Benutzerin:Ermione 13/Entwurfseite 2: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 4: Zeile 4:
Die Grafen von Schaunberg waren hochfreier Herkunft. Ihr Stammsitz, nach dem sie sich benannten, war die [[w:Burgruine Schaunberg|Burg Schaunberg]], die sie um die Mitte des 12. Jahrhunderts bei [[w:Eferding|Eferding]] errichteten. (Die Ruine gehört heute zur Gemeinde [[w:Hartkirchen|Hartkirchen]]). Um 1250 übten sie die Gerichtsbarkeit über das Gebiet zwischen der [[w:Donau|Donau]], der [[w:Traun|Traun]] und dem [[Salletwald]]<ref group="A">Die Salletwaldung, ein Ausläufer des Passauer Waldes, bildete sich seit dem Mittelalter allmählich als eine Grenze zwischen den Herzogtümern Baiern und Österreich (ob der Enns) aus, vgl. http://www.sankt-willibald.at/index.php?option=com_content&view=article&id=25&Itemid=53</ref> aus. Obwohl sie schon damals als reichsfrei galten, gehörten sie gleichzeitig zu den Landherren des Herzogtums Österreich. In dieser Position nahmen sie im Jahr 1251 auf dem [[w:Landtag|Landtag]] von [[w:Korneuburg|Korneuburg]] teil, auf dem der [[w:Königreich Böhmen|böhmische König]] [[w:Ottokar II. Přemysl|Přemysl Ottokar II.]] nach den Aussterben der [[w:Babenberger|Babenberger]] als neuer Herzog von Österreich anerkannt wurde. Kurz vor 1300 führten sie erstmals den Grafentitel. Durch eine geschickte Heiratspolitik gelangen auf dem Erbweg territoriale Zuwächse.<ref>Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 259</ref>  
Die Grafen von Schaunberg waren hochfreier Herkunft. Ihr Stammsitz, nach dem sie sich benannten, war die [[w:Burgruine Schaunberg|Burg Schaunberg]], die sie um die Mitte des 12. Jahrhunderts bei [[w:Eferding|Eferding]] errichteten. (Die Ruine gehört heute zur Gemeinde [[w:Hartkirchen|Hartkirchen]]). Um 1250 übten sie die Gerichtsbarkeit über das Gebiet zwischen der [[w:Donau|Donau]], der [[w:Traun|Traun]] und dem [[Salletwald]]<ref group="A">Die Salletwaldung, ein Ausläufer des Passauer Waldes, bildete sich seit dem Mittelalter allmählich als eine Grenze zwischen den Herzogtümern Baiern und Österreich (ob der Enns) aus, vgl. http://www.sankt-willibald.at/index.php?option=com_content&view=article&id=25&Itemid=53</ref> aus. Obwohl sie schon damals als reichsfrei galten, gehörten sie gleichzeitig zu den Landherren des Herzogtums Österreich. In dieser Position nahmen sie im Jahr 1251 auf dem [[w:Landtag|Landtag]] von [[w:Korneuburg|Korneuburg]] teil, auf dem der [[w:Königreich Böhmen|böhmische König]] [[w:Ottokar II. Přemysl|Přemysl Ottokar II.]] nach den Aussterben der [[w:Babenberger|Babenberger]] als neuer Herzog von Österreich anerkannt wurde. Kurz vor 1300 führten sie erstmals den Grafentitel. Durch eine geschickte Heiratspolitik gelangen auf dem Erbweg territoriale Zuwächse.<ref>Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 259</ref>  


Wichtige Erwerbungen im ausgehenden 13. und im 14. Jahrhundert waren die Herrschaft [[w:Frankenburg|Frankenburg]], die als [[w:Pfandschaft|Pfandschaft]] des [[w:Erzbistum Bamberg|Bistums Bamberg]] in ihren Besitz kam, die Burg [[w:Orth an der Donau|Orth an der Donau]] und die Stadt Eferding, die sie 1367 vom [[w:Bistum Passau|Bischof von Passau]] gekauft hatten, sowie das Landgericht Niederkessla. Im 14. Jahrhundert gehörten die Grafen von Schaunberg zu den bedeutendsten Adeligen im Herzogtum Österreich, wobei sich zwei Herrschaftszentren herausgebildet hatten: ein Gebietskomplex zwischen der Donau, dem [[w:Innbach|Innbach]], der [[w:Trattnach|Trattnach]] und dem Salletwald und ein zweiter Herrschaftskomplex zwischen [[w:Attersee|Attersee]], [[w:Hausruck|Hausruck]] und [[w:Kobernaußerwald|Kobernaußerwald]]. Sie beanspruchen die [[w:Vogt#Vogtei als Bezeichnung für Gerichtsherrschaft|Vogtei]] über die [[w:Zisterzienser|Zisterzienserstifte]] [[Stift Wilhering|Wilhering]] und [[w:Stift Engelszell|Engelszell]] und waren auch Vögte über Klöster, die nicht in ihren Gerichtsbezirken lagen wie [[w:St. Veit an der Rott|St. Veit an der Rott]], [[w:Dorfbeuern|Michaelbeuren]], [[w:Suben|Suben]] und [[w:Formbach|Formbach]]. Dazu kamen weitere Vogteien und Patronate, Markt-, Maut- und Zollrechte, Forst- und Wildbann, ihre Besitzungen lagen verstreut in [[w:Schwaben|Schwaben]], [w:Franken|Franken]], [w:Herzogtum Bayern|Baiern]]<ref group="A">Die Schreibweise mit y ist aus dem 19. Jahrhundert, wo sie auf Beschluss des Königs durchgesetzt wurde.</ref>, [w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und der [w:Herzogtum Steiermark|Steiermark]]. Ihre politische Strategie, ein gutes Einvernehmen mit dem jeweiligen Landesfürsten, wobei gleichzeitig jede Gelegenheit genutzt wurde, um den eigenen Machtbereich auszubauen, war aufgegangen.<ref>Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 259f.</ref>
Wichtige Erwerbungen im ausgehenden 13. und im 14. Jahrhundert waren die Herrschaft [[w:Frankenburg|Frankenburg]], die als [[w:Pfandschaft|Pfandschaft]] des [[w:Erzbistum Bamberg|Bistums Bamberg]] in ihren Besitz kam, die Burg [[w:Orth an der Donau|Orth an der Donau]] und die Stadt Eferding, die sie 1367 vom [[w:Bistum Passau|Bischof von Passau]] gekauft hatten, sowie das Landgericht Niederkessla. Im 14. Jahrhundert gehörten die Grafen von Schaunberg zu den bedeutendsten Adeligen im Herzogtum Österreich, wobei sich zwei Herrschaftszentren herausgebildet hatten: ein Gebietskomplex zwischen der Donau, dem [[w:Innbach|Innbach]], der [[w:Trattnach|Trattnach]] und dem Salletwald und ein zweiter Herrschaftskomplex zwischen [[w:Attersee|Attersee]], [[w:Hausruck|Hausruck]] und [[w:Kobernaußerwald|Kobernaußerwald]]. Sie beanspruchen die [[w:Vogt#Vogtei als Bezeichnung für Gerichtsherrschaft|Vogtei]] über die [[w:Zisterzienser|Zisterzienserstifte]] [[Stift Wilhering|Wilhering]] und [[w:Stift Engelszell|Engelszell]] und waren auch Vögte über Klöster, die nicht in ihren Gerichtsbezirken lagen wie [[w:St. Veit an der Rott|St. Veit an der Rott]], [[w:Dorfbeuern|Michaelbeuren]], [[w:Suben|Suben]] und [[w:Formbach|Formbach]]. Dazu kamen weitere Vogteien und Patronate, Markt-, Maut- und Zollrechte, Forst- und Wildbann, ihre Besitzungen lagen verstreut in [[w:Schwaben|Schwaben]], [[w:Franken|Franken]], [[w:Herzogtum Bayern|Baiern]]<ref group="A">Die Schreibweise mit y ist aus dem 19. Jahrhundert, wo sie auf Beschluss des Königs durchgesetzt wurde.</ref>, [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und der [[w:Herzogtum Steiermark|Steiermark]]. Ihre politische Strategie, ein gutes Einvernehmen mit dem jeweiligen Landesfürsten, wobei gleichzeitig jede Gelegenheit genutzt wurde, um den eigenen Machtbereich auszubauen, war aufgegangen.<ref>Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 259f.</ref>


Graf Heinrich von Schaunberg war ein Sohn oder Enkel des Grafen [[Heinrich V. von Schaunberg]] († 1351) und seiner Ehefrau [[Anna von Truhendingen|Anna]] von [[w:Truhendingen (Adelsgeschlecht)|Truhendingen ]] und somit ein Nachfahre aus der Linie des Grafen [[Heinrich III. von Schaunberg]] († 1318) und seiner Ehefrau [[Agnes von Neuhaus|Agnes]] von [[w:Neuhaus (Adelsgeschlecht)|Neuhaus]]<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 260, Stammtafel</ref>
Graf Heinrich von Schaunberg war ein Sohn oder Enkel des Grafen [[Heinrich V. von Schaunberg]] († 1351) und seiner Ehefrau [[Anna von Truhendingen|Anna]] von [[w:Truhendingen (Adelsgeschlecht)|Truhendingen ]] und somit ein Nachfahre aus der Linie des Grafen [[Heinrich III. von Schaunberg]] († 1318) und seiner Ehefrau [[Agnes von Neuhaus|Agnes]] von [[w:Neuhaus (Adelsgeschlecht)|Neuhaus]]<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 260, Stammtafel</ref>
48.830

Bearbeitungen