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* zur Neueinstufung und -kennzeichnung von Stoffen oder Produkten um diese z. B. europaweit zu vereinheitlichen,
* zur Neueinstufung und -kennzeichnung von Stoffen oder Produkten um diese z. B. europaweit zu vereinheitlichen,
* um Markenrechte weitergelten zu lassen, obwohl diese z. B. innerhalb der EU nach dem ersten Inverkehrbringen eigentlich erschöpft wären,
* um Markenrechte weitergelten zu lassen, obwohl diese z. B. innerhalb der EU nach dem ersten Inverkehrbringen eigentlich erschöpft wären,
* um nationalen Vorgaben bezüglich dem Produkt beizulegenden Informationen zu genügen (z. B. Beipackzettel bei Arzneimitteln)<ref>Siehe z. B. OGH in 4 Ob 172/07h.</ref>,
* um nationalen Vorgaben bezüglich dem Produkt beizulegenden Informationen zu genügen (z. B. Beschreibung auf Arzneimitteln)<ref>Siehe z. B. OGH in 4 Ob 172/07h.</ref>,
* um nach einer Produkt- oder Änderung des Firmennamens diese einheitlich zu benennen.
* um nach einer Produkt- oder Änderung des Firmennamens diese einheitlich zu benennen.


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