Maria Elisabetha Hügelin: Unterschied zwischen den Versionen

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Frauen hatten die Freiheit ein Testament zu machen und einen Ehevertrag. Durch die Garantie ihres Erbes, ihrer Mitgift und die freie Verfügung über ihr Eigentum eröffnete sich ihnen eine eigene Handlungsstrategie.<ref>Gabriele Praschl-Bichler, ''Die Stellung der Frau innerhalb der Gesellschaft.'' In: ''Alltag im Barock'', Edition Kaleidoskop im Verlag Styria, 1993, ISBN 3-222-12317-9, S. 45-58</ref>
Frauen hatten die Freiheit ein Testament zu machen und einen Ehevertrag. Durch die Garantie ihres Erbes, ihrer Mitgift und die freie Verfügung über ihr Eigentum eröffnete sich ihnen eine eigene Handlungsstrategie.<ref>Gabriele Praschl-Bichler, ''Die Stellung der Frau innerhalb der Gesellschaft.'' In: ''Alltag im Barock'', Edition Kaleidoskop im Verlag Styria, 1993, ISBN 3-222-12317-9, S. 45-58</ref>
Dieser Vertrag ist auch für die Hügelin dokumentiert.<ref>Archiv [[Stift Heiligenkreuz]]: Dienstbuch der Herrschaft Königshof.</ref>
Dieser Vertrag ist auch für die Hügelin dokumentiert.<ref>Archiv [[Stift Heiligenkreuz]]: Dienstbuch der Herrschaft Königshof.</ref>
[[Datei:Hügelin Epitaph.jpeg|mini|hochkant=1|ELISABETHA HÖGLIN WAR MEIN NAHM GEWESTE RICHTERIN UND STEINMETZMEISTERIN ALHIER]]


=== Tod ===
=== Tod ===
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