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*3. Dezember 1932: Der platzhabende bzw. ein Spiel durchführende Verein hat jeweils dafür zu sorgen, dass eine gut funktionierende Stoppuhr für den Schiedsrichter vorhanden ist. | *3. Dezember 1932: Der platzhabende bzw. ein Spiel durchführende Verein hat jeweils dafür zu sorgen, dass eine gut funktionierende Stoppuhr für den Schiedsrichter vorhanden ist. | ||
*17. Februar 1933 '''Kongreß der Internationalen Lige in Prag''' | |||
:Anläßlich der Weltmeister- und Europameisterschaften in Prag tagt der Internationale Kongreß. Vertreten sind die Länder Deutschland, Belgien, Kanada, USA, Frankreich, Ungarn, Italien, Lettland, Polen, Rumänien, Schweiz, Österreich und der Tschechoslowakei. Es wird der Schutz der Schiedsrichter gegen Angriffe aus dem Publikum erörtert. Hier sind evtl. Platzsperren und Verbot internationaler Spiele möglich. Der zweite Punkt ist die strengere Beachtung der Amtateurbestimmungen. Hier wurde insbesondere auf die Mitwirkung von Kanadiern in europäischen Mannschaften eingegangen. Da keine konkreten Beschwerden vorliegen, sieht das Gremium von strengeren Maßnahmen ab. Dann wurde der große Bereich der Regeländerungen angesprochen. Die neue Abseitsregelung wird aus den kanadischen Regelungen vollständig übernommen. Von Amerika wurde übernommen, dass sich im Verteidigungsdrittel nur drei Spieler der verteidigenden Partei aufhalten dürfen, wenn sich die Scheibe irgendwo anders im Spielfeld befindet. | |||
:Am 18. Februar wurden die Beratungen weitergeführt. Die Einführung eines Bullys drei Meter vor dem Tor wurde eingeführt. Es wird für geringere Vergehen eingeführt, durch die die Erzielung eines Tores verhütet wird. In der Frage des Kickens wurde die amerikanische und kanadische Regelung abgelehnt, der Spieler darf jedoch die Scheibe dem Stock durch eigenes Kicken zuschieben. Nur im Angriffsdrittel ist dieses nicht erlaubt. Das Tragen der Scheibe mit dem Stock ist erlaubt. Ein ausgeschlossener Tormann darf nur durch einen anderen Spieler ersetzt werden, der den Stock des Tormannes, nicht aber dessen Schützer benützen darf. Bei Stockbruch geht das Spiel weiter, eine Unterbrechung tritt nur ein, wenn der Stock des Tormannes bricht. Bei bedeuterenden Spielen sind auf Wunsch einer Partei zwei Schiedsrichter zuzulassen. Dieser Vorschlag der Franzosen wurde im Prinzip angenommen, doch wird man inPrag diese Einführung bei einem der Trostspiele erst erproben. | |||
:Anm 19. Februar befasste sich der Kongreß mit Fragen des Reglements, wie Freigabe bei Übertritten, Teilnahme an Länderkämpfen usw. Ein Subkomitee wird über den Ablauf der Europameisterschaften beraten, und zwar noch in Prag. Mailand ist der Austragungsort der Meisterschaften 1934. Bei den Wahlen zum Vorstand gab es folgende Ergebnisse: Loicq, Belgien, Präsident; Tornelli, Italien und Trimble, Amerika, wurden Vizepräsidenten.<ref>SportTagblatt 20. Februar 1933</ref> | |||
===1933/1934=== | ===1933/1934=== | ||
15. November 1933: '''Grundsätzliche Eishockeyvorschriften''' | 15. November 1933: '''Grundsätzliche Eishockeyvorschriften''' |
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