Blickpunkte: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zeitschrift entwickelte sich zu einem, wie es „[[Die Zeit]]“ 2019 ausdrückte, bis heute existierenden „Zwitterwesen: eine Gefängniszeitung ohne Redakteure im Gefängnis. Sie sind noch einmal professioneller geworden, selbst wenn alle Arbeit ehrenamtlich geschieht und neben Druck- vor allem Portokosten gestemmt werden müssen, schließlich erhalten Hunderte Maßnahme-Insassen die Zeitung gratis in ihre Zellen geschickt.“<ref>{{Internetquelle |autor=Judith E. Innerhofer |url=https://www.zeit.de/2019/44/blickpunkte-gefaengniszeitschrift-therapie-freiheit-oesterreich |titel="Blickpunkte": Die Haftreporter |werk= |hrsg=Die Zeit |datum=27.10.2019 |abruf=01.01.2021}}</ref>
Die Zeitschrift entwickelte sich zu einem, wie es „[[Die Zeit]]“ 2019 ausdrückte, bis heute existierenden „Zwitterwesen: eine Gefängniszeitung ohne Redakteure im Gefängnis. Sie sind noch einmal professioneller geworden, selbst wenn alle Arbeit ehrenamtlich geschieht und neben Druck- vor allem Portokosten gestemmt werden müssen, schließlich erhalten Hunderte Maßnahme-Insassen die Zeitung gratis in ihre Zellen geschickt.“<ref>{{Internetquelle |autor=Judith E. Innerhofer |url=https://www.zeit.de/2019/44/blickpunkte-gefaengniszeitschrift-therapie-freiheit-oesterreich |titel="Blickpunkte": Die Haftreporter |werk= |hrsg=Die Zeit |datum=27.10.2019 |abruf=01.01.2021}}</ref>


==== '''Gegenwart''' ====
==== Gegenwart ====
Da das Instrument des Maßnahmenvollzugs gem. § 21 Abs 1 und 2 StGB weiten Teilen der österreichischen Bevölkerung nicht bzw. nicht ausreichend bekannt ist, spricht die Zeitschrift eine spezielle Zielgruppe an.<ref>{{Internetquelle |autor=Paula Flicker |url=https://www.irks.at/assets/irks/Publikationen/NEOS-Massnahmenvollzug.pdf |titel=Maßnahmenvollzug vs. Menschenrecht |werk= |hrsg= |datum=2015 |abruf=01.01.2021}}</ref> Zuletzt wurde der österreichische Straf- und Maßnahmenvollzug unter Schlagwörtern wie „[[Präventivhaft]]“ in Folge des Terroranschlages vom 2. November 2020 in Wien öffentlich diskutiert.  
Da das Instrument des Maßnahmenvollzugs gem. § 21 Abs 1 und 2 StGB weiten Teilen der österreichischen Bevölkerung nicht bzw. nicht ausreichend bekannt ist, spricht die Zeitschrift eine spezielle Zielgruppe an.<ref>{{Internetquelle |autor=Paula Flicker |url=https://www.irks.at/assets/irks/Publikationen/NEOS-Massnahmenvollzug.pdf |titel=Maßnahmenvollzug vs. Menschenrecht |werk= |hrsg= |datum=2015 |abruf=01.01.2021}}</ref> Zuletzt wurde der österreichische Straf- und Maßnahmenvollzug unter Schlagwörtern wie „[[Präventivhaft]]“ in Folge des Terroranschlages vom 2. November 2020 in Wien öffentlich diskutiert.  


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