung]] mit dem Bild der großen Zunftfahne für die Kaisersteinbrucher Bruderschaft.


== Befreiung von militärischer Einquartierung ==
== Befreiung von militärischer Einquartierung ==
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