Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1930/31: Unterschied zwischen den Versionen

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*03. März 1931: '''WAC-Protest hatte Erfolg'''
*23. Februar 1931: '''WAC-Protest hatte Erfolg'''
:Dem Protest des WAC gegen die Neuaustragung des Spieles PSK - WAC wurde stattgegeben. Es bleibt somit bei der Wertung des Meisterschaftsspieles mit 0:1 für den WAC  
:Dem Protest des WAC gegen die Neuaustragung des Spieles PSK - WAC wurde vom Protestsenat in seiner Sitzung am 23. Februar 1931 stattgegeben. Es bleibt somit bei der Wertung des Meisterschaftsspieles mit 0:1 für den WAC.<ref>Der Eishockeysport 6. März 1931<ref>




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|8. Februar 1931  ||St. Pölten  || Allround - St. Pölten|| M  ||3:1(0-1,1-0,2-0) || ||s.u.  
|8. Februar 1931  ||St. Pölten  || Allround - St. Pölten|| M  ||3:1(0-1,1-0,2-0) || ||s.u.  
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|16. Februar 1931 || St. Pölten||EV St. Pölten - WBC ||M ||6:0 || ||s.u.
|15. Februar 1931 || St. Pölten||EV St. Pölten - WBC ||M ||6:0 || ||s.u.
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'''Spiel 16. Februar 1931 EV St. Pölten - WBC M-Spiel'''
'''Spiel 15. Februar 1931 EV St. Pölten - WBC M-Spiel'''
*Schiedsrichter:
*Schiedsrichter:
*Das Meisterschaftsspiel zwischen St. Pölten und dem WBC wurde vom MOBA mit 6:0 strafbeglaubigt.  
*Das Meisterschaftsspiel zwischen St. Pölten und dem WBC wurde vom MOBA mit 6:0 strafbeglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 14. März 1931</ref>


   
   
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|23. Jänner 1931  ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien - PSV ||M||0:8(0-0,0-4,0-4) || ||s.u.  
|23. Jänner 1931  ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien - PSV ||M||0:8(0-0,0-4,0-4) || ||s.u.  
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|13. Februar 1931  ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien - Siemens|| M|| 2:1|| ||
|13. Februar 1931  ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien - Siemens|| M|| 2:1|| ||s.u.
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|21. Februar 1931||Wien, Engelmann-Platz||PSV - Siemens||M||8:0(4-0,2-0,2-0) ||200  ||s.u.  
|21. Februar 1931||Wien, Engelmann-Platz||PSV - Siemens||M||8:0(4-0,2-0,2-0) ||200  ||s.u.  
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:Das Meisterschaftsspiel vor 150 Zuschauern auf dem WEV-Platz zwischen der PSV und dem Reichsbund Wien endete mit 8:0 (0:0,4:0,4:0) Toren. Die 8 Tore von Hans Tatzer erhielten den begeisterten Beifall der Zuschauer. Der Torwart der PSV zeigte eine sehr gute Leistung.<ref>Sportbeilage der Polizeirundschau "Öffentliche Sicherheit" Nr. 3/1931, Seite 10</ref> Im SportTagblatt vom 24. Jänner 1931 wird berichtet, dass Hans Tatzer alle 8 Tore schoss und die Drittelzeiten (0-0,3-0,5-0) betragen.  
:Das Meisterschaftsspiel vor 150 Zuschauern auf dem WEV-Platz zwischen der PSV und dem Reichsbund Wien endete mit 8:0 (0:0,4:0,4:0) Toren. Die 8 Tore von Hans Tatzer erhielten den begeisterten Beifall der Zuschauer. Der Torwart der PSV zeigte eine sehr gute Leistung.<ref>Sportbeilage der Polizeirundschau "Öffentliche Sicherheit" Nr. 3/1931, Seite 10</ref> Im SportTagblatt vom 24. Jänner 1931 wird berichtet, dass Hans Tatzer alle 8 Tore schoss und die Drittelzeiten (0-0,3-0,5-0) betragen.  


