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*Art der Abmeldung | *Art der Abmeldung | ||
Bei einer Abmeldung ist der Abmeldeschein mit dem Datum der Absendung desselben an den Verband zu versehen, der Vermerk über Freigabe entsprechend auszufüllen und der in gleicher Weise wie bei der Anmeldung von einem Verbandsfunktionär gezeichnete Schein sowie der Spielerpass des abgemeldeten Spielers, gegebenen Falles nach Entnahme des Lichtbildes, innerhalb der vorstehend angegebenen Frist an den Verband zu übermitteln. In gleicher Weise ist die Abmeldebestätigung auszufüllen und dem Spieler innerhalb der nämlichen Frist zuzustellen. Eine Unterlassung oder nicht fristgerechte Durchführung der Abmeldung durch den Verein ist strafbar und kann den Verlust des Freigaberechtes für den Verein nach sich ziehen. | |||
*Folgen der Schutzfrist | |||
Wird ein Spieler bei einer Abmeldung innerhalb der Schutzfrist, beziehungsweise bei Eintreffen der zulässigen Ausnahme von seinem Verein oder Verband nicht freigegeben, so kann er für einen anderen Verbandsverein zwar angemeldet werden, vor Ablauf der Schutzfrist für denselben jedoch in keinerlei Wettspielen tätig sein. | |||
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