Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1933/34: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Juli 2017, 15:51 Uhr
Der Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1933/34 ist die dritte Austragung des Wanderpokals.
Geschichte
Der Jugend-Wanderpreis wurde in der Saison 1931/32 von Willi Moser, langjähriges Vorstandsmitglied des Pötzleinsdorfer Sport Klub (PSK) und des späteren Eishockey Klub Engelmann (EKE), gestiftet. Da der Wiener Eislauf Verein in zwei aufeinanderfolgenden Jahren den Wanderpreis gewann, ging der Pokal in seinen Besitz über. Es war daher notwendig, einen neuen Pokal zu beschaffen. Der Österreichische Eishockeyverband (OeEHV) entschloss sich, den Pokal selbst zu beschaffen. Die Ausschreibung blieb im Großen und Ganzen gleich. Die Spielzeit wurde jedoch auf dreimal 10 Minuten neu festgelegt.
Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1933/34
Es nehmen in diesem Jahr acht Jugendmannschaften aus sechs Vereinen teil. Der OeEHV entscheidet daher, dass in zwei Gruppen gespielt wird. Mit dem Mödlinger Eislauf Club ist erstmalig ein Verein aus den österreichischen Bundesländern beim Jugend-Wanderpreis vertreten.
Teilnehmer:
Eishockeyspiele
- Spiele Gruppe A
Datum | Spielort | Vereine | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|
Datum | Spielort | Vereine | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|
10. Februar 1934 | Wien, WEV-Platz | WEV Jug - WBC Jug | 6:0 | strafbeglaubigt | |
12. Februar 1934 | Wien, WEV-Platz | WEV Jug - EKE/CEV Jug | 3:0 | ||
28. Februar 1934 | Wien, WEV-Platz | WEV Jug - Reichsbund Jug | 7:0 | ||
28. Februar 1934 | Wien, Engelmann-Platz | WBC Jug - EKE/CEV Jug | 3:0 | begl. 1:0 | |
03. März 1934 | Wien, WEV-Platz | WBC Jug - Reichsbund Jug | 6:0 | strafbeglaubigt | |
12. März 1934 | Wien, Engelmann-Platz | EKE/CV Jug - Reichsbund Jug | 3:1 |
- Spiele Gruppe B
Datum | Spielort | Vereine | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|
09. Februar 1934 | Mödling | MEC Jug - VfB Jug | 0:6 | strafbeglaubigt | |
23. Februar 1934 | Mödling | HCW Jug - MEC Jug | 1:0 | ||
28. Februar 1934 | Wien, WEV-Platz | HCW Jug - VfB Jug | 3:1 | ||
28. Februar 1934 | Wien, WEV-Platz | MEC Jug - WEV II Jug | 0:1 | begl. 0:6 | |
03. März 1934 | Wien, WEV-Platz | HCW Jug - WEV II Jug | 0:3 |
- Tabelle
Gruppe A
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | G-Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Wiener Eislauf Verein I | 3 | 3 | 0 | 0 | 16 | 0 | 6 | Gruppensieger A |
2 | Wiener Bewegungssport Club | 3 | 2 | 0 | 1 | 7 | 6 | 4 | |
3 | Eishockey Klub Engelmann/Cottage EV | 3 | 1 | 0 | 2 | 3 | 5 | 2 | |
4 | Reichsbund Wien | 3 | 0 | 0 | 3 | 1 | 16 | 0 |
- Tabelle
Gruppe B
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | G-Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Wiener Eislauf Verein II | 2 | 2 | 0 | 0 | 9 | 0 | 4 | Gruppensieger Gruppe B |
2 | HC Währing | 3 | 2 | 0 | 1 | 4 | 4 | 4 | |
3 | Verein für Bewegungsspiele | 2 | 1 | 0 | 1 | 7 | 3 | 2 | |
4 | Mödlinger EC | 3 | 0 | 0 | 3 | 0 | 13 | 0 |
Im Entscheidungsspiel der Gruppensieger WEV A Jug gegen WEV B Jug am 12. März 1934 auf dem WEV-Platz konnte der WEV B mit 3:0 die Begegnung für sich entscheiden und wurde so Sieger des Jugend-Wanderpreises des OeEHV 1934
Gewinner Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1933/34: Wiener Eislauf Verein B
Ausschreibung Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1933/34
- Die Ausschreibung des Jugend-Wanderpreises des OeEHV erfolgt am 27. Jänner 1934 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport".
- 1. Art des Preises
- Der Jugend-Wanderpreis ist ein von Herrn Willy Moser gestifteter Wanderpreis für Jugendmannschaften des Österreichischen Eishockeyverbandes, der nach zweimaligen aufeinanderfolgenden und dreimaligen Siegen überhaupt in das endgültige Eigentum des siegenden Vereines übergeht. Sieger 1932: WEV
- 2. Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt an den Spielen um den Jugend-Wanderpreis sind alle Verbandsvereine mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler teilnehmen, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1915 oder nach dem 31. Dezember 1917 geboren worden sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft an den Kämpfen um den Jugend-Wanderpreis tätig sein.
- 3. Art der Austragung, besondere Vorschriften
- Der Wanderpreis wird nach den Bestimmungen für die Spiele um die Wiener Meisterschaft Klasse II ausgetragen, doch gelten hiervon folgende Ausnahmen:
- a) Die Spielzeit beträgt nur zwei mal 15 Minuten mit einer Pause von 10 Minuten;
- b) Aufstellung unversicherter oder nicht herzuntersuchter Spieler, sowie solcher Spieler, welche die Altersgrenze über- oder unterschreiten (zu alt oder zu jung sind), zieht Punkteverlust nach sich;
- c) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen;
- d) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrpreisermäßigung zu beanspruchen.
- 4. Bestimmungen für kombinierte Mannschaften
- Gewinnt eine aus Spielern mehrerer Vereine zusammengesetzte Mannschaft den Preis endgültig, so wird derselbe unter den gleichen Bedingungen neuerlich ausgeschrieben. Bei Abgabe der Nennung von zusammengesetzten Mannschaften ist stets der Verein bekannt zu geben, der für diese Mannschaft verantwortlich ist und ihre Interessen gegenüber dem Verbande vertritt. Ein Wechsel dieses Vereines während eines Verbandsjahres ist nicht möglich.
- 5. Sieger, Ehrenzeichen
- Der Jahressieger erhält vom Verbande neun Ehrenzeichen, sein Name wird auf dem Pokale eingraviert. Haben mehr als neun Spieler in den Kämpfen der Mannschaft des Jahressiegers mitgewirkt, so ist dieser berechtigt, für jene Spieler, welche mindestens in der Hälfte aller ausgetragenen Spiele tätig waren, und aus den erhaltenen neun Ehrenzeichen nicht mehr beteilt werden können, weitere Ehrenzeichen auf eigene Kosten beim Verbandes anfordern.
- 6. Schlussbestimmungen
- Falls mehr als sechs Nennungen abgegeben werden, werden die Mannschaften vom Vorstande des OeEHV in Gruppen geteilt. Die Gruppensieger kämpfen nach den in den Regeln der LIHG um die Entscheidung :Die Auslosung, Terminfestlegung, sowie eine etwaige Platzbeistellung wird vom Wettspielreferate vorgenommen. Nenngeldfreie Nennungen sind bis längstens 30. Jänner 1933, 18.00 Uhr, schriftlich an den Österreichischen Eishockeyverband, Wien I, Wipplingerstr. 24, Sekretariat, zu richten. Verspätete Nennungen werden nicht berücksichtigt. In allen in den Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet als letzte Instanz unanfechtbar der Vorstand des OeEHV.
:Anmerkung: Die herausgegebene Ausschreibung wird in zwei Punkten noch einmal geändert. :A. 2. Teilnahmeberechtigung: Außer den bezeichneten Geburtsjahrgängen 1916 und 1917 ist auch der Geburtsjahrgang 1918 teilnahmeberechtigt.
- B. 3. Art der Austragung, besondere Vorschriften: Die Spielzeit beträgt jetzt neu dreimal 10 Minuten mit je einer Pause von 10 Minuten.
- (Die beiden Änderungen sind bereits in der vorstehenden Ausschreibung geändert aufgeführt.[1])
- Die Auslosung wird in der Zeitung der Eishockeysport vom ? bekanntgegeben.
Einzelnachweise
- ↑ Der Eishockeysport 03. Februar 1934
Quellenangabe
- Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgänge 1933 und 1934
- SportTagblatt Wien