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* ''Ein Dritter, dessen Samen für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung verwendet wird, kann nicht als Vater des mit seinem Samen gezeugten Kindes festgestellt werden. Dritter ist, wer seinen Samen einer für medizinisch unterstützte Fortpflanzungen zugelassenen Krankenanstalt mit dem Willen überlässt, nicht selbst als Vater eines mit diesem Samen gezeugten Kindes festgestellt zu werden.'' | * ''Ein Dritter, dessen Samen für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung verwendet wird, kann nicht als Vater des mit seinem Samen gezeugten Kindes festgestellt werden. Dritter ist, wer seinen Samen einer für medizinisch unterstützte Fortpflanzungen zugelassenen Krankenanstalt mit dem Willen überlässt, nicht selbst als Vater eines mit diesem Samen gezeugten Kindes festgestellt zu werden.'' | ||
(Diese Ausnahmeregelungen sind wichtig, um z. B. Unterhaltsansprüche und erbrechtliche Ansprüche klar festzulegen, die daher nicht der biologische Vater zu tragen hat). | (Diese Ausnahmeregelungen sind wichtig, um z. B. Unterhaltsansprüche und erbrechtliche Ansprüche klar festzulegen, die daher nicht der biologische Vater zu tragen hat). | ||
* eine [[nichtmedizinisch unterstützte Fortpflanzung]] vorliegt, bei welcher die Eltern und der | * eine [[nichtmedizinisch unterstützte Fortpflanzung]] vorliegt, bei welcher die Eltern und der Samenspender (biologischer Vater) vereinbaren, dass dieser nicht der rechtliche Vater des Kindes sein soll. | ||
=== Elternschaft === | === Elternschaft === |
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