 
'''Spiel 13. Februar 1931  Rbd Wien - Siemens M-Spiel'''
*Schiedsrichter:
*Das Meisterschaftsspiel zwischen Reichsbund und Siemens endete 2:1. Das erste angesetzte Spiel vom 6. Februar 1931 wurde vom MOBA mit der Neuanstragung beglaubigt. <ref>Der Eishockeysport 27. Februar 1931</ref>


*'''Spiel 21. Februar 1931 PSV - Siemens M-Spiel'''  
*'''Spiel 21. Februar 1931 PSV - Siemens M-Spiel'''  
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'''Spiel 27. Februar 1931 Rbd Wien - Stockerau M-Spiel'''
'''Spiel 27. Februar 1931 Rbd Wien - Stockerau M-Spiel'''
*Schiedsrichter: Langfelder
*Schiedsrichter: Langfelder
*Das Meisterschaftsspiel zwischen Reichsbund Wien und Stockerau endete 0:2.  
*Das Meisterschaftsspiel zwischen Reichsbund Wien und Stockerau wurde vom MOBA mit einem Ergebnis von 2:0 und 2 Punkten strafbeglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 6. März 1931</ref>
:Das zuerst angesetzte Spiel der beiden Mannschaften am 25. Jänner 1931 wurde vom MOBA als neu auszutragen beglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 13. Februar 1931</ref>Das Gleiche gilt für das zweite angesetzte Spiel am 8. Februar 1931.<ref>Der Eishockeysport 13. Februar 1931</ref>
:Das zuerst angesetzte Spiel der beiden Mannschaften am 25. Jänner 1931 wurde vom MOBA als neu auszutragen beglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 13. Februar 1931</ref>Das Gleiche gilt für das zweite angesetzte Spiel am 8. Februar 1931.<ref>Der Eishockeysport 13. Februar 1931</ref>


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|09. Februar 1931 || Wien, WEV-Platz  ||ÖWSC II - WEC II ||M ||7:0 || ||
|09. Februar 1931 || Wien, WEV-Platz  ||ÖWSC II - WEC II ||M ||7:0 || ||
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|13. Februar 1931  ||Wien, WEV-Platz || WEC II - WBC II|| M ||3:0 || ||  
|13. Februar 1931  ||Wien, WEV-Platz || WEC II - WBC II|| M ||3:0 || ||s.u.
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|18. Februar 1931 || Wien, WEV-Platz  ||ÖWSC II - VfB II|| M ||1:1 ||s.u.
|18. Februar 1931 || Wien, WEV-Platz  ||ÖWSC II - VfB II|| M ||1:1 ||s.u.
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:Der Verband beurkundete das Spiel dann mit 2:5 Toren. Die Torschützen von Mödling waren Kröger (3), Kerb (2) und Kreisler. Die beiden Tore des VfB schoss Fink.  
:Der Verband beurkundete das Spiel dann mit 2:5 Toren. Die Torschützen von Mödling waren Kröger (3), Kerb (2) und Kreisler. Die beiden Tore des VfB schoss Fink.  


 
'''Spiel 13. Februar 1931 WEC II - WBC II M-Spiel'''
*Schiedsrichter:
*Das Meisterschaftsspiel zwischen WEC II und WBC II endete 3:0. Die erste Spielansetzung erfolgte am 6. Februar 1931 und wurde vom MOBA mit einer Neuaustragung des Spiels beglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 13. Februar 1931</ref>


'''Spiel 18. Februar 1931 ÖWSC II - VfB II M-Spiel'''
'''Spiel 18. Februar 1931 ÖWSC II - VfB II M-Spiel'''
*Schiedsrichter:
*Schiedsrichter:
*Das Meisterschaftsspiel Nr. 456 zwischen dem ÖWSC II und dem VfB II endete 1:1. Da das gleiche Spiel auch am 21. Februar 1931 auf dem WEV-Platz (3) ausgewiesen war, wird hier die Beglaubigung des Spieles mit der Spielnummer aufgeführt.  
*Das Meisterschaftsspiel Nr. 456 zwischen dem ÖWSC II und dem VfB II endete 1:1. Da das gleiche Spiel auch am 21. Februar 1931 auf dem WEV-Platz (3) ausgewiesen war, wird hier die Beglaubigung des Spieles mit der Spielnummer aufgeführt.  
:Die erste Spielansetzung erfolgte am 6. Februar 1931. Das Spiel wurde vom MOBA mit der Neuaustragung des Spieles beglaubigt.


====Tabelle====
====Tabelle====
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|05. Februar 1931|| Wien, Engelmann-Platz|| PSK II- Siemens II|| M|| 7:1(1-0,1-0,5-1) ||||s.u.  
|05. Februar 1931|| Wien, Engelmann-Platz|| PSK II- Siemens II|| M|| 7:1(1-0,1-0,5-1) ||||s.u.  
