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=== Befreiung von militärischer Einquartierung === | === Befreiung von militärischer Einquartierung === | ||
Kaiser [[Ferdinand III. (HRR)|Ferdinand III.]] gewährte erstmals dieses Privileg. Am 4. Mai 1743 wurde der Kaisersteinbrucher Bruderschaft das SCHWARZER ADLER-Privileg als königlicher Beschluss [[Maria Theresia|Maria Theresias]] Consilium Regni überreicht. Das von Ihrem Vater Kaiser [[Karl VI. (HRR)|Karl VI.]] gewährte | Kaiser [[Ferdinand III. (HRR)|Ferdinand III.]] gewährte erstmals dieses Privileg. Am 4. Mai 1743 wurde der Kaisersteinbrucher Bruderschaft das SCHWARZER ADLER-Privileg als königlicher Beschluss [[Maria Theresia|Maria Theresias]] Consilium Regni überreicht. Das von Ihrem Vater Kaiser [[Karl VI. (HRR)|Karl VI.]] gewährte [[Salva Guardia-Privilegium für Kaisersteinbruch|Salva Guardia–Privilegium]] wird den Meistern Elias Hügel, [[Joseph Winkler]], [[Johann Baptist Regondi]], Maximilian Trumler, [[Johann Paul Schilck]] und Franz Trumler – in dieser Reihenfolge – erneuert und bestätigt. Sie hatten die Königin – Sacracissima Regia Majestas – um die Privilegsverlängerung gebeten. | ||
Die jungen Meister Johann Paul Schilck jun. und Maximilian Trumler hatten im selben Jahr 1734 geheiratet. Als Schilck 1740 starb verkauften seine alten Eltern dem Maximilian dessen Gut. | Die jungen Meister Johann Paul Schilck jun. und Maximilian Trumler hatten im selben Jahr 1734 geheiratet. Als Schilck 1740 starb verkauften seine alten Eltern dem Maximilian dessen Gut. |
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