16.333
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 345: | Zeile 345: | ||
Die Amateureigenschaft verliert, wer ..... g) von seinem Verein Darlehen nimmt, h) von anderen Personen Darlehen nimmt, welche im Zusammenhang mit seiner sportlichen Tätigkeit stehen, wenn deren Rückzahlungsbedingungen sie als langdauernde Zuwendungen erscheinen lassen. Der Spieler ist in jedem Falle verpflichtet, dem Verein eine schriftliche Erklärung zu übermitteln, worin er lediglich leihweise Überlassung der Spielbehelfe oder den Erhalt des Ersatzes für unbrauchbar gewordene Geräte bestätigt. Solche eine Erklärung ist ehestens dem Verband zur Einsichtnahme vorzulegen. | Die Amateureigenschaft verliert, wer ..... g) von seinem Verein Darlehen nimmt, h) von anderen Personen Darlehen nimmt, welche im Zusammenhang mit seiner sportlichen Tätigkeit stehen, wenn deren Rückzahlungsbedingungen sie als langdauernde Zuwendungen erscheinen lassen. Der Spieler ist in jedem Falle verpflichtet, dem Verein eine schriftliche Erklärung zu übermitteln, worin er lediglich leihweise Überlassung der Spielbehelfe oder den Erhalt des Ersatzes für unbrauchbar gewordene Geräte bestätigt. Solche eine Erklärung ist ehestens dem Verband zur Einsichtnahme vorzulegen. | ||
11. April 1929: '''Sektionsleiterbesprechung zur Vorbereitung der Verbandsversammlung''' | |||
:Der Vorschlag des Wahlkomitees zur Veränderung der Vorstandspositionen des Verbandes wurde angenommen. Die Geschäfte werden zukünftig von einem drei- oder vierköpfigen Direktorium geführt. Auch wurde den zwölf Vorschlägen für die Wahlen zugestimmt. | |||
*Der Verbandstag wird für den 28. April 1929 im großen Sitzungssaal des österreichischen Sportverbandes für Körpersport, Wien, einberufen. | *Der Verbandstag wird für den 28. April 1929 im großen Sitzungssaal des österreichischen Sportverbandes für Körpersport, Wien, einberufen. |
Bearbeitungen