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|09. Februar 1931  ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien II - Siemens II|| M ||6:1 || ||
|09. Februar 1931  ||Wien, WEV-Platz || Rbd Wien II - Siemens II|| M ||6:1 || ||s.u.
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|16. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz  || WAC II - Siemens II|| M||4:4 || ||  
|16. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz  || WAC II - Siemens II|| M||4:4 || ||  
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|21. Februar 1931|| Wien, WEV-Platz|| HC Währing II - Siemens II || M||6:0 || || strafbeglaubigt
|21. Februar 1931|| Wien, WEV-Platz|| HC Währing II - Siemens II || M||6:0 || ||s.u.
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|21. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz  || WAC II - Hakoah II|| M||3:1 || ||s.u.  
|21. Februar 1931 ||Wien, WEV-Platz  || WAC II - Hakoah II|| M||3:1 || ||s.u.  
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|25. Februar 1931 || Wien, WEV-Platz || HC Währing II - Reichsbund Wien II||M|| 4:1|| ||     
|25. Februar 1931 || Wien, WEV-Platz || HC Währing II - Reichsbund Wien II||M|| 4:1|| ||     
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|09. März 1931 || Wien, Engelmann-Platz|| HC Währing II - PSK II ||M||3:0 ||    ||
|09. März 1931 || Wien, Engelmann-Platz|| HC Währing II - PSK II ||M||3:0 (2-0,0-0,1-0) ||    || S. Woratscheck
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*Schiedsrichter: Hans Aigner
*Schiedsrichter: Hans Aigner
*Das Meisterschaftsspiel der Reserven von PSK und Siemens endete mit 7:1(1-0,1-0,5-1) Toren. Die Schützen für den PSK waren Erich Rosar (3), Johann Gartner (3) und Josef Wurm. Für Siemens war Tanberger erfolgreich.
*Das Meisterschaftsspiel der Reserven von PSK und Siemens endete mit 7:1(1-0,1-0,5-1) Toren. Die Schützen für den PSK waren Erich Rosar (3), Johann Gartner (3) und Josef Wurm. Für Siemens war Tanberger erfolgreich.
'''Spiel 09. Februar 1931 Rbd Wien II - Siemens II  M-Spiel'''
*Schiedsrichter:
*Das Meisterschaftsspiel zwischen Reichsbund II und Siemens II endete 6:1. Das zuerst angesetzte Spiel vom 6. Februar 1931 wurde vom MOBA mit der Neuaustragung beglaubigt.<ref>Der Eishockeysport 27. Februar 1931</ref> 




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*Schiedsrichter: Laurer
*Schiedsrichter: Laurer
*Das Meisterschaftsspiel zwischen WAC II und Hakoah II endete 3:1. Das Spiel war schon vorher am 6. Februar 1931 und 18. Februar 1931 angesetzt worden und vom MOBA als neu auszutragen beglaubigt worden.<ref>Der Eishockeysport 13. Februar 1931</ref>  
*Das Meisterschaftsspiel zwischen WAC II und Hakoah II endete 3:1. Das Spiel war schon vorher am 6. Februar 1931 und 18. Februar 1931 angesetzt worden und vom MOBA als neu auszutragen beglaubigt worden.<ref>Der Eishockeysport 13. Februar 1931</ref>  
'''Spiel 21. Februar 1931 HC Währing II - Siemens II M-Spiel'''
*Schiedsrichter:
*Das Meisterschaftsspiel zwischen HC Währing II und Siemens II wurde vom MOBA mit 6:0 und zwei Punkten strafbeglaubigt.




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==Meisterschaftsausschreibung des Österreichischen Eishockeyverbandes 1930/31==
Die Allgemeinen Bestimmungen der Meisterschaft des Vorjahres bleiben vollinhaltlich in Kraft. Der Text ist nachstehend aufgeführt. Der Punkt B: "Sonderbestimmungen für die Meisterschaft 1929/30" ist in der neuen Fassung unten angegliedert.<ref>Der Eishockeysport 06. November 1930</ref> 
'''A. Allgemeine Bestimmungen'''
*§ 1 Teilnehmer
Der Österreichische Eis-Hockey Verband schreibt eine "Meisterschaft von Oesterreich" im kanadischen Eishockey aus, an welcher alle Verbandsvereine mit einer oder mehreren Mannschaften teilnahmesberechtigt sind. Der Vorstand des OeEHV ist jeoch berechtigt, eine Mannschaft ohne Angabe von Gründen nicht zur Meisterschaft zuzulassen. Vereine, welche an der Meisterschaft teilnehmen, sind verpflichtet, ihre stärkste Mannschaft antreten zu lassen.
