Wiener Neustädter Blutgericht (1522): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Das "Wiener Neustädter Blutgericht"''' fand 1522 in [[Wiener Neustadt]] stand und beendete die Auseinandersetzung von [[Ferdinand I. (HRR)|Erzherzog Ferdinand (I.) von Österreich]], dem späteren Kaiser Ferdinand I., mit den Ständen des [[Herzogtum Österreich|Herzogtums Österreich "unter der Enns"]], bei denen sich besonders die Stadt [[Wien]]<ref group="A">Wien war damals die größte Stadt im Herzogtum Österreich. Sie gehörte zu den [[w:Landstände|Landständen]] des Herzogtums und behauptete sich im 15. Jahrhundert endgültig als Hauptstadt des Herzogtums Österreich "unter der Enns". Unter den [[Babenberger|Babenbergern]] war Wien seit Herzog [[w:Heinrich II. (Österreich)|Heinrich (II.) von Österreich]] ("''Heinrich Jasomirgott''") gewöhnlich der Sitz des Herzogs von Österreich. Wien gehörte zu den wichtigsten Residenzen der [[Habsburger]], wurde aber erst im 17. Jahrhundert endgültig die Hauptstadt ihres Reiches.</ref> hervorgetan hatte.
'''Das "Wiener Neustädter Blutgericht"''' fand 1522 in [[Wiener Neustadt]] stand und beendete die Auseinandersetzung von [[Ferdinand I. (HRR)|Erzherzog Ferdinand (I.) von Österreich]], dem späteren Kaiser Ferdinand I., mit den Ständen des [[Herzogtum Österreich|Herzogtums Österreich "unter der Enns"]], bei denen sich besonders die Stadt [[Wien]]<ref group="A">Wien war damals die größte Stadt im Herzogtum Österreich. Sie gehörte zu den [[w:Landstände|Landständen]] des Herzogtums und behauptete sich im 15. Jahrhundert endgültig als Hauptstadt des Herzogtums Österreich "unter der Enns". Unter den [[Babenberger|Babenbergern]] war Wien seit Herzog [[Heinrich II. (Österreich)|Heinrich (II.) von Österreich]] ("''Heinrich Jasomirgott''") gewöhnlich der Sitz des Herzogs von Österreich. Wien gehörte zu den wichtigsten Residenzen der [[Habsburger]], wurde aber erst im 17. Jahrhundert endgültig die Hauptstadt ihres Reiches.</ref> hervorgetan hatte.


== Der "Aufstand der "österreichischen" Landstände ==
== Der "Aufstand der "österreichischen" Landstände ==
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