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Da es dem [[w:Völkerrecht|Völkerrecht]] in der Regel fremd ist, direkte Eingriffe oder Vorgaben für [[w:Staat|Staaten]] zu machen, wirken sich diese | Da es dem [[w:Völkerrecht|Völkerrecht]] in der Regel fremd ist, direkte Eingriffe oder Vorgaben für [[w:Staat|Staaten]] zu machen, wirken sich diese indirekt aus, indem bestimmte Verhaltensweisen von der [[w:Staatengemeinschaft|Staatengemeinschaft]] oder [[w:Internationale Organisation|internationalen Organisationen]] anerkannt werden und dadurch die Rechtsüberzeugung von mehr oder weniger [[w:Völkerrechtssubjekt|Völkerrechtssubjekten]] wiedergeben oder, indem sich die Staaten z. B. selbst durch [[w:Völkerrechtliche Verträge|völkerrechtliche Verträge]] untereinander binden. | ||
International als Umweltdelikte anerkannt sind z. B.: | International als Umweltdelikte anerkannt sind z. B.: |
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