Hofmühle (Gumpendorf): Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
== Geschichte ==
Die spätere Hofmühle gehörte zur [[Pfarre Gumpendorf]], die sich im Oberbesitz des [[Stift Baumgartenberg|Zisterzienserstifts Baumgartenberg]] und dann des Klosters des Heiligen-Geist-Ordens der Augustiner-Chorfrauen zu Pulgarn (heute Teil der Gemeinde [[Steyregg]]) befand, welches sie vergab<ref name ="czeike3-237"/>. Allerdings dürfte auch der Landesfürst des [[Herzogtums Österreich]] zunächst noch Besitzrechte gehabt haben. Während die späteren Gumpendorfer Mühlen, die [[Mollardmühle|Mollardmühle]], die [[Kirchenmühle (Gumpendorf)|Kirchenmühle]] und die [[Dominikanermühle (Gumpendorf)|Dominikanermühle]] Mahlmühlen waren, war die spätere Hofmühle eine Stampfmühle.<ref name ="Lohrmann30">vgl. Klaus Lohrmann: ''Die alten Mühlen an der Wien'', 1980, S. 30</ref> Bereits bei ihrer ersten urkundlichen Erstnennung im Jahr 1414, als sie Hans Perman von Ueteldorf (Hütteldorf) an Hartmann von Utteldorf (Hütteldorf) verkaufte, wird sie als solche bezeichnet.<ref name ="czeike3-237">vgl. {{Czeike|3||237|Hofmühle}}</ref>. Nach Hans Perman wurde sie damals als Perman-Mühle bezeichnet. 1419 verkaufte Hartmann von Utteldorf die Mühle an den Wiener Ratsbürger und Stadtkämmerer Hermann Hesel († um 1433), der als Besitzer mehrerer Weingärten sein Vermögen vor allem dem Weinhandel verdankte. Dieser dürfte die Mühle nicht selbst betrieben, sondern verpachtet haben. Am 6. September 1433 vermachte er die spätere Hofmühle dem  Augustiner Chorherrenstift St. Dorothea zu Wien. Dieses erreichte 1480 von [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]] († 1493) die Erlaubnis, die Mühle weiterverkaufen zu dürfen. Letztlich wurde sie aber nicht verkauft.<ref name ="Lohrmann31">vgl. Klaus Lohrmann: ''Die alten Mühlen an der Wien'', 1980, S. 31</ref>  
Die spätere Hofmühle gehörte zur [[Pfarre Gumpendorf]], die sich im Oberbesitz des [[Stift Baumgartenberg|Zisterzienserstifts Baumgartenberg]] und dann des Klosters des Heiligen-Geist-Ordens der Augustiner-Chorfrauen zu Pulgarn (heute Teil der Gemeinde [[Steyregg]]) befand, welches sie vergab<ref name ="czeike3-237"/>. Allerdings dürfte auch der Landesfürst des [[Herzogtum Österreich|Herzogtums Österreich]] zunächst noch Besitzrechte gehabt haben. Während die späteren Gumpendorfer Mühlen, die [[Mollardmühle|Mollardmühle]], die [[Kirchenmühle (Gumpendorf)|Kirchenmühle]] und die [[Dominikanermühle (Gumpendorf)|Dominikanermühle]] Mahlmühlen waren, war die spätere Hofmühle eine Stampfmühle.<ref name ="Lohrmann30">vgl. Klaus Lohrmann: ''Die alten Mühlen an der Wien'', 1980, S. 30</ref> Bereits bei ihrer ersten urkundlichen Erstnennung im Jahr 1414, als sie Hans Perman von Ueteldorf (Hütteldorf) an Hartmann von Utteldorf (Hütteldorf) verkaufte, wird sie als solche bezeichnet.<ref name ="czeike3-237">vgl. {{Czeike|3||237|Hofmühle}}</ref>. Nach Hans Perman wurde sie damals als Perman-Mühle bezeichnet. 1419 verkaufte Hartmann von Utteldorf die Mühle an den Wiener Ratsbürger und Stadtkämmerer Hermann Hesel († um 1433), der als Besitzer mehrerer Weingärten sein Vermögen vor allem dem Weinhandel verdankte. Dieser dürfte die Mühle nicht selbst betrieben, sondern verpachtet haben. Am 6. September 1433 vermachte er die spätere Hofmühle dem  Augustiner Chorherrenstift St. Dorothea zu Wien. Dieses erreichte 1480 von [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]] († 1493) die Erlaubnis, die Mühle weiterverkaufen zu dürfen. Letztlich wurde sie aber nicht verkauft.<ref name ="Lohrmann31">vgl. Klaus Lohrmann: ''Die alten Mühlen an der Wien'', 1980, S. 31</ref>  


Um 1500 verpachtete das Dorotheerkloster die Stampfmühle an den Müller Paul Riedl und dessen Familie. Der Pachtvertrag sicherte dem Kloster bestimmte Natural- und Geldeinnahmen, ohne dass es das Geschäftsrisiko mitzutragen hatte. Nach der [[Türkenkriege in Österreich|Ersten Wiener Türkenbelagerung]] (1529) entschloss sich das Kloster Pulgarn wegen der beträchtlichen Schäden Besitz der Pfarre Gumpendorf abzustoßen. 1546 erwarb Vinzenz Muschinger die Grundherrschaft über die Mühle. 1582 erwarb das Dorotheerkloster die Grundherrschaft über die Mühle und die dort lebenden Personen, wodurch die Mühle eine "freies Eigen" bzw. eine Freimühle, nämlich ein Dominikalbesitz, wurde. Zu dieser Zeit setzte sich der Name Dorotheermühle durch.<ref name ="Lohrmann32">vgl. Klaus Lohrmann: ''Die alten Mühlen an der Wien'', 1980, S. 32</ref>  
Um 1500 verpachtete das Dorotheerkloster die Stampfmühle an den Müller Paul Riedl und dessen Familie. Der Pachtvertrag sicherte dem Kloster bestimmte Natural- und Geldeinnahmen, ohne dass es das Geschäftsrisiko mitzutragen hatte. Nach der [[Türkenkriege in Österreich|Ersten Wiener Türkenbelagerung]] (1529) entschloss sich das Kloster Pulgarn wegen der beträchtlichen Schäden Besitz der Pfarre Gumpendorf abzustoßen. 1546 erwarb Vinzenz Muschinger die Grundherrschaft über die Mühle. 1582 erwarb das Dorotheerkloster die Grundherrschaft über die Mühle und die dort lebenden Personen, wodurch die Mühle eine "freies Eigen" bzw. eine Freimühle, nämlich ein Dominikalbesitz, wurde. Zu dieser Zeit setzte sich der Name Dorotheermühle durch.<ref name ="Lohrmann32">vgl. Klaus Lohrmann: ''Die alten Mühlen an der Wien'', 1980, S. 32</ref>  
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