Whistleblower: Unterschied zwischen den Versionen

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== Whistleblower ==
== Whistleblower ==
Whistleblower bzw. geschützte Personen im Sinne des § 2 HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) sind zum Beispiel:
Whistleblower bzw. geschützte Personen im Sinne des § 2 HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) können zum Beispiel sein:
* Arbeitnehmer oder Bedienstete oder überlassene Arbeitskräfte im privaten oder öffentlich-rechtlichen Bereich, die im aktiven Dienst stehen oder den Betrieb bereits verlassen haben;
* Arbeitnehmer oder Bedienstete oder überlassene Arbeitskräfte im privaten oder öffentlich-rechtlichen Bereich, die im aktiven Dienst stehen oder den Betrieb bereits verlassen haben;
* Bewerber um eine Stelle, Praktikanten, Volontäre oder sonstige Auszubildende;
* Bewerber um eine Stelle, Praktikanten, Volontäre oder sonstige Auszubildende;
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