*§ 2
Alle Spiele sind nach den Regeln und Vorschriften des Oesterreichischen Eis-Hockey Verbandes auszutragen und dürfen nur von Verbandsschiedsrichtern geleitet werden (Ausnahme § 6). Die vom Verband entsendeten Schiedsrichter müssen bedingungslos anerkannt werden (siehe § 6).
*§ 3 Austragung, Wertung, Platzwahl
Die Vereine werden in Klassen und innerhalb derselben in Gruppen von höchstens sechs Vereinen eingeteilt. Innerhalb jeder Gruppe spielt jeder Verein einmal gegen jeden anderen der selben Gruppe. Die Meisterschaft wird nur in zwei Klassen ausgetragen. Sieger einer Gruppe ist jene Mannschaft, die die meisten Punkte erzielt. Ein Sieg zählt zwei, ein unentschiedenes Spiel einen Punkt. Haben zwei Vereine einer Gruppe gleiche Punktzahl, entscheidet die größere Anzahl der Siege; ist diese gleich, ist das bessere Torverhältnis; bei gleichem Torverhältnis die Anzahl der geschossenen Tore maßgebend. Als Torverhältnis ist der größere Zahlenwert des Quotienten "Anzahl der geschossenen Tore, gebrochen durch Anzahl der erhaltenen Tore" anzusehen. Die Platzwahl wird nach Nennschluß durch das Los bestimmt, doch kann ein Verein der Platzwahl verlustig gehen (siehe § 14).
*§ 4 Nennung
Nennungen sind unter Beischluss des Nenngeldes und unter Einhaltung der Nennungsfrist schriftlich an den OeEHV zu richten. Nachnennungen werden nicht berücksichtigt.
*§ 5 Wettspieltermine
Die Wettspieltermine werden durch den Verband festgesetzt, den Vereinen ist jedoch freigestellt, die Spiele auch schon vor dem festgesetzen Termin auszutragen. Das Recht der Terminfestsetzung steht dann dem platzwahlberechtigten Verein zu.
*§ 6 Schiedsrichter
Ist der entsendete Schiedsrichter nicht erschienen oder erkrankt der amtierende plötzlich, so ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, so ist vorerst unter ihnen ein solcher zu wählen, der keinem der beiden Vereine angehört. Ist ein solcher nicht vorhanden oder wird keine Einigung erzielt, so entscheidet unter den Anwesenden das Los. Ein Ablehnungsrecht steht den beteiligten Vereinen nicht zu. Ist der besetzte Schiedsrichter zur Zeit des festgesetzten Spielbeginns (ohne Wartezeit) noch nicht am Platze, so haben die Vereine unverzüglich den Ersatzschiedsrichter zu bestimmen, so dass dieser in der zehnten Minute de Wartezeit seine Tätigkeit aufnehmen kann. Eine Austragung eines Meisterschaftsspieles unter Leitung eines Nichtverbandsschiedsrichters ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Spiele bei denen ein Verein zum Austragungsorte hinreisen musste; solche Spiele können bei Nichterscheinen des besetzten und fehlen jeden anderen Verbandsschiedsrichters auch nach Einigung der beiden Vereine durch einen Nichtverbandsschiedsrichter geleitet werden.
*§ 7 Wettspielzeit
Die Meisterschaftsspiele dürfen nicht vor acht Uhr und nicht nach 21 Uhr 30 beginnen. Bei Wettspielen zwischen zwei Vereinen mit dem Sitze an verschiedenen Orten ist der Wettspielbeginn derart festzulegen, dass der reisende Verein seinen Heimatort nicht vor 7 Uhr 30 verlassen und dort nicht nach Mitternacht eintreffen muß.
*§ 8 Meister, Siege, Ehrenzeichen
Die in den Gruppen an erster Stelle placierten Vereine erhalten den Titel "Gruppensieger . Klasse 19..". Insolange kein Verein aus den Bundesländern (mit Ausnahme von Wien und Niederösterreich) an der Meisterschaft teilnimmt, kämpfen um die Meisterschaft von Oesterreich die Gruppensieger der ersten Klasse gemäß § 3. Der Sieger dieses Bewerbes erhält den Titel "Meister von Oesterreich 19.." und 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, für Spieler, welche mindestens an der Hälfte der Meisterschaft teilgenommen haben, gegen Ersatz der Kosten, weitere Ehrenzeichen vom Verbande anzusprechen.
