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*19. November 1929: In der letzten Vorstandssitzung wurde die Auslosung aller Meisterschaftsspiele vorgenommen. 27 Mannschaften nehmen an der Meisterschaft teil. In jeder Klasse wurden zwei Gruppen eingerichtet, wobei am Ende jeweils die beiden Gruppensieger gegeneinander spielen müssen. Auch die Reserven sind in zwei Gruppen unterteilt. | *19. November 1929: In der letzten Vorstandssitzung wurde die Auslosung aller Meisterschaftsspiele vorgenommen. 27 Mannschaften nehmen an der Meisterschaft teil. In jeder Klasse wurden zwei Gruppen eingerichtet, wobei am Ende jeweils die beiden Gruppensieger gegeneinander spielen müssen. Auch die Reserven sind in zwei Gruppen unterteilt. | ||
*21. Dezember 1929: Der Eishockeyverein Wintersportverein Mariazell (Mariazell) hat den Verband um Aufnahme ersucht. | |||
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*21. Dezember 1929: Der Eishockeyvereine Sportverein Hollabrunn (Hollabrunn) hat den Verband um Aufnahme ersucht. | |||
*Jänner 1930: '''Neuer Verbandskapitän''' | *Jänner 1930: '''Neuer Verbandskapitän''' | ||
Nachdem die Position des Verbandskapitäns durch den Übertritt von Ingenieur Dietrichstein zum Wiener Eislauf Verein verwaist war, wurde durch die Geschäftsführung des Verbandes Hans Weinberger zum neuen Verbandskapitän ernannt. Hans Weinberger arbeitet seit Jahren im Präsidum mit und genießt daher das Vertrauen aller Beteiligten.<ref>SportTagblatt 11. Jänner 1930</ref> | Nachdem die Position des Verbandskapitäns durch den Übertritt von Ingenieur Dietrichstein zum Wiener Eislauf Verein verwaist war, wurde durch die Geschäftsführung des Verbandes Hans Weinberger zum neuen Verbandskapitän ernannt. Hans Weinberger arbeitet seit Jahren im Präsidum mit und genießt daher das Vertrauen aller Beteiligten.<ref>SportTagblatt 11. Jänner 1930</ref> | ||
*4. April 1930: '''Bestrafung des Peregrin Spevak''' (PSK) wegen Schädigung des Ansehens des Eishockeysports, begangen durch Erstattung der Strafanzeige bei einer staatlichen Behörde gegen einen Verbandsangehörigen wegen dessen Verhalten bei einem Wettspiele: Aberkennung der Fähigkeit, Vereinsfunktionen gegenüber dem Verbande und Verbandsfunktionen auf die Dauer von 2 Jahren ab 3. April 1930 auszuüben. | |||
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