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Weikhard Steiner (belegt 1379) gelangte wohl über seine Ehe in den Eigenbesitz von Resten der Herrschaft [[Atzenbrugg]], nach der er sich zeitweise benannte. Er erwarb von [[ | Weikhard Steiner (belegt 1379) gelangte wohl über seine Ehe in den Eigenbesitz von Resten der Herrschaft [[Atzenbrugg]], nach der er sich zeitweise benannte. Er erwarb von Markward [[Tursen|Turse von Dürnstein]] und [[Otto von Wald|Otto (VII.) von Wald]] ihre Anteile an dieser Herrschaft. Er nahm jedoch nicht seinen Sitz dort, sondern verkaufte sie gemeinsam mit seiner Ehefrau am 21. März 1379 dem [[Stift Klosterneuburg]]. An dieses veräußerte er außerdem Eigenbesitz seiner Familie. Seinen landesfürstlichen [[w:Lehen|Lehensbesitz]] in [[Atzenbrugg]] und [[Sieghartskirchen]] verkaufte er zusammen mit einem Zehent zu Atzenbrugg, der ein Lehen der Grafen von Görz war, am 21. März 1379 an den herzoglichen Hofmeister [[Reinhard von Wehingen]], der auf der Herrschaft Gutenbrunn residierte.<ref>vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 310f.</ref> | ||
== Literatur == | == Literatur == |
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