*§ 9 Aufstieg, Abstieg, Gruppeneinteilung
Aus jeder Gruppe der II. Klasse steigt der erstplacierte Verein in die I. Klasse auf, aus jeder Gruppe der I. Klasse der letztplacierte Verein in die II. Klasse ab. Die Placierung ergibt sich aus dem Endstand der letztausgetragenden Meisterschaft. Scheidet ein Verein einer Gruppe der I. Klasse aus dem Wettbewerb aus, unterbleibt ein Abstieg aus dieser Gruppe. Eine Erhöhung der Teilnehmer einer Gruppe über sechs Vereine kann erst ein Jahr nach Beschlussfassung in Kraft treten.
Die Einteilung in die Gruppen der I. und II. Klasse wird vom Verbande vorgenommen, gegen dessen Entscheidung kein Einspruch erhoben werden kann. Bei Einteilung der Vereine in die Gruppen ihrer Klasse ist darauf zu achten, daß Vereine gleicher Spielstärke nicht in dieselbe Gruppe eingeteilt werden dürfen. Richtungsgebend für die Spielstärke ist die Placierung in den Gruppen der abgelaufenen Meisterschaft. Ein Austausch der Zusammensetzung der Gruppen ist anzustreben. Die auf- und absteigenden Vereine sind in die Gruppen durch Los einzuteilen.
*§ 10 Beglaubigung von Wettspielen
Die Beglaubigungen werden auf Grund der Spielberichte und eventuellen Mitteilungen vom MOBA vorgenommen. Ordnungsgemäß durchgeführte Spiele werden mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis beglaubigt.
Nicht mit dem erzielten Torverhältnisse sind insbesonders die Spiele in folgenden Fällen zu beglaubigen:
:a) ein Verein tritt nicht an: Resultat 6:0 für den Gegner
:b) beide Vereine treten nicht an: Resultat 0:0. Punktverlust für beide;
:c) der angesetzte Spieltermin wird vom platzwählenden Verein nicht eingehalten: 6:0 für den Gegner (Ausnahme § 11);
:d) eine Mannschaft ritt ab oder das Spiel wird aus Verschulden einer Mannschaft abgebrochen: 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb von acht Tagen nach dem Spiel verlangt;
:e) beide Mannschaften treten ab oder das Spiel wird aus Verschulden beider Mannschaften abgebrochen: Resultat 0:0, Punktverlust für beide Vereine;
:f) Erstrebung unerlaubter Vorteile (durch Aufstellung unberechtigter Spieler usw.): 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb acht Tagen nach dem Spiel verlangt;
:g) Erstrebung unerlaubter Vorteile durch beide Mannschften: 0:0, Punktverlust für beide;
:h) Abbruch des Spieles ohne Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereins: Entweder Neuaustragung oder Nachtragsspiel. Wurden zwei volle Spielzeiten ausgetragen, kann nur ein Nachtragsspiel angeordnet werden (Spielberechtigung im Nachtragsspiel siehe § 12);
:i) ein oder beide Vereine sind disqualifiziert oder suspendiert: Punktverlust für den betreffenden Verein, selbst für den Fall, daß an dem ursprünglich angesetzten Spieltermin nicht gespielt werden konnte (Tauwetter, Platzschwierigkeiten, Verlegung im Einvernehmen mit dem Gegner usw.);
:k) scheidet ein Verein aus der Meisterschaft aus
::I vor Austragung der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele in seiner Gruppe, sind alle von ihm erzielten Ergebnisse zu streichen;
::II nach Austragung mindestens der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele werden alle von ihm noch nicht ausgetragenen Spiele 6:0 für den Gegner beglaubigt;
:l) liegen bei einem Wettspiel Verschulden beider Vereine vor, die nach den obenstehenden Bestimmungen zu einer Strafbeglaubigung führen müssen, ist das Spiel mit 0:0 und Punktverlust für beide Vereine zu beglaubigen;
:m) in allen Fällen höherer Gewalt ist von einer Strafbeglaubigung abzusehen und ein neuer Termin festzusetzen. Ein Gleiches gilt auch für den Fall des Nichtfeststellung eines Schuldtragenden.
*§ 11 Nichtantreten der Mannschaft, Spielfähigkeit des Platzes
Ist eine Mannschaft fünfzehn Minuten nach dem festgesetzten Wettspieltermin nicht angetreten, verliert sie die Punkte. Ist das Spielfeld durch eine andere Spieldisziplin in Anspruch genommen, gilt eine Mannschaft als angetreten, wenn sich ihre Spieler, deren Pässe dem Schiedsrichter bereits übergeben wurden, in Spielbekleidung am Spielfelde aufhalten. Der Gegner darf sich nicht weigern, unmittelbar nach Freimachung des Platzes anzutreten. Eine Mannschaft hat solange in Spielbereitschaft zu verbleiben, bis der Schiedsrichter eine endgültige Entscheidung über die Spielfähigkeit des Platzes gefällt hat.
*§ 12 Spielberechtigung
An Meisterschaftsspielen dürfen nur solche Spieler teilnehmen, welche beim Verbande ordnungsgemäß gemeldet sind und in einem Orte Oesterreichs ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Oesterreichische Staatsbürgerschaft ist nicht Bedingung. Spieler, welche das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen an Meisterschaftsspielen (ausgenommen Jugendkonkurrenzen) nicht teilnehmen.
Hat ein Spieler für irgend einen Verein an der Meisterschaft teilgenommen, darf er für keinen anderen Verein in der laufenden Meisterschaft tätig sein. Bei abgebrochenen oder zu wiederholenden Spielen sind für einen Verein im Nachtragsspiele (restliche Spielzeit oder volle Zeit) nur jene Spieler spielberechtigt, die bereits am Tage des nicht vollendeten Spieles die Spielberechtigung für den Verein besaßen. Ferner darf bei Austragung einer restlichen Spielzeit nur die gleiche Spieleranzahl antreten, die den Verein beim seinerzeitigen Wettspielabbruch zur Verfügung stand.
*§ 13 Proteste
Meisterschaftspiele "unter Protest" können nicht ausgetragen werden. Erhebt ein Verein vor dem Spiel beim Schiedsrichter einen Protest, hat der Schiedsrichter nach seinen Bestimmungen zu entscheiden, ob der Protest zu Recht besteht oder abzuweisen ist. Kann der Schiedsrichter vor Anpfiff nicht entscheiden, ob dem Protestierenden recht zu geben ist, dann darf er das Spiel nicht leiten, aber auch der Verein darf keinerlei Spiel gegen den betreffenden Gegner austragen, widrigenfalls er sich des Protestrechtes begibt.
Der Protest wird vom Verbande entschieden, wurde er zu Unrecht eingebracht, dann wird der Verein so behandelt, als ob er nicht angetreten wäre. Alle Proteste sind vor Spielbeginn auf dem Berichte des Schiedsrichters zu vermerken und vom protestierenden Verein zu unterfertigen (Mannschaftsführer oder Sektionsleiter).
*§ 14 Rücktritt von der Meisterschaft
Tritt ein Verein von der Meisterschaft vorzeitig zurück, werden seine noch ausstehenden Spiele gemäß § 10, Punkt k, beglaubigt. Kann als Ursache des Ausscheidens nicht höhere Gewalt nachgewiesen werden, verliert ein vorzeitig ausscheidender erstklassiger Verein seine Zugehörigkeit zur I. Klasse (unbeschadet seiner Placierung); ein zweitklassiger Verein wird für die Dauer eine Jahres von der Teilnahme an der Meisterschaft ausgeschlossen.
Tritt ein Verein zu einem Meisterschaftsspiel nicht an und verlangt der Gegner statt Strafbeglaubigung eine Austragung des Spieles, kann der Verband den nicht angetretenen Verein verhalten, zu einem vom Verbande festgesetzten Termin das Spiel als Meisterschaftsspiel auszutragen. Der Verein ist bis zur Austragung dieses Spieles suspendiert; wird das Spiel bis zu einem festgesetzten Termin nicht ausgetragen, gilt der Verein als aus der Meisterschaft ausgeschieden.
Für disqualifizierte oder suspendierte Vereine tritt die Vorschrift über das unbedingte Antreten nicht in Kraft. Kommt es zur Zwangfestsetzung eines Spieles durch den Verband, hat der nicht schuldtragende Verein Platzwahl.
*§ 15 Unberechtigte Spieler, vorzeitige Spielbeendigung
Die Aufstellung eines Spielers, welcher nicht versichert oder nicht herzuntersucht ist oder eines Juniors unter 16 Jahren zieht keinen Punktverlust (§ 10, f,g), sondern lediglich Bestrafung nach sich.
Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab oder wird das Spiel aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines abgebrochen, so sind alle Spieler der schuldtragenden Mannschaft bis zu ihrem Erscheinen vor dem Verbande suspendiert.
*§ 16 Reservemeisterschaften, Spielberechtigung, Titel
Für die Meisterschaften der II und aller folgenden Mannschaften eines Vereines ist die Klassenzuteilung seiner ersten Mannschaft richtungsgebend, aber nicht ausschließlich bestimmend.
Eine Beschränkung der Spielberechtigung von Spielern für Reservemannschaften mit Ausnahme § 12 (Meldebestimmungen, Alter usw.) besteht nicht, doch sollen Spieler der ersten Kampfmannschaft eines Vereines in Spielen der Ersatzmannschaften nicht aufgestellt werden.
Titel und Preise für die Sieger in den Reservemeisterschaften werden nicht vergeben.
*§ 17 Schlußbestimmung
In allen in diesen Meisterschaftsausschreibungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Verbande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.
==Sonderbestimmungen für die Saison 1930/31==   
*§ 1 Klasseneinteilung
:Für die Meisterschaft 1930/31 sind auf Grund der Ergebnisse der Meisterschaft 1929/30 für die Klassen wie folgt nennungsberechtigt:
:1. Klasse: WEV, PSK, CEV, WAC, VfB, ÖWSC, Hakoah, MEC, EHC Währing, WEC.
:2. Klasse A: St. Pölten, WBC, Siemens, Fair, Reichsbund, Allround, Stockerau, so wie alle bis zum Nennungsschluss neu aufgenommenen Vereine und eventuell einige spielstarke Reserven; die Spiele der Reserven sind keine Punktekämpfe, sondern nur Pflichtspiele. 
:R.Klasse: Die Reserven der vorgenannten Vereine.
*§ 2 Auf- und Abstieg.
:Aus der Klasse 1 steigt aus jeder Gruppe der Letztplacierte (zusammen zwei Vereine) in die 2. Klasse ab, dagegen steigen aus jeder Gruppe der Klasse 2 der Erst- und der Zweitplacierte (zusammen vier Vereine) in die Klasse 1 auf. Scheidet ein Verein einer Gruppe der Klasse 1 aus dem Wettbewerb aus, unterbleibt ein Abstieg aus dieser Gruppe (siehe § 9 der Allgemeinen Bestimmungen). Bei Punktegleichheit der Letztplacierten entscheidet das Torverhältnis nur dann, wenn die betreffenden Vereine alle Wettspiele ausgetragen haben. Hat einer der beiden weniger Spiele ausgetragen, so rangiert er automatisch hinter dem anderen Verein.
*§ 3 Nenngeld, Nennungsschluss
:Das Nenngeld für eine Mannschaft der 1. Klasse beträgt S 20, für eine Mannschaft der übrigen Klassen S 10.
:Nennschluss ist der 17. November 1930, 24.00 Uhr. Nennungen sind schriftlich unter Beischluss des Nenngeldes an die Verbandsadresse Wien I, Kohlmarkt 5, zu richten.
*§ 4 Fahrtvergütung, Pflichtkarten, Absagen
:Der platzwahlberechtigte Verein ist nicht verpflichtet, dem Gegner eine Fahrvergütung zu gewähren, vorausgesetzt, dass die Spiele am Sitz des platzwahlberechtigten Vereines ausgetragen werden.
:Der platzwahlberechtigte Verein ist verpflichtet, dem Gegner mindestens 24 Stunden vor dem Spielbeginn 12 Pflichtkarten für Spieler, Ersatzleute und Funktionäre zu übergeben. Dem Schiedsrichter sind an der Kasse zwei Karten zu hinterlegen.
:Absagen eines vereinbarten Wettspieles, für welche triftige Gründe vorhanden sind, muss der Gegner nur dann zur Kenntnis nehmen, wenn sie spätestens 36 Stunden vor dem festgesetzten Wettspielbeginn bei der von ihm bekanntgegebenen Anschrift eingelaufen sind. Von der Absage ist der Wettspielreferent in gleicher Weise zu verständigen. 
:Beginn der Meisterschaft: 01. Dezember 1930
:Nichtantreten bei Spielen der Provinzvereine: Tritt bei Meisterschafts- oder Freundschaftsspielen ein Wiener Verein in der Provinz gegen einen dortigen Verein bezw. ein Provinzverein in Wien gegen einen Wiener Verein ohne rechtzeitige Absage (Siehe Meisterschaftsausschreibung, Abschnitt B, § 4) nicht an, so hat der nichtantretende Verein den Betrag der Fahrtspesen (3. Klasse Personenzug hin und zurück) für 10 Personen beim Verbande binnen einer Woche zu deponieren. Dieser Betrag wird nach Entscheidung des Verbandes dem anderen Verein entweder zur Absolvierung eines Spieles gegen einen nicht am gleichen Ort ansässigen Verein zur Verfügung gestellt, oder ihm gutgeschrieben.<ref>Der Eishockeysport 6. November 1930</ref>
* '''Regeländerung "Zahl der Ersatzspieler"'''
:Die Bestimmungen über die Anzahl der an einem Spiele teilnehmenden Spieler werden dahingehend abgeändert, dass statt zweier Ersatzfeldspieler nunmehr drei solcher Spieler an einem Spiele teilnehmen können. Die Gesamtzahl besteht nun aus 10 Spieler, und zwar einem Tormann, einem Tormannersatz und acht Feldspielern (inklusive drei Ersatzleute). Die Regel, das während des Spieles sich nur ein Tormann und fünf Feldspieler auf der Spielfläche befinden dürfen, bleibt nach wie vor aufrecht. Diese neue Bestimmung tritt ab heute in Kraft. Ob diese Bestimmung auch in ausländischen Spielen bereits vor dem Kongress, der im Februar stattfindet, zu gelten hat, wurde bei der Internationalen Eishockeyliga angefragt.<ref>Der Eishockeysport 13. November 1930</ref>
*'''Fahrtentschädigung''': In der Angelegenheit der Fahrtentschädigung St. Pölten - Fair wurde entschieden, dass beide Verbände die Hälfte der Kosten zu tragen haben. St. Pölten hat daher an Fair (eventuell im Wege des Verbandes) den Betrag von S 33 bis längstens 15. Dezember 1930 zu zahlen, widrigenfalls automatisch die Suspens verhängt wird.
:Nach Verordnung der Internationalen Eishockeyliga tritt die Änderung sofort in Kraft<ref>Der Eishockeysport 28. November 1930. 
*1. Die Auslosung wird in der Zeitschrift "Der Eishockeysport" vom 28. November 1930 veröffentlicht. Die fünf Endtermine der Runden werden noch bekanntgegeben. Die Endtermine gelten für die Spiele Stockerauer EV und St. Pölten (siehe Punkt 2) nur dann, wenn in diesem Zeitabschnitte Natureis zustande kommt. Fällt ein Spiel mangels Natureis aus, so wird hierfür vom Wettspielreferenten unbeschadet der innerhalb der nächstfolgenden Runden festgesetzten Spiele ein eigener Termin bestimmt.
:Die Festsetzung der Spiele der 1. Runde wird versuchsweise der freien Vereinbarung zwischen den Vereinen überlassen. Bei Nichtbewährung werden die Wettspiele der übrigen Runden vom Referenten festgesetzt werden.
*2. Austragungsort: Die Spiele sind im allgemeinen von den Vereinen anlässlich der Trainingsabende auf dem WEV-Platz zu absolvieren. Die Spiele gegen WEV, PSK, MEC, Stockerau und St. Pölten sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen dieser Vereine auszutragen. Ausnahme für die Spiele gegen WEV, PSK und Mödling: siehe unter Mitteilung Nr. 1, Wettspielreferat, "Anmeldung von Wettspielen", Abschnitt D, § 2 Absatz 3, Ausnahme bezüglich der Rundentermine für Spiele gegen Stockerauer EV und St. Pölten: siehe vorstehenden Punkt 1.
3. Fahrtvergütung: Für die Spiele gegen Mödling, Stockerauer EV und St. Pölten wird hinsichtlich der Fahrtvergütung folgendes festgesetzt: Hat der Provinzverein die Platzwahl, dann hat der Gastverein die Fahrtspesen aus Eigenem zu tragen. Hat der Wiener Verein die Platzwahl, so hat ihm der Provinzverein die tatsächlichen aufgelaufenden Fahrtspesen (3. Klasse Personenzug hin und zurück) für höchstens 10 Personen zu vergüten. Mödling hat bei seinem Spiel gegen Stockerauer EV aus Eigenen zu tragen. 
*Da das Verbandstraining schon am 2.12.1929 begann, wurden die Endtermine der Runden für die 1. und 2. Klasse teilweise vorgezogen.<ref>Der Eishockeysport 6. Dezember 1929</ref>




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