Schutz des Andenkens verstorbener Personen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Schutz des Andenkens verstorbener Personen''' (kurz: ''Andenkensschutz'') wird in Österreich unter anderem im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch in § 17a Abs. 3 geregelt (zivilrechtlicher Andenkenschutz). Der Schutz von postmortalen Persönlichkeitrechten war in Österreich auch bereits zuvor z. B. im Urheberrecht und im Strafrecht bekannt.<ref>Siehe zum Schutzumfang des p…“
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Schutz des Andenkens verstorbener Personen''' (kurz: ''Andenkensschutz'') wird in Österreich unter anderem im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch in § 17a Abs. 3 geregelt (zivilrechtlicher Andenkenschutz). Der Schutz von postmortalen Persönlichkeitrechten war in Österreich auch bereits zuvor z. B. im Urheberrecht und im Strafrecht bekannt.<ref>Siehe zum Schutzumfang des p…“)
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