Szabo-Jugend-Cup 1927/28: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gewinner Szabo-Jugend-Cup 1927/28:




=Ausschreibung Szabo-Jugend-Cup 1927/28=
=Ausschreibung Szabo-Jugend-Cup 1927/28=
Ausschreibung Vorjahr
=Ausschreibung Szabo-Jugend-Cup 1926/27=
Die Ausschreibung des Szabo-Jugendwanderpreises erfolgt am 14. Februar 1926 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes. Die Auslosung findet in der Spielausschusssitzung am 21. Februar 1926 statt. 
Die Ausschreibung für die Saison 1925/26 erfolgt in der Verbandszeitschrift des OeEHV am 15. Februar 1925.
:1. Teilnahmeberechtigung
:An dem Jugendturniere um den Szabo-Wanderpreis des OeEHV sind alle Mannschaften von Verbandsvereine, in deren Reihen nur Jugendliche (Eleven) beim OeEHV gemeldete Spieler tätig sind, teilnahmeberechtigt (Anmerkung: Als Jugendliche gelten derzeit alle Spieler, welche nach dem 1. Jänner 1909 inklusive geboren wurden).
:2. Teilnahme mehrerer Mannschaften eines Vereines, Mannschaftswechsel
:Die Teilnahme mehrerer Mannschaften eines Verbandsvereines ist zulässig. Zulässig ist ferner die Bildung einer Mannschaft aus Spielern mehrerer Vereine (Kombinierte Mannschaften). Ein Spieler darf jedoch im Jugendturnier nur für eine einzige Mannschaft tätig sein.
:3. Spielregeln und Spieldauer
:Gespielt wird nach den Spielregeln des OeEHV, jedoch mit einer Spielzeit von zweimal fünfzehn Minuten. Wird das Turnier nach dem Ausscheidungssystem (siehe Punkt 5) ausgetragen, so ist bei unentschiedenem Spielausgang ein Nachspiel von zweimal fünf Minuten anzuschließen. Endet auch dieses unentschieden oder ist dessen sofortige Austragung nicht möglich, so ist das ganze Wettspiel zu wiederholen.
:4. Nennung, Nenngeld
:Nennungen sind bis Samstag, den 19. Februar 1927, 24.00 Uhr, unter Beischluss des Nenngeldes von  2 Schilling pro Mannschaft an den Verband Wien I., Kohlmarkt 5, zu richten.
:5. Spielsystem
:Das Turnier wird nach dem Meisterschaftssystem (Grundsatz: Jeder gegen Jeden) ausgetragen. Nennen mehr als 5 Mannschaften, wird nach dem Ausscheidungssystem gekämpft; der jeweils Unterlegene scheidet aus dem Hauptbewerbe aus. Der Verband behält sich jedoch die Ausschreibung einer Trostkonkurrenz für die in der ersten Runde ausgeschiedenen Mannschaften vor. Die Paarung in den einzelnen Runden wird jeweils neu ausgelost.
:6. Sieger, Wertung
:Sieger des Turniers ist, wer bei Austragung nach Ausscheidungssystem das Schlussspiel gewinnt, bei Austragung nach Meisterschaftssystem die meisten Punkte, bei Punktgleichheit die größere Anzahl von Siegen, bei gleicher Anzahl von Siegen das bessere Torverhältnis aufzuweisen vermag. Ein Sieg zählt 2, ein unentschiedenes je einen Punkt. Der Sieger des Turniers erhält den Wanderpreis ausgefolgt, der bis zur Beendigung des nächsten um diesen Preis ausgeschriebenen Turnieres in seiner treuhändigen Verwahrung bleibt.
:7. Endsieg
:Der Szabo-Wanderpreis wird von jener Mannschaft endgültig gewonnen, die in zwei aufeinander folgenden oder in drei Turnieren überhaupt Sieger bleibt. Gewinnt den Preis eine kombinierte Mannschaft endgültig, so ist derselbe neuerdings unter gleichen Bedingungen auszuschreiben.
:8. Schlussbestimmungen
:Für alle ungeklärten Fälle gelten die Punkte 6 bis 11, 15,16 und 18 der Meisterschaftsausschreibung für 1924/25, so wie sinnfällig alle Bestimmungen der Meisterschaftsausschreibung 1926/27 als Richtlinie. In allen diesen Fällen entscheidet unanfechtbar unanfechtbar als letzte Instanz der Vorstand des OeEHV. 
:9. In allen ungeklärten Fällen gilt die Ausschreibung für die Meisterschaft des OeEHV 1924/25 als Richtlinie.(Punkte 6,7,8,9,10,11,15,16,18) 




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