Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1934/35: Unterschied zwischen den Versionen

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:6. Schlussbestimmungen
:6. Schlussbestimmungen
:Falls mehr als sechs Nennungen abgegeben werden, werden die Mannschaften vom Vorstande des OeEHV in Gruppen geteilt. Die Gruppensieger kämpfen nach den in den Regeln der LIHG um die Entscheidung  
:Falls mehr als sechs Nennungen abgegeben werden, werden die Mannschaften vom Vorstande des OeEHV in Gruppen geteilt. Die Gruppensieger kämpfen nach den Regeln der LIHG um die Entscheidung  
:Die Auslosung, Terminfestlegung, sowie eine etwaige Platzbeistellung wird vom Wettspielreferate vorgenommen.  
:Die Auslosung, Terminfestlegung, sowie eine etwaige Platzbeistellung wird vom Wettspielreferate vorgenommen.  
:Nenngeldfreie Nennungen sind bis längstens 19. Jänner 1935, 24.00 Uhr, schriftlich an den OeEHV, Wien II, Praterstr. 8, Sekretariat im Café Fetzer, zu richten. Zeit und Ort der Auslosung wird noch bekannt gegeben werden.   
:Nenngeldfreie Nennungen sind bis längstens 19. Jänner 1935, 24.00 Uhr, schriftlich an den OeEHV, Wien II, Praterstr. 8, Sekretariat im Café Fetzer, zu richten. Zeit und Ort der Auslosung wird noch bekannt gegeben werden.   
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