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Sonne7 (Diskussion | Beiträge) ((Kategorisierung) Umbenennung der COVID-19-Kategorie für den Eintrag erfolgt (nun auf 'Kategorie:COVID-19-Pandemie ab 2020' lautend) sowie dazu den Sortierschlüssel hinzugefügt (nun mit 'Notmaßnahmenverordnung 2' festgelegt), kk) |
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* Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, | * Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, | ||
* Behörden und Verwaltungsgerichten bei Parteienverkehr und Amtshandlungen sowie | * Behörden und Verwaltungsgerichten bei Parteienverkehr und Amtshandlungen sowie | ||
* Inhabern einer Betriebsstätte oder eines Arbeitsortes sowie Betreibern eines Verkehrsmittels zur Wahrnehmung ihrer Pflicht gemäß § 8 Abs. 4 COVID-19-MG, glaubhaft zu machen. Wurde das Vorliegen eines Ausnahmegrundes gemäß glaubhaft gemacht, ist der Inhaber der Betriebsstätte oder des Arbeitsortes sowie der Betreiber eines Verkehrsmittels seiner Pflicht gemäß § 8 Abs. 4 des COVID-19-MG nachgekommen. | * Inhabern einer Betriebsstätte oder eines Arbeitsortes sowie Betreibern eines Verkehrsmittels zur Wahrnehmung ihrer Pflicht gemäß § 8 Abs. 4 COVID-19-MG, [[Glaubhaftmachung|glaubhaft zu machen]]. Wurde das Vorliegen eines Ausnahmegrundes gemäß glaubhaft gemacht, ist der Inhaber der Betriebsstätte oder des Arbeitsortes sowie der Betreiber eines Verkehrsmittels seiner Pflicht gemäß § 8 Abs. 4 des COVID-19-MG nachgekommen. | ||
=== Belehrung, Information und Verwarnung statt Strafe === | === Belehrung, Information und Verwarnung statt Strafe === |
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