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Die Auseinandersetzung wurde nun gerichtlich weitergeführt, wobei Barbara und ihre Tochter Magdalena nachwiesen, dass ihre Vorfahren die Herrschaft Schlaining-Rechnitz durch Kauf und nicht durch eine königliche Schenkung erhalten hatten. Das bedeutet, dass sie waren, da gekaufte Herrschaften nach ungarischem Recht auch in weiblicher Erbfolge weitergegeben werden konnten. Durch einen Gerichtsbeschluss im Jahr 1539, den Barbara nicht mehr erlebte, wurde die eine Hälfte der Herrschaft Magdalena und ihrer Familie zugesprochen und die andere Hälfte Barbaras letztem Ehemann Longinus von Puchheim, der die Burg Schlaining schon früher erfolgreich gegen die Osmanen verteidigt hatte<ref>vgl. Ulrike Döcker: ''Barbara Baumkircher'', 1992, S. 64</ref>. In einem Schiedspruche im Jahr 1540 wurde dem in Ungnade gefallenen Longinus von Puchheim sein Anteil jedoch aberkannt und Franz Batthyány mit seinem Neffen [[Christoph Batthyány|Christoph]] zugesprochen, während Magdalena und ihre Familie ihren Anteil behalten durften<ref>vgl. Ulrike Döcker: ''Barbara Baumkircher'', 1992, S. 64</ref>. 1544 verkaufte Magdalena ihn doch schließlich an die Familie Batthyány, die bis 1662 im ungeteilten Besitz der Herrschaft Rechnitz-Schlaining verblieb.<ref>Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 162</ref> | Die Auseinandersetzung wurde nun gerichtlich weitergeführt, wobei Barbara und ihre Tochter Magdalena nachwiesen, dass ihre Vorfahren die Herrschaft Schlaining-Rechnitz durch Kauf und nicht durch eine königliche Schenkung erhalten hatten. Das bedeutet, dass sie waren, da gekaufte Herrschaften nach ungarischem Recht auch in weiblicher Erbfolge weitergegeben werden konnten. Durch einen Gerichtsbeschluss im Jahr 1539, den Barbara nicht mehr erlebte, wurde die eine Hälfte der Herrschaft Magdalena und ihrer Familie zugesprochen und die andere Hälfte Barbaras letztem Ehemann Longinus von Puchheim, der die Burg Schlaining schon früher erfolgreich gegen die Osmanen verteidigt hatte<ref>vgl. Ulrike Döcker: ''Barbara Baumkircher'', 1992, S. 64</ref>. In einem Schiedspruche im Jahr 1540 wurde dem in Ungnade gefallenen Longinus von Puchheim sein Anteil jedoch aberkannt und Franz Batthyány mit seinem Neffen [[Christoph Batthyány|Christoph]] zugesprochen, während Magdalena und ihre Familie ihren Anteil behalten durften<ref>vgl. Ulrike Döcker: ''Barbara Baumkircher'', 1992, S. 64</ref>. 1544 verkaufte Magdalena ihn doch schließlich an die Familie Batthyány, die bis 1662 im ungeteilten Besitz der Herrschaft Rechnitz-Schlaining verblieb.<ref>Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 162</ref> | ||
== | == Beurteilung von Barbara Baumkircher == | ||
Aufgrund zeitbedingter Vorstellungen zur Rolle der Frau im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit wurde Barbara seit dem 19. Jahrhundert | Aufgrund zeitbedingter Vorstellungen zur Rolle der Frau im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit wurde Barbara Baumkircher seit dem 19. Jahrhundert für eine [[w:Femme fatale|"Femme fatale"]] und "Ausnahmefrau" gehalten. Erst in der neueren Forschung wurde dieses unrichtige Bild korrigiert.<ref>vgl. Ulrike Döcker: ''Barbara Baumkircher'', 1992, S. 68</ref> | ||
== Literatur == | == Literatur